Hallo,
Das ist aber nicht für ein einmalige Fehlen, einen Tag vor
Ferienbeginn gedacht.
hat das jemand behauptet? Geht es hier nur um Fehlen vor den Ferien? Geht es hier nicht um das Thema Beurlaubung allgemein?
Wobei ich eher glaube, dass dieses Instrument gerade für die Fälle vor den Ferien angewandt wird. Das war ja mW überhaupt der Grund zur Einführung der Bußgelder.
Das sind aber auch nicht so riesige Summen, gemessen an
Schülerzahlen.
Du wolltest doch wissen, wie hoch die Bußgelder sind, und das habe ich dir geliefert. Ich bin nicht hier, um diese eine Bemerkung wegen der Aufbesserung der Kassen zu verteidigen 
So etwas wird - ich basiere das jetzt einfach mal auf meine
Erfahrung im Schulbetrieb und auch den Austausch unter
Schulverwaltungen in unserem Landkreis - sicher nicht ohne
vorige Warnung und bei einem einmaligen unentschuldigten
Fehlen gemacht.
Kann sein. Kann aber auch nicht sein. Wer sagt uns, dass dieses Instrument nicht angewandt wird wenn jemand eine Beurlaubung abgelehnt bekam und trotzdem fehlt ? Das kommt auf die Schule an und naheliegend wäre es durchaus.
Ist mir letztlich auch egal, da es mich nicht betrifft.
Sehe ich schon. Gefährlich (im Sinne der Anklage
) wird
es halt, wo dem Kind vermittelt wird,
a) dass man sowas einfach selbst entscheiden kann (vgl. mit
dem Beispiel, was dann einem Lehrling basiert, der diese laxe
Haltung verinnerlicht hat)
Du gehst du anscheinend davon aus, dass sowas an der Tagesordnung steht und kein Einzelfall ist.
Verantworten und entscheiden tun das die Eltern, nicht das Kind. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Was ich verantworte und entscheide, steht meinem Kind noch lange nicht zu.
Ich bin der Meinung, dass einmaliges Nichtbeachten von Regeln mit Sicherheit nicht dazu führt, dass ein ansonsten pflichtbewusstes Kind zum Schwänzer, oder unzuverlässigem Lehring und Arbeiter wird.
Auch finde ich, dass ihr/du das absolut überbewertet.
Aber wie gesagt, man kann das nicht pauschalieren, es kommt auf den Einzelfall an. Und anscheinend gehen hier einige von unterschiedlichen Bedingungen aus.
Was mir an der Diskussion missfallen ist, dass so getan wird, dass ein Elternteil, der sein Kind mal schwänzen lässt grundsätzlich unfähig ist und das moralisch dermaßen aufgebauscht wird. Tut mir leid, aber das finde ich lächerlich und überzogen. Da wird mir zu wenig differenziert und pauschal abgeurteilt.
Mir geht dieses Moralaposteltum auf den Zeiger, wo jeder so tut, als hätte er noch nie etwas unrechtes getan und ganz entsetzt tut.
- im Sinne von: bei jetztiger
Regelung, wo man es eben NICHT selbst entscheiden kann
Dazu habe ich geschrieben, dass ich mir anmaße verantworten zu können, mein Kind auch mal unerlaubt fehlen zu lassen, wenn ich es sozial oder für mein Kind wichtig finde. Da können wir noch ewig über Moral und Anstand reden. Meine Erziehung gibt mir bis jetzt Recht.
Zudem kann man einem Kind auch vermitteln, dass es sich gut überlegen und abwägen muss, ob es Pflichtverletzungen moralisch auch wirklich verantworten kann und will und auch bereit ist, die Konsequenzen zu tragen.
Wenn es die Schule sich erlaubt, ihre Schulpflicht, bzw. Unterrichtspflicht nicht so genau zu nehmen, darf ich das als Mutter auch.
Zwar einerseits ein blödes Argument (mal gespannt was jetzt wieder alles von der Leserschaft kommt). Aber auf der Basis Pflicht ist Pflicht, passt das. Die Schule verletzt auch ihre Pflichten und gewährleistet nicht, auf was die Schüler Anspruch haben. Setzen sich über Gesetz und Recht hinweg. Maßt sich das ein Erziehungsberechtigter an, soll es gleich der Untergang der Welt sein und die Kinder und ihre Lebenseinstellung versauen?
Unterrichtsausfall ist auch gesellschaftsschädigend.
Wie erklärt man/du einem Kind/Jugendlichen den Unterschied von Pflichtverletzung seitens Schule gegenüber Pflichtverletzung der Eltern? Wo besteht rein moralisch der Unterschied? Doch nur in der Begründung. Geld- und Lehrermangel ist moralisch also weniger verwerflich, als Bindung und Pflege sozialer Kontakte, Förderung einer Begabung?
Geldmangel gilt bei der Schule als Argument für Unterrichtsausfall, aber bei den Eltern nicht als Argument durch früheres Abreisen Geld zu sparen?
(Das heißt nicht, dass ich dafür bin, die Kids früher „in die Ferien zu schwänzen“) Nur so als Beispiel, in Sachen Moral und Rechtfertigung für Pflichtverletzungen. Was bei dem einen gilt, gilt für den anderen nicht? Ich weiß, ist weit hergeholt, vielleicht versteht mich ja der eine oder andere, was ich damit ausdrücken möchte.
Wir sollten begreifen, dass für die Entwicklung der Kinder nicht nur die Schule wichtig ist, sondern auch persönliches Wachstum, soziale Kontakte pflegen, Begabungen nachgehen etc. Und das kommt sowohl in den Schulen, als auch in einigen Elternhäusern viel zu kurz.
und
b) wenn das Kind dazuangehalten hat wird, in der Schule über
die Abwesenheit zu lügen.
Ja ok, das ist natürlich blöd, obwohl das ja nicht zwingend so sein muss, wenn gar nicht gefragt wird. Ok, das Risiko lügen zu müssen ist schon hoch.
Die Frage bleibt, wie realistisch ist es, einem Kind gegenüber zu behaupten, dass ein Leben ohne kleine Lügen und Pflichtverletzungen möglich ist. Ich glaube es nicht. Schon 3-jährige lügen, ohne dass die Eltern ihnen das vorleben.
Im übrigen muss man nicht immer davon ausgehen, dass Beispiele der Realität entsprechen es den Schreiber selbst betrifft, oder jemanden aus seinem Umfeld. Ich denke mir Szenarien auch mal aus, weil mich die verschiedenen Aspekte interessieren die dann bei einer Diskussion herauskommen.
Da helfen die Bußgelder auch
nichts, außer dass sie die ohnehin katastrophalen familiären
Verhältnisse noch verschlechtern.
Weshalb das wirklich nur in Ausnahmesituationen gemacht wird.
Das kann ich nicht beurteilen, da fehlen mir die Zahlen.
Da wäre der Ansatz von Schulpsycholgen und
sozialpädagogischer Konzepte in meinen Augen sicher wirksamer.
Auf jeden Fall.
Aber dafür haben wir ja mal wieder kein Geld, obwohl seit Jahrzehnten getönt wird, wie wichtig Bildung ist, und darin unsere Zukunft liegt.
ms