Schule Hessen: Beurlaubungsregeln

Hallo,

das hessische Schulgesetz bestimmt:

Aus besonderen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden.
Nähere Regelungen über Beurlaubungen und Schulversäumnisse trifft das Kultusministerium.

Diese Regeln würde ich gerne im Original lesen, kann sie aber auf der Internetseite des Kultusministeriums nicht finden. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank
Gruß Stefan

Hallo Stefan,

ich finds auch nicht, aber kann man diesen Satz nicht so interpretieren, dass die Regelungen individuelle getroffen werden.
Aus der Praxis weiß ich, dass auch bei längerer Abwesenheit (3 Monate), das an unserer Schule nicht über das KuMi lief (allerdings ging der Junge in einem anderen Land in dieser Zeit in die Schule und es bestand auch immer E-mail-Kontakt zwischen Lehrer und Schüler, damit er hier den Anschluss nicht verpasst hat.

Gruß
Elke

Hallo, Stefan,

Aus besonderen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom
Unterricht beurlaubt werden.
Nähere Regelungen über Beurlaubungen und Schulversäumnisse
trifft das Kultusministerium.

Diese Regeln würde ich gerne im Original lesen, kann sie aber
auf der Internetseite des Kultusministeriums nicht finden.

unter „Eltern-Info“ auf http://www.hessen.de/irj/zentral_Internet?rid=zentra…

_Beurlaubung: Eltern können in begründeten Fällen Anträge stellen

Was tun, wenn ein wichtiges Familienfest ansteht? Aus besonderen Gründen – beispielsweise familiären Anlässen oder einer Beteiligung an Sportwettkämpfen – können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen oder Schülern ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert. Sofern diese nicht länger als zwei Tage andauern, liegt die Entscheidung hierüber bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Im Falle einer längeren Beurlaubung oder einer Freistellung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen oder konfirmiert werden, können am darauf folgenden Montag dem Unterricht fernbleiben. Auch für Gottesdienste und Feiertage anderer Glaubensrichtungen können Anträge auf Beurlaubung bewilligt werden._

und http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM/HKM_In…

_Regelung zur Beurlaubung im Anschluss an Ferien

Die Herbstferien nahen – und mit Ihnen die häufig gestellte Frage, in welchen Fällen eine darüber hinaus gehende Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern möglich ist. Geregelt wird dies in § 69 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes. Einen entsprechenden Antrag müssen die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich stellen. Da es sich bei der Beurlaubung um eine Ausnahme von der Schulpflicht handelt, müssen die Anträge entsprechend begründet sein. Normalerweise ist für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen die jeweilige Klassenlehrerin oder der jeweilige Klassenlehrer zuständig. Das gilt aber nicht, wenn es sich um eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien handelt. Hier muss die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder besonderen Veranstaltungen. Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen._

Gruß
Kreszenz

Hi,

danke für Deine Mühe, aber so weit war ich auch schon. Es geht mir um das Original der Regelungen zur Beurlaubung, die als VO, RL oder VwV erschienen sein müssen. Die Beurlaubung vom Unterricht durch Lehrer oder Schulleiter ist ein Verwaltungsakt und es ist imho nicht vorstellbar daß es dazu keine schriftlichen Festlegungen gibt und die Entscheidung, was ein besonderer Grund i.S.d.G. ist, in die Beliebigkeit des Lehrers gestellt wird. Das Schulgesetz fordert ja auch die Ausgestaltung durch das Kultusministerium.

Gruß Stefan

Hi,

(nur um die Korrektur durch Wawi einzufordern *gg*)

soweit ich weiß, ist das zumindest in Bayern nicht genauer geregelt als von Kreszentia für BAyern zitiert. Wie soll man das auch noch genauer festlegen? Stell dir mal vor, Verwandtschaftsgrade plus Famlienfeiern in allen möglichen Kombinationen ergeben bereits eine ewig lange liste. Wie will man abstrakt, also ohne die Person zu kennen, von oben festlegen, ob nicht vielleicht doch der Nachbar eine engere Bezugsperson ist als der Cousin / Onkel? Stllt man bereits für die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften frei, oder erst für die Deuteschte Meisterschaft? Wie ist das bei den turniertänzern, wo nicht jedes Turnier eine Meisterschaft ist, aber sehr wohl für den Aufstieg in die nächste Klasse wichtig? Darf ein Kind in der 10. Klasse ne Woche früher in die Sommerferien, das eh jedes jahr jede Ferien eine Woche früher antritt? Darf das ein Kind nicht, dass das zum ersten mal macht und sonst nie fehlt? REicht bei einem anDiabetes erkrankten Kind der Anruf der Eltern, oder muss es das ärztliche Attest sein? …
Man kann das nicht von oben regeln. Also, man kann, aber entweder versteht dann keiner mehr das Rgelwerk oder es wird einfach alles außer Kranheit schriftlich und von oben verboten. DAnn wird aber auch die vorgeschobene und nicht durch ärztlichers Attest belegte Erkältung strafbar.
So, wie es ist, wird schon freigestellt, wenn es irgendiwe möglich ist. Ansonsten dürfen die Eltern jederzeit vor Gericht gehen und entscheiden lassen, ob denn nun die Hochzeit des ehemaligen Freundes der Tante ein wichtiger Grund ist.

Die Franzi

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Hallo,

ich stimme dir in all deinen Ausführungen zu.

Aber eine Frage - nicht direkt an dich:

Ansonsten dürfen die Eltern jederzeit vor Gericht
gehen und entscheiden lassen, ob denn nun die Hochzeit des
ehemaligen Freundes der Tante ein wichtiger Grund ist.

Warum sollte jemand sowas machen?
Falls ein Antrag gestellt und abgelehnt wurde und der Schüler bleibt dem Unterricht trotzdem fern, dann kommt ein Eintrag ins Zeugnis: wieviel unentschuldigte Tage Abwesenheit. Außerdem, sollte an diesen Tagen Arbeiten geschrieben worden sein, 6er. Und vielleicht ein Bußgeldbescheid an die Eltern (wieviel wären das eigentlich? ist mir noch nie untergekommen, weshalb ich die Aussage, dass das zur Finanzierung des Gemeindehaushaltes beitrage, für total überzogen halte).
Und deswegen sollte man vor Gericht ziehen?
Wenn die Versetzung von der eventuell einen oder vielleicht auch zwei Noten abhängen sollte, dann macht man sowas doch sowieso nicht.

Gruß
Elke

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Hi,

weiß ich doch nicht, weswegen :smile: Weil sie sich ungerecht behandelt fühlen? Aus Prinzip? Um ein Exempel zu statuieren? Um einen Präzedenzfall zu schaffen? Um dem Lehrer das Leben schwer zu machen? …

An einem Tag, an dem ein angekündigter Leistungsnachweis stattfindet, zählt sowieso nur Krankheit, bestätigt durch ärztliches Attest (und dramatische Vorfälle, die wir keinem Kind wünschen). Insofern dürfte da der 6er nicht in Frage kommen - außer natürlich, der Antrag der Eltern wurde abgelehnt und die lassen ihr Kind trotzdem wegbleiben… Auf mündliche Noten, die noch zu machen sind, würde ich die Eltern hinweisen und ihnen auch sagen, dass die mündliche Note dann eben später nachgeholt werden muss - gegebenenfalls nach dem Unterricht. Aber sowas dürfte extrem selten sein - nur ganz ausschließen kann man es eben nicht.

Die Franzi

Hallo,

(nur um die Korrektur durch Wawi einzufordern *gg*)

einstweilen eine winzige Korrektur durch mich :wink:

soweit ich weiß, ist das zumindest in Bayern nicht genauer
geregelt als von Kreszentia für BAyern zitiert.

Mein Link bezieht sich nicht auf Bayern, sondern führt zum „Landesportal Hessen“.
.

@ Stefan:

Evtl. findet sich Näheres dazu in den Amtsblättern (werden an den Schulen abgeheftet) - Hinweise gibt es auf den HPs einiger Schulen, z. B. Beurlaubungen von Schülern (ABl. 8/93, S. 730) http://209.85.129.132/search?q=cache%3A0MK9P0hfK5oJ%…

ABl. 9/98
http://209.85.129.132/search?q=cache:UPIqtoQmnlwJ:ww…

Gruß
Kreszenz

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Hi,

ja weiß ichschon, dass du für Hessen schreibst :smile: aber die detailliertesten Formulierungen für Bayern, die ich zu dem Thema kenne, sind inhaltsgleich.

Die Franzi

Hi,

soweit ich weiß, ist das zumindest in Bayern nicht genauer
geregelt als von Kreszentia für BAyern zitiert. Wie soll man
das auch noch genauer festlegen? Stell dir mal vor,
Verwandtschaftsgrade plus Famlienfeiern in allen möglichen
Kombinationen ergeben bereits eine ewig lange liste.

Man kann das nicht von oben regeln. Also, man kann, aber
entweder versteht dann keiner mehr das Rgelwerk oder es wird
einfach alles außer Kranheit schriftlich und von oben
verboten.

Doch, man kann und muß das grundsätzlich regeln. Wenn ein Ermessensspielraum eingeräumt werden soll, müssen zwingend auch Vorgaben und Grenzen des Ermessens definiert werden. Sonst öffnet man der Willkür Tür und Tor. Das hessische Schulgesetz fordert ja auch ausdrücklich die Ausgestaltung der Beurlaubungsregeln durch das Kultusministerium.

Die notwendigen Regeln sind auch gar nicht so kompliziert wie Du Dir das offenbar vorstellst:
Man definiert einen Katalog von Anlässen, die einen Rechtsanspruch auf Beurlaubung begründen - z.B. die Beerdigung von Großeltern, Eltern und Geschwistern. Auch Ausnahmen, z.B. für die Abiprüfung können festgelegt werden.
Dann kann es einen Katalog von Anlässen geben, z.B. die Hochzeit bestimmter Verwandter, bei denen eine Ablehnung der Beurlaubung nur in Ausnahmen möglich ist.
Für „Nichverwandte“ könnte eine Soll-Vorschrift für die entsprechende Anwendung der Regeln den nötigen Ermessensspielraum eröffnen.

Schließlich legt man noch die Kriterien fest, die gegen eine Beurlaubung sprechen können: sonstige Fehlzeiten, Leistungsschwächen oder auch einfach nur „pädagogische Gründe“.

Die Abstufungen muß, soll, kann, darf und darf nicht definieren dann den Ermessenspielraum des Entscheiders. Menschen, auch Lehrer, haben nun mal sehr unterschiedliche Ansichten und finde es ein Unding eine solche Entscheidung der Willkür des einzelnen Lehrers zu überlassen (auch Lehrer sind nur Menschen mit Gefühlen und manchmal sehr eigenen Ansichten).

Ansonsten dürfen die Eltern jederzeit vor Gericht
gehen und entscheiden lassen, ob denn nun die Hochzeit des
ehemaligen Freundes der Tante ein wichtiger Grund ist.

Das ist ein sehr schwaches Argument. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Regierung (wenn sie vom Gesetzgeber damit beauftragt wurde) die Regeln zu definieren. Aufgabe der Gerichte ist es zu prüfen, ob die Ermessensentscheidung richtig war. Dazu muß ihnen der Gesetzgeber aber sagen, was er will.

Gruß Stefan

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Sorry, Stefan, aber mit so einem Regelwerk wird m.E. jeder normale Schulbetrieb unmöglich gemacht.
Wenn jede Eventualität bedacht werden soll - was soll das?
DAnn lieber rigoros jede Ausnahme verbieten und fertig.
Aber glaub mir, das mit dem Ermessensspielraum funktioniert im Schulalltag.
Mir graut vor solcher Überregulierung und ich kann nur hoffen, dass sowas nie in Kraft treten wird.
Die Vorstellung ist so absurd, dass ich mir sie nur als Vorlage für einen Kabarettsketch vorstellen kann.
Und was die von dir zitierte Formulierung betrifft, habe ich schon unten geschrieben, dass ich sie anders interpretiere als du.

Gruß
Elke

Hi,

ich hab grad nix besseres zu tun, also hechel ich mal ein paar Beispiele durch.
Grundsätzlich regeln kann man das theoretisch schon. gibt ja genug Steuergelder, um die Leut zu zahlen, die das ausformulieren. Sterbefälle in der Familie: Freistellung für den Tag der Nachricht, bzw. wenn die Nachricht nachmittags eintraf, für den Tag danach. Gilt im Falle von Eltern, GEschwistern und den Großeltern. (wie ist das eigentlich, wenn die Eltern/Großeltern zum zweiten, dritten… Mal verheiratet sind und vielleicht Kinder mit in die Ehe gebracht haben? Wird auch für Stiefeltern und Stiefgeschwister freigestellt? Wie ist das bei geschiedenen Großeltern mit der „neuen“ Oma, mit der sich Enkelchen besser versteht als mit der „alten“, biologischen?)
Entsprechende Formulierungen dann für Krankheitsfälle, Unfälle. Wenn es tödliche Unfälle (Liste von geltenden und nciht geltenden Verletzungen hier einfügen) sind, wie oben. Lebensgefährliche bzw. kurzfristig zum Tode führende Erkrankungen (Liste von geltenden und nciht geltenden Erkankungen hier einfügen), ebenfalls wie oben. Schwere, aber heilbare Erkrankungen (Liste von geltenden und nciht geltenden Erkankungen hier einfügen) ein Tag frei, aber nur in der unmittelbaren Familie. Krankenhausbesuche sind auf den NAchmittag zu legen. Wenn weit gereist werden muss (einfache Fahrzeit über 2 Stunden), kann ein Tag aller zwei Wochen gewährt werden. Ferienwochen werde nicht mitgezählt.
Sportverantstaltungen. Freigestellt wird nur für Veranstaltungen auf dem Niveau der Bezirksmeisterschaft und höher bzw. wenn es keine Meisterschaften gibt, sondenr Tabellen, dann für aufstiegstrelevante Wettkämpfe (hier müßtem na noch jemanden heranziehen, der die für jede einzelne Sportart gültigen Formulierungen wählt. Turniertänzer bestreiten z. Z. Turniere, keine Wettkämpfe. Da wären Tür und Tor für Lehrerwillkür offen).
Wenn dann ein Fall eintritt, der vom Gesetz ausgeschlossen wurde (halten wir uns an obiges Beispiel: Die Cousine heiratet, oder der Neffe ist nach einem Unfall im Krankenhaus), dann gehteben kein Weg rein - dann gibt es keine Freistellung, Punkt. Andersrum mache ich mich als Lehrer … nun, nicht strafbar, aber zumindest angreifbar, wenn ich einem Schüler einen freien Tag, der ihm nach dem Gesetz zusteht, nicht gewähre. Ich müsste der GErechtigkeit halber hinter den Familienereignissen her sein. Wenn er sich nun aber nicht dafür interessiert, ob sein getrennt lebender biologischer Vater wieder heiratet und da gar nicht hin will? Jaaaaaaaaaa, es gibt Schüler, die in die Schule wollen…
So, das reicht glaub ich als Beispiel. Man müßte noch an Behördentermine denken, Musterungen, Vorstellungsgespräche, Eignungstests, Hochziten, vErlobungen, GEburtstagsfeiern, …
Ermessensspielraum würde ic hnocht gewähren, auchkein kann oder darf. So lautet ja die gegenwärtige Regelung, und die gefällt dir ja nicht. Jedes „kann“ ist für dich eine Chancew, willkürlich zu handeln, läßt dich nach rechtlichen Begründungen fragen. Nein, dann keinen Ermessensspielraum.
Und ich sage dir auch: Wenn es so weit käme, dass Beurlaubungen genauer geregelt werden, dann wird man es einfach halten: Krankheit, bestätigt durch ärztliches Attest (im Unterricht erkrankende Schüler müssen vom Notarzt abgeholt werden, oder von den Eltern, die direkt zum Arzt fahren. Nicht, dass mich da jemand anschwindelt oder ich als Lehrer es mir herausnehmen kann, die Krankheit nicht zu glauben) oder Todesfall in der engsten Familie (die Erziehungsberechtigten und Geschwistern. Wenn der geschiedene Vater getrennt lebt und kein Sorgerecht hat - Pech.)

Na, wie isset?

Die Franzi

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Hi,

Sorry, Stefan, aber mit so einem Regelwerk wird m.E. jeder
normale Schulbetrieb unmöglich gemacht.
Wenn jede Eventualität bedacht werden soll - was soll das?
DAnn lieber rigoros jede Ausnahme verbieten und fertig.
Aber glaub mir, das mit dem Ermessensspielraum funktioniert im
Schulalltag.

Du scheinst nicht zu verstehen, was ich sagen will. Es geht doch nicht darum jede Eventualität vorher festzuschreiben, sondern darum den notwendigen Ermessensspielraum zu definieren.

Je ungenauer ich diesen Speilraum definiere, desto mehr Speilraum lasse ich für Willkür. Auch wenn es in der Regel funktionieren mag, müssen doch sowohl die Betroffenen als auch die Gerichte wissen nach welchen Kriterien entschieden werden soll.
Jeder Ermessensentscheidung liegen Werte und Ziele zu grunde. Wenn die nicht vorgegeben werden, müssen die Betroffenen (sowohl die entscheidenden Pädagogen als auch die Schüler und ihre Eltern) zwangsweise ihre eigenen heranziehen und auf ihrer Grundlage diskutieren. Und dann geht es sehr schnell nicht mehr um die Entscheidung an sich, sondern es werden Diskussionen um Werte geführt.
Die Folge: die Schule sitzt am längeren Hebel, die Schüler und ihre Eltern fühlen sich ungerecht behandelt und entwickeln eine Haltung wie wir sie unten bei musstesein bewundern dürfen (bis hin zu der Wahrnehmung, es würde gezielt auf Verstöße hingearbeitet um die fälligen Bußgelder als Einahmequelle zu gewinnen). Kann das eine Schule wollen?

Gruß Stefan

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Hallo,

Wenn jede Eventualität bedacht werden soll - was soll das?
DAnn lieber rigoros jede Ausnahme verbieten und fertig.
Aber glaub mir, das mit dem Ermessensspielraum funktioniert im
Schulalltag.

Du scheinst nicht zu verstehen, was ich sagen will.

Das scheine nicht nur ich falsch verstanden zu haben.

Es geht
doch nicht darum jede Eventualität vorher festzuschreiben,
sondern darum den notwendigen Ermessensspielraum zu
definieren.

Aber ist er doch.

Je ungenauer ich diesen Speilraum definiere, desto mehr
Speilraum lasse ich für Willkür.

Warum so große Worte bei so einer Kleinigkeit? (Willkür)
Nur früher/später Urlaub, weil es billiger ist oder mit weniger Stau zu rechnen ist --> geht nicht (warum? weil es dann jeder immer fordern wprde).
Früher Urlaub, weil Tante Rosa in Österreich am WE heiratet und man noch rechtzeitig hinkommen muss --> erlaubt.
Früher Urlaub, weil man Samstags zu einem Turnier in Worpswede antreten muss und nicht am Freitag mittag/nacht aus Garmisch angereist sein will --> erlaubt.
In der Praxis wird ein Tag vor den Ferien eigentlich alles erlaubt, wenn es eine Begründung hat.

Auch wenn es in der Regel
funktionieren mag, müssen doch sowohl die Betroffenen als auch
die Gerichte wissen nach welchen Kriterien entschieden werden
soll.

Warum Gerichte bemühen, warum sie überhaupt einladen, sich damit zu beschäftigen, mit diesen Kleinigkeiten?
Ich sehe nicht die Notwendigkeit und auch nicht den Nutzen.

Jeder Ermessensentscheidung liegen Werte und Ziele zu grunde.
Wenn die nicht vorgegeben werden, müssen die Betroffenen
(sowohl die entscheidenden Pädagogen als auch die Schüler und
ihre Eltern) zwangsweise ihre eigenen heranziehen und auf
ihrer Grundlage diskutieren. Und dann geht es sehr schnell
nicht mehr um die Entscheidung an sich, sondern es werden
Diskussionen um Werte geführt.
Die Folge: die Schule sitzt am längeren Hebel, die Schüler und
ihre Eltern fühlen sich ungerecht behandelt und entwickeln
eine Haltung wie wir sie unten bei musstesein bewundern dürfen
(bis hin zu der Wahrnehmung, es würde gezielt auf Verstöße
hingearbeitet um die fälligen Bußgelder als Einahmequelle zu
gewinnen). Kann das eine Schule wollen?

Eltern wollen vor allen Dingen angehört und ernstgenommen werden.
Was du willst, würde auch keine „Rechtssicherheit“ bringen, sondern nur endlose Diskussionen über die Auslegung der Regeln (guck dir nur das Rechtsbrett und die Diskussionen an).

Gruß
Elke

Hallo,

Und vielleicht ein Bußgeldbescheid an die Eltern
(wieviel wären das eigentlich?

Bis zu 1000 €.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/17579…

ist mir noch nie untergekommen,
weshalb ich die Aussage, dass das zur Finanzierung des
Gemeindehaushaltes beitrage, für total überzogen halte).

Ich hatte da einen Bericht gesehen oder gelesen, dass vereinzelte Schulen rigoros durchgreifen. Verständlich, wenn man sich folgende Zahlen in diesem Bericht ansieht:
http://www.welt.de/print-welt/article693866/Tabuthem…
Detaillierte Informationen werden in Ludwigshafen gesammelt: 164 Bußgeldbescheide wurden dort 2002 erlassen, Bußgelder in Höhe von
11.440,14 Euro verhängt.

Da es im (wie goosy ja feststellte) Ermessenspielraum des Lehrers/Schule liegt, ist man auch ein bisschen davon abhängig, wie beliebt der Schüler ist, wie die Schwänzerquote der Schule ist und diese deshalb vielleicht intern festlegt, dass Beurlaubungen nicht mehr genehmigt werden um ein Zeichen zu setzen.

Ist mir schon klar, dass ich in eine Ecke geschoben wurde, in die ich nicht hingehöre. Dennoch ich stehe dazu! Ich hätte für gewissenhafte und verantwortungsvolle Eltern durchaus Verständnis, dass sie sich anmaßen selbst zu beurteilen, ob sie das Fernbleiben ihres Kindes in Ausnahmefällen verantworten können.
Ich maße mir das jedenfalls an. Ich kenne ja die Leistungen und die Arbeitshaltung meines Kindes.

Aber ich bin auch dafür, dass Eltern, die ihr Kind beim häufigen schwänzen unterstützen ein Riegel vorgeschoben wird.

Problematisch ist nur, dass man die Kids in einem best. Alter nicht im Griff hat und das Schwänzen nur schwer unterbinden kann. Denn die Eltern der Dauerschwänzer haben pädagogisch vermutlich ein großes Manko und werden sich eher nicht gegen ihre Kinder durchsetzen können. Da helfen die Bußgelder auch nichts, außer dass sie die ohnehin katastrophalen familiären Verhältnisse noch verschlechtern.

Da wäre der Ansatz von Schulpsycholigen und sozialpädagogischer Konzepte in meinen Augen sicher wirksamer.

ms

Hallo,

Und vielleicht ein Bußgeldbescheid an die Eltern
(wieviel wären das eigentlich?

Bis zu 1000 €.

Das ist aber nicht für ein einmalige Fehlen, einen Tag vor Ferienbeginn gedacht.

Ich hatte da einen Bericht gesehen oder gelesen, dass
Detaillierte Informationen werden in Ludwigshafen gesammelt:
164 Bußgeldbescheide wurden dort 2002 erlassen, Bußgelder in
Höhe von
11.440,14 Euro verhängt.

Das sind aber auch nicht so riesige Summen, gemessen an Schülerzahlen.

Da es im (wie goosy ja feststellte) Ermessenspielraum des
Lehrers/Schule liegt, ist man auch ein bisschen davon
abhängig, wie beliebt der Schüler ist, wie die Schwänzerquote
der Schule ist und diese deshalb vielleicht intern festlegt,
dass Beurlaubungen nicht mehr genehmigt werden um ein Zeichen
zu setzen.

So etwas wird - ich basiere das jetzt einfach mal auf meine Erfahrung im Schulbetrieb und auch den Austausch unter Schulverwaltungen in unserem Landkreis - sicher nicht ohne vorige Warnung und bei einem einmaligen unentschuldigten Fehlen gemacht.

Ist mir schon klar, dass ich in eine Ecke geschoben wurde, in
die ich nicht hingehöre. Dennoch ich stehe dazu! Ich hätte für
gewissenhafte und verantwortungsvolle Eltern durchaus
Verständnis, dass sie sich anmaßen selbst zu beurteilen, ob
sie das Fernbleiben ihres Kindes in Ausnahmefällen
verantworten können.

Sehe ich schon. Gefährlich (im Sinne der Anklage :wink: ) wird es halt, wo dem Kind vermittelt wird,
a) dass man sowas einfach selbst entscheiden kann (vgl. mit dem Beispiel, was dann einem Lehrling basiert, der diese laxe Haltung verinnerlicht hat) - im Sinne von: bei jetztiger Regelung, wo man es eben NICHT selbst entscheiden kann
und
b) wenn das Kind dazuangehalten hat wird, in der Schule über die Abwesenheit zu lügen.

Problematisch ist nur, dass man die Kids in einem best. Alter
nicht im Griff hat und das Schwänzen nur schwer unterbinden
kann.

Ja.

Denn die Eltern der Dauerschwänzer haben pädagogisch
vermutlich ein großes Manko und werden sich eher nicht gegen
ihre Kinder durchsetzen können. Da helfen die Bußgelder auch
nichts, außer dass sie die ohnehin katastrophalen familiären
Verhältnisse noch verschlechtern.

Weshalb das wirklich nur in Ausnahmesituationen gemacht wird.

Da wäre der Ansatz von Schulpsycholigen und
sozialpädagogischer Konzepte in meinen Augen sicher wirksamer.

Auf jeden Fall.

Gruß
Elke

Hi,

ich verstehe dich und bin zumindest dafür, dass nicht nur 1 Lehrer entscheidet, um pers. Abneigungen und Willkür entgegenzuwirken.

Letztlich ist und bleibt man abhängig von der Gunst des Lehrers. Und nicht jeder ist so objektiv, persönliche Ab- oder Zuneigungen außen vor zu lassen. Das kann also definitiv dazu führen, dass ein unbeliebter schlechter Schüler die Teilnahme an einer Hochzeit verwehrt werden kann. Ein beliebter und guter Schüler aber an 3 Hochzeiten teilnehmen darf.

Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn ein schlechter Schüler mal 1 Tag fehlt, macht ihn dieser Tag auch nicht schlechter.

Ich habe das Gefühl, dass hier auch versch. Bedingungen vermixt werden. Die einen reden von Dauerschwänzen oder häufigem Fehlen, der andere vor und nach den Ferien und der nächste - wie ich - von Einzelfällen.

Sicher müssen bei solchen Entscheidungen Kriterien herangezogen werden. Z.B. Noten, bisherige Fehlzeiten. Denkbar wäre auch eine Art Kontingent für jeden Schüler für Beurlaubung. Auch von mir aus Bedingungen, dass der versäumte Unterricht nachgearbeitet und vorgelegt werden muss, oder abgefragt wird.

Oder eben einen klaren Anspruch, bei Hochzeit, Todesfall frei zu bekommen. Keinesfalls darf die Versagung der Beurlaubung aber den Touch einer Disziplinarmaßnahme oder Bestrafung haben. Denn die schlechten unbeliebten Schüler mit desinteressiertem Elternhaus sind schon gestraft genug.

ms

PS:Ich wollte noch anmerken, dass man Fehlen in der Schule nicht mit Fehlen am Arbeitsplatz gleichsetzen kann. In der Schule schade ich in den seltensten Fällen (Gruppenarbeit) meinen Mitschülern wenn ich fehle. Da schade ich mir nur selbst.

Hallo,

ich verstehe dich und bin zumindest dafür, dass nicht nur 1
Lehrer entscheidet, um pers. Abneigungen und Willkür
entgegenzuwirken.

In Hessen entscheidet der Klassenlehrer. Ist man mit dem Entscheid nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit über Schulleiter, stellv. Schulleiter, Vertrauenslehrer etc. nachzufragen.

Letztlich ist und bleibt man abhängig von der Gunst des
Lehrers. Und nicht jeder ist so objektiv, persönliche Ab- oder
Zuneigungen außen vor zu lassen. Das kann also definitiv dazu
führen, dass ein unbeliebter schlechter Schüler die Teilnahme
an einer Hochzeit verwehrt werden kann. Ein beliebter und
guter Schüler aber an 3 Hochzeiten teilnehmen darf.

Trenn mal „gut“ von „beliebt“.
In unserer Schule wird die Entscheidung bei längerem Fernbleiben immer davon abhängig gemacht, wie gut/schlecht der Schüler ist.
Außerdem erhalten die Eltern die Verpflichtung (die Eltern, nicht der Schüler), sich darum zu kümmern, dass man die Hausaufgaben erhält und die auch gemacht werden, bzw. vom Lehrer Zusatzübungen zu erhalten, um den Stoff nachzumachen.

Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn ein schlechter Schüler mal
1 Tag fehlt, macht ihn dieser Tag auch nicht schlechter.

Nein, aber es sendet ein falsches Signal an den Schüler und auch an die anderen Schüler.
Aber wieder aus der Praxis: an unserer Schule wurde noch kein Beurlaubungsgesucht abgelehnt, allerdings sind die Anfragen immer sinnvoll (ob ehrlich, weiß ich nicht) begründet und die Eltern sprechen mit dem Klassenlehrer, um sich zu versichern, dass Aufgaben gemacht werden. Ich habe bei 160 Schülern im Jahr letztes Jahr keine 10 Anträge beantwortet, es ging in 8 Fällen um einen oder max. 2 Tage, in zwei Fällen um eine längere Zeit.

Ich habe das Gefühl, dass hier auch versch. Bedingungen
vermixt werden. Die einen reden von Dauerschwänzen oder
häufigem Fehlen, der andere vor und nach den Ferien und der
nächste - wie ich - von Einzelfällen.

Das fällt aber alles unter Fernbleiben. Und genau hier greift der „Ermessensspielraum“.

Sicher müssen bei solchen Entscheidungen Kriterien
herangezogen werden. Z.B. Noten, bisherige Fehlzeiten. Denkbar
wäre auch eine Art Kontingent für jeden Schüler für
Beurlaubung.

Das wäre kontraproduktiv, weil dann Eltern denken könnten: oh, wir haben unser Kontingent nicht ausgeschöpft - es würde zu mehr Fehlzeiten kommen.

Oder eben einen klaren Anspruch, bei Hochzeit, Todesfall frei
zu bekommen.

Wurde bei uns noch nie verwehrt, und ich kann mich auch an keinen Fall erinnern innerhalb der Gesamtschule (2000+ Schüler), wo das verwehrt wurde.

Keinesfalls darf die Versagung der Beurlaubung
aber den Touch einer Disziplinarmaßnahme oder Bestrafung
haben.

Auch so einen Fall kenne ich nicht.
Sollte wirklich ein schlechter Schüler bzw. seine Eltern nachfragen, dann wird das vielleicht genutzt, um auf Schwachstellen hinzuweisen.

Denn die schlechten unbeliebten Schüler mit
desinteressiertem Elternhaus sind schon gestraft genug.

Das desinteressierte Elternhaus fragt erst gar nicht nach Beurlaubung, sondern macht, wenn überhaupt, nur eine Krankmeldung.

PS:Ich wollte noch anmerken, dass man Fehlen in der Schule
nicht mit Fehlen am Arbeitsplatz gleichsetzen kann. In der
Schule schade ich in den seltensten Fällen (Gruppenarbeit)
meinen Mitschülern wenn ich fehle. Da schade ich mir nur
selbst.

Da hast du Stefans und meinen Einwand falsch verstanden.
Ich erlebe gerade, dass Teenager vieles, was sie aus der Schule kennen (das laxe Umgehen mit Fehlzeiten ist ein Fall), auf die Arbeits/Lehrstelle übertragen.
Komm ich halt ein paar Minuten zu spät, was solls.
Abgesehen davon: bei einer Schule, wo viel Teamarbeit gemacht wird, stört das Fehlen eines Einzelnen durchaus.

Gruß
Elke

Hi,

auch wenn es Elke schon getan hat, möchte ich auch nochmal darauf hinweisen: Ich habe es auc hseltenst (man soll nie „nie“ sagen) erlebt, dass ein Beurlaubungsgesuch abgelehnt wurde. Sportwettkampf, Todesfall, Hochzeit, Behördengang, wurscht.
Am letzten Gymnasium, an dem ich war, war es so, dass man diskutiert hat, wie man GEWISSEN ELTERN beibringen soll, dass es keine gute Idee ist, immer mit ihren Kindern bereits eine Woche vor Beginn der Schulferien in Urlaub zu fahren. Man hat auch diskutiert, inwieweit man außerschulische Veranstaltungen einschränken kann - Mitglieder von Chor, Orchester, SChulband sind am Schuljahresende (noch vor der letzten Schulaufgabe) teilweise wochenlang nicht im Unterricht, wegen Chorfahrt, Auftritt, zusätzlichen Proben für das Sommerfest etc. Ergebnis beider Diskussionen: null. Die Schüler fehlen weiter (wobei die Ferienfrühbeginner nur eine Handvoll Schüler sind pro Schule).
An meiner jetzigen Schule habe ich so gut wie nur erwachsene Schüler. Nach Schulordnung gilt nur ärztliches Attest als Entschuldigung. Stillschweigend akzeptieren wir auch Arztbesuch als solche Entschuldigung (nicht immer, wenn man beim Arzt war, ist man auch schulunfähig. Routinechecks beim Frauenarzt, Hautscreening, sonstige Prophylaxe…). Außerdem wird in jeder Klasse explizit verkündet, dass sich jeder Schüler drei Mal selbst entschuldigen kann. Er muss den Grund angeben, damit wir wissen wo er / sie hin ist, aber dreimal kann er sich selber entschuldigen. Es gibt dabei auch halbe Male: bis zur Frühstückspause bzw ab der Frühstückspause. Ob der Lehrer ein Mal als ausschließlich 1 Schultag definiert oder 1 zusammenhängendes Fehlen (z.B. Schüler bleibt mit seiner Erkältung 3 Tage zu Hause und spart sich die 10 Euro Praxisgebühr) auch als 1 Mal nimmt, ist dem Lehrer überlassen. Wenn die drei Mal aufgebraucht sind, gibt es Attestpflicht (heißt, unsere Kulanz ist aufgebraucht und ab dann gilt die Schulordnung buchstabengetreu). Wenn ein Schüler eh jede woche 1-2 Tage fehlt, mit Attest vom immer gleichen Arzt, und dann noch eines seiner Male für 3 Tage am Stück aufbraucht, würde ich mich schon genötigt sehen, gleich die Attestpflicht zu verhängen.
In so einem Fall ist es oft auch ganz nützlich, mit dem Schüler mal zu sprechen … da kam einer immer mit nem Attest von Papi (Arzt) an, jede woche 1 oder so. Sah aber sowas von fit aus! Sonnengebräunt, durchtrainiert, energiegeladen… Vier-Augen-Gespräch, was er denn hätte, Besuch beim Schularzt angeboten… hat mir dann auch ne Krankheit genannt. Papi hat das in den falschen Hals gekriegt, ruft bei direktor an, nomma Gespräch ich-schüler, Klärung des Missverständnisses. Ab da, oh Wunder, war das Kerlchen kerngesund. Immer anwesend, nie verpennt, genauso gutgelaunt wie sonst… jaja. Zeichen und Wunder :wink:
Abgesehen davon gibt es noch eine Grauzone (und die ist auch der Hauptgrund dafür, dass ich immer wissen will, wo der Schüler hinwill, wenn er von mir beurlaubt werden möchte): Musterung, Einatz als Trainer im Trainingslager vom Sportclub, Vorstellungsgespräch, Einschreibetermine, Vorladung als Zeuge bei der Polizei oder vor Gericht, Behördentermine - REisewege auf dem Land sind anders als in der Großstadt - und ähnliuches werden immer als EWntschuldigung akzeptiert und verbrauchen keines der 3 Gratis-Male.

Ach, wie willkürlich ich doch bin :wink:

Die Franzi

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Hallo,

Das ist aber nicht für ein einmalige Fehlen, einen Tag vor
Ferienbeginn gedacht.

hat das jemand behauptet? Geht es hier nur um Fehlen vor den Ferien? Geht es hier nicht um das Thema Beurlaubung allgemein?
Wobei ich eher glaube, dass dieses Instrument gerade für die Fälle vor den Ferien angewandt wird. Das war ja mW überhaupt der Grund zur Einführung der Bußgelder.

Das sind aber auch nicht so riesige Summen, gemessen an
Schülerzahlen.

Du wolltest doch wissen, wie hoch die Bußgelder sind, und das habe ich dir geliefert. Ich bin nicht hier, um diese eine Bemerkung wegen der Aufbesserung der Kassen zu verteidigen :wink:

So etwas wird - ich basiere das jetzt einfach mal auf meine
Erfahrung im Schulbetrieb und auch den Austausch unter
Schulverwaltungen in unserem Landkreis - sicher nicht ohne
vorige Warnung und bei einem einmaligen unentschuldigten
Fehlen gemacht.

Kann sein. Kann aber auch nicht sein. Wer sagt uns, dass dieses Instrument nicht angewandt wird wenn jemand eine Beurlaubung abgelehnt bekam und trotzdem fehlt ? Das kommt auf die Schule an und naheliegend wäre es durchaus.
Ist mir letztlich auch egal, da es mich nicht betrifft.

Sehe ich schon. Gefährlich (im Sinne der Anklage :wink: ) wird
es halt, wo dem Kind vermittelt wird,
a) dass man sowas einfach selbst entscheiden kann (vgl. mit
dem Beispiel, was dann einem Lehrling basiert, der diese laxe
Haltung verinnerlicht hat)

Du gehst du anscheinend davon aus, dass sowas an der Tagesordnung steht und kein Einzelfall ist.
Verantworten und entscheiden tun das die Eltern, nicht das Kind. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Was ich verantworte und entscheide, steht meinem Kind noch lange nicht zu.
Ich bin der Meinung, dass einmaliges Nichtbeachten von Regeln mit Sicherheit nicht dazu führt, dass ein ansonsten pflichtbewusstes Kind zum Schwänzer, oder unzuverlässigem Lehring und Arbeiter wird.
Auch finde ich, dass ihr/du das absolut überbewertet.
Aber wie gesagt, man kann das nicht pauschalieren, es kommt auf den Einzelfall an. Und anscheinend gehen hier einige von unterschiedlichen Bedingungen aus.

Was mir an der Diskussion missfallen ist, dass so getan wird, dass ein Elternteil, der sein Kind mal schwänzen lässt grundsätzlich unfähig ist und das moralisch dermaßen aufgebauscht wird. Tut mir leid, aber das finde ich lächerlich und überzogen. Da wird mir zu wenig differenziert und pauschal abgeurteilt.

Mir geht dieses Moralaposteltum auf den Zeiger, wo jeder so tut, als hätte er noch nie etwas unrechtes getan und ganz entsetzt tut.

  • im Sinne von: bei jetztiger
    Regelung, wo man es eben NICHT selbst entscheiden kann

Dazu habe ich geschrieben, dass ich mir anmaße verantworten zu können, mein Kind auch mal unerlaubt fehlen zu lassen, wenn ich es sozial oder für mein Kind wichtig finde. Da können wir noch ewig über Moral und Anstand reden. Meine Erziehung gibt mir bis jetzt Recht.

Zudem kann man einem Kind auch vermitteln, dass es sich gut überlegen und abwägen muss, ob es Pflichtverletzungen moralisch auch wirklich verantworten kann und will und auch bereit ist, die Konsequenzen zu tragen.

Wenn es die Schule sich erlaubt, ihre Schulpflicht, bzw. Unterrichtspflicht nicht so genau zu nehmen, darf ich das als Mutter auch.
Zwar einerseits ein blödes Argument (mal gespannt was jetzt wieder alles von der Leserschaft kommt). Aber auf der Basis Pflicht ist Pflicht, passt das. Die Schule verletzt auch ihre Pflichten und gewährleistet nicht, auf was die Schüler Anspruch haben. Setzen sich über Gesetz und Recht hinweg. Maßt sich das ein Erziehungsberechtigter an, soll es gleich der Untergang der Welt sein und die Kinder und ihre Lebenseinstellung versauen?
Unterrichtsausfall ist auch gesellschaftsschädigend.

Wie erklärt man/du einem Kind/Jugendlichen den Unterschied von Pflichtverletzung seitens Schule gegenüber Pflichtverletzung der Eltern? Wo besteht rein moralisch der Unterschied? Doch nur in der Begründung. Geld- und Lehrermangel ist moralisch also weniger verwerflich, als Bindung und Pflege sozialer Kontakte, Förderung einer Begabung?

Geldmangel gilt bei der Schule als Argument für Unterrichtsausfall, aber bei den Eltern nicht als Argument durch früheres Abreisen Geld zu sparen?
(Das heißt nicht, dass ich dafür bin, die Kids früher „in die Ferien zu schwänzen“) Nur so als Beispiel, in Sachen Moral und Rechtfertigung für Pflichtverletzungen. Was bei dem einen gilt, gilt für den anderen nicht? Ich weiß, ist weit hergeholt, vielleicht versteht mich ja der eine oder andere, was ich damit ausdrücken möchte.

Wir sollten begreifen, dass für die Entwicklung der Kinder nicht nur die Schule wichtig ist, sondern auch persönliches Wachstum, soziale Kontakte pflegen, Begabungen nachgehen etc. Und das kommt sowohl in den Schulen, als auch in einigen Elternhäusern viel zu kurz.

und
b) wenn das Kind dazuangehalten hat wird, in der Schule über
die Abwesenheit zu lügen.

Ja ok, das ist natürlich blöd, obwohl das ja nicht zwingend so sein muss, wenn gar nicht gefragt wird. Ok, das Risiko lügen zu müssen ist schon hoch.
Die Frage bleibt, wie realistisch ist es, einem Kind gegenüber zu behaupten, dass ein Leben ohne kleine Lügen und Pflichtverletzungen möglich ist. Ich glaube es nicht. Schon 3-jährige lügen, ohne dass die Eltern ihnen das vorleben.

Im übrigen muss man nicht immer davon ausgehen, dass Beispiele der Realität entsprechen es den Schreiber selbst betrifft, oder jemanden aus seinem Umfeld. Ich denke mir Szenarien auch mal aus, weil mich die verschiedenen Aspekte interessieren die dann bei einer Diskussion herauskommen.

Da helfen die Bußgelder auch
nichts, außer dass sie die ohnehin katastrophalen familiären
Verhältnisse noch verschlechtern.

Weshalb das wirklich nur in Ausnahmesituationen gemacht wird.

Das kann ich nicht beurteilen, da fehlen mir die Zahlen.

Da wäre der Ansatz von Schulpsycholgen und
sozialpädagogischer Konzepte in meinen Augen sicher wirksamer.

Auf jeden Fall.

Aber dafür haben wir ja mal wieder kein Geld, obwohl seit Jahrzehnten getönt wird, wie wichtig Bildung ist, und darin unsere Zukunft liegt.

ms