Schule heute

aber an einer privatschule kann man schüler rausschmeissen…

jaaaaaaaaaaaaaaaa, aber nur…
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…wenn der Spendenscheck für den „Schulneubau“ nicht rechtzeitig eingetroffen ist

:wink:

GENAU! (owt)

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Schule gestern: bei Antwort bitte direkt an [email protected]
Auszug aus der Schulordnung
Gymnasium Beckum/Westf. 1915

  1. Jedes Kind, das bis zum 1.Juli des laufenden Jahres das 6te Lebensjahr vollendet hat, wird zu Ostern schulpflichtig.
    Die Zurückstellung schulpflichtiger, aber noch schulunfähiger Kinder muß rechtzeitig und mit dem gehörigen Nachweise – ärztliches Attest – beim Schulvorstand beantragt werden.Die Entscheidung trifft der Kreisschulinspektor.

  2. Ohne dringende Gründe darf kein Kind die Schule und die Schulfeierlichkeiten versäumen. Wenn Kinder wegen Krankheit die Schule nicht besuchen können, so ist am selben Tage dem Lehrer (der Lehrerin) oder dem Hauptlehrer davon Anzeige zu machen. Es geschieht dies zweckmäßig vor Beginn des Unterrichts, während der Pause um 10 Uhr oder nach Schluß der Schule. Während des Unterrichts, ist jede Störung seitens der Eltern oder der Angehörigen der Kinder untersagt. Unbefugtes Eindringen in die Schule und absichtliche Störungen des
    Unterrichts werden polizeilich bestraft.

  3. Ordnungsgemäß wird ein Kind nach erlangter Reife zu Ostern entlasse, wenn es bis zum 30. Juni, bei Beginn der Herbstferien., wenn es bis zum 31. Dezember desselben das 14. Lebensjahr vollendet hat.

  4. Früher als eine viertel Stunde vor Schulanfang soll kein Kind auf dem Schulplatze erscheinen.

  5. Es ist Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder rein gewaschen, die Knaben mit kurzgeschnittenem, die Mädchen mit ordentlich gepflegtem Haar, in reinlichem, nicht zerrissenem Anzuge in der Schule erscheinen.

  6. Ebenso haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, daß die nötigen Bücher; Hefte und andere Lernmittel besitzen.
    Unsaubere und zerrissene, ebenso veraltete Bücher werden nicht geduldet.

  7. Jedes Schulkind untersteht zunächst dem Lehrer (der Lehrerin) seiner Klasse. Jedoch werden Eltern und Kinder darauf aufmerksam gemacht, daß die Kinder auch den anderen Lehrern und Lehrerinnen Gehorsam schuldig sind und deren Zucht unterstehen.

  8. Außerhalb der Schule hat jeder Schüler sich gesittet und anständig zu betragen. Auf ordnungsgemäßes Grüßen ist besonders zu achten.

  9. Besonders streng bestraft werden jene Schüler, welche sich die nachfolgenden, häufig vorkommenden Unarten und Vergehen zuschulden kommen lassen:
    Nachrufen erwachsener Personen
    Scheuchen von Pferden
    Werfen mit Steinen, Rüben und Schneebällen auf den Straßen
    Beschreiben der Häuser mit Kreide
    Werfen auf Eisenbahnzüge
    Beschädigungen an Telegraphen-Anlagen
    Beschädigungen an Baumpflanzungen
    Obstdiebstahl
    Tierquälerei und Ausnehmen von Vogelnestern
    Umhertreiben in der Dunkelheit.

  10. Die Schulaufgaben fürs Haus sind mit Fleiß und möglicher Selbständigkeit anzufertigen.

  11. Schulkinder, welche verziehen, müssen bei ihrem Lehrer (ihrer Lehrerin) oder dem Hauptlehrer abgemeldet und bei dem Leiter der neu zu besuchenden Schule sofort angemeldet werden.

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