Hi liebe Freunde,
folgende Situation:
Bin in der zwölften Kl. GyO im Land Bremen. Durch einen Zufall habe ich ein Ausbildungsangebot bekommen, wenn ich nach der zwöflten die Schule beende. (Über Sinn und Unsinn dieser Entscheidung möchte ich hier bitte keine Statements hören).
Dazu müsste ich aber in eine andere Stadt ziehen. Nun meine Frage: Im mai haben wir durch Abiturprüfungen und die Pfingstferien ca. 2 1/2 Wochen Frei, wenn…ja…wenn zwiscen den Abiturprüfungen und dem Pfingstwochenende nicht 2 Tage lägen, an denen Schule ist.
Nun meine Frage: Kann ich für diese 2 Tage Sonderurlaub bekommen (in diesem Halbjahr habe ich noch keinen einzigen Tag genommen), mit der Begründung, dass ich die neue Wohnung renovieren und Teil-Einrichten möchte?
Mit freundlichen Grüßen
ZeroEnna
Hallo,
Im mai haben wir durch Abiturprüfungen und die
Pfingstferien ca. 2 1/2 Wochen Frei, wenn…ja…wenn zwiscen
den Abiturprüfungen und dem Pfingstwochenende nicht 2 Tage
lägen, an denen Schule ist.
Nun meine Frage: Kann ich für diese 2 Tage Sonderurlaub
bekommen (in diesem Halbjahr habe ich noch keinen einzigen Tag
genommen), mit der Begründung, dass ich die neue Wohnung
renovieren und Teil-Einrichten möchte?
Wenn die rechtlichen Grundlagen in Bremen nicht anders sind als hier in RLP gilt Folgendes:
Bis zu 3 Tagen Unterrichtsbefreiung aus triftigem Grund kann der Klassen- bzw. Stammkursleiter aussprechen, sofern der Termin nicht unmittelbar an Ferien grenzt.
Nun sind bei euch in Bremen laut Ferienkalender die restlichen Tage der Pfingstwoche aber Ferientage. Die Beurlaubung kann dann also nur über den/die Schulleiter/in erfolgen.
Wäre ich die Schulleiterin, würde ich eine gute Begründung haben wollen, wieso du die Wohnung nicht in den Pfingsferien (die ja dann praktisch eine ganze Woche dauern) renovieren kannst.
Du wirst dir also was einfallen lassen müssen…
Gruß Orchidee
Mit freundlichen Grüßen
ZeroEnna