Eine Schule will ab einem Stichtag auf dem Tisch liegende Handys für eine Woche beschlagnahmen, es gäbe zum Schutz der Schüler eine gesetzlihhe Handhabe das so zu machen. Kann sich jemand vorstellen welche Gesetzgebung das sein soll?
Ähnlichen Unsinn habe ich erst letzte Woche in einer Schule mitbekommen.
Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages.
Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen ist Unsinn und rechtswidrig.
Hallo,
Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es
und wie lautet nun genau die Rechtsgrundlage?
in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den
Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis
zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages.
Wie genau bist Du auf diese Zeiträume gekommen? Muss die Schule logistische Maßnahmen treffen, dass Handys sicher verwahrt und trotzdem zeitnah ausgehändigt werden? Nein. Ganz sicher nicht. Insofern kann es auch erst der nächste Tag werden.
Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen
ist Unsinn und rechtswidrig.
Grundsätzlich schon, aber die Schulordnung kann etwas anderes regeln.
Gruß
S.J.
Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es
in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den
Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis
zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages.
Richtig. Und danach wird es an den Besitzer des Handys ausgehändigt. Das ist in aller Regel eines der Elternteile, nicht der Schüler.
Spitzfindig können nicht nur Schüler sein.
Gruß
Anwar
zugegeben, meine Rechtsquelle bezieht sich nur auf Bayern, kann mir aber kaum vorstellen, dass andere Bundesländer stark davon abweichen:
Art 56 (3) BayEUG: 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Zu Anwar: Der Besitzer des Handys ist doch nicht der Elternteil?! Herausgabeanspruch nach §985 BGB hat der Eigentümer. Dieser kann ein Elternteil sein, je nachdem, wem das Handy nunmal gehört.
Zu Anwar: Der Besitzer des Handys ist doch nicht der
Elternteil?! Herausgabeanspruch nach §985 BGB hat der
Eigentümer. Dieser kann ein Elternteil sein, je nachdem, wem
das Handy nunmal gehört.
Ich schrieb ja, dass der Eigentümer „oft“ ein Elternteil ist, denn viele Kinder, die aber dennoch schon Handys mitführen, sind viel zu jung, um solche Verträge abschließen zu können.
Gruß
Anwar
Was ist denn das für eine Logik?
Hallo,
Ich schrieb ja, dass der Eigentümer „oft“ ein Elternteil ist,
denn viele Kinder, die aber dennoch schon Handys mitführen,
sind viel zu jung, um solche Verträge abschließen zu können.
man kann nur Eigentümer eines Handys sein, wenn man persönlich einen Handyvertrag abgeschlossen hat?
Was ist denn das für eine Logik?
Selbstverständlich kann ein Kind Eigentümer eines Handys sein. Das ist doch völlig unabhängig davon, wer Vertragspartner für die SIM Karte ist.
Gruß
S.J.
Hallo,
Ich schrieb ja, dass der Eigentümer
[klugscheiß]
Du hast Besitzer geschrieben, das wäre, nachdem er es eingezogen hat, der Lehrer o.ä. [/klugscheiß]
Das Eigentum bleibt davon natürlich unberührt.
Cu Rene
Richtig. Und danach wird es an den Besitzer des Handys
ausgehändigt.
Dieser Satz ist paradox.
Jemand, der ein Handy aushändigen kann, ist auch gleichzeitig im Besitz (=Verfügungsgewalt) des Handys. Dein Satz hieße dann, dass er das Handy an sich selber aushändigen würde.
Das ist in aller Regel eines der Elternteile, nicht der Schüler.
Solltest du den Eigentümer meinen: Alle Schüler, die ich kenne und die älter als 13 sind, sind auch die Eigentümer ihrer Handys.
Gruß
Paul
Hi,
Solltest du den Eigentümer meinen: Alle Schüler, die ich kenne
und die älter als 13 sind, sind auch die Eigentümer ihrer
Handys.
Ja, sorry - natürlich Eigentümer (kommt davon, wenn man den ganzen Tag Englisch kommuniziert und nur mal kurz hier reinschaut).
Genau, alle die älter als 13 sind - Heute hat aber schon jeder zweite 10-jährige ein Handy.
Gruß
Anwar
Hallo,
Genau, alle die älter als 13 sind - Heute hat aber schon jeder
zweite 10-jährige ein Handy.
Und mit 13 oder jünger kann man Deiner Meinung nach noch kein Eigentümer von irgendwas sein? Oder nur von Handys nicht?
Gruß
loderunner (ianal)