Also ich bin im September fertig mit meiner jetztigen Ausbildung und möchte gleich im Anschluss meine Fachhochschulreife auf einem Berufskolleg nachholen, damit ich später mal ein Studium machen kann.
Ich habe von einem Kumpel gehört, der auch die Schule ab September nachholen will, dass man irgendwie Wohngeld oder dergleichen von der Arbeitsagentur erhält, wenn man eine weiterführende Schule besucht.
Ich möchte mir ab September eine eigene kleine Wohnung mieten die in der nähe der Schule sein wird.
Meine Frage: Erhalte ich Wohngeld oder andere Zuschüsse/Leistungen vom Staat hierfür? Was wäre möglich und welche Behörde ist hierfür zuständig?
wohngeld ist einkommensabhängig da wohngeld nur ein zuschuss ist!
wenn du nach dem sommer wieder die schulbank drücken willst sieht es ehr schlecht aus mit finanziellen hilfen da du ja deine erste ausbildung in kürze beenden wirst !
d.h. du hast keinen anspruch mehr auf kindergeld und auch nicht auf sogenannten "barunterhalt " von deinen eltern !
Auch sonstige hilfen wie bafög oder bab kanst du nicht in anspruch nehmen .
wenn du deine ausbildung bald beendest -wirst du den nicht vom betrieb übernommen??? wenn nicht …
musst du dich in jedem fall 3 monate bevor die ausbildung endet arbeitslos melden …dann könntest du glück haben das du arbeitslosengeld 1 bekommst (60% vom letzten lohn). aber da könnte es auch schwierig werden da du bestimmt noch unter 25 bist und das arbeitsamt für diese personengruppe keine leistungen zahlt - deine eltern müssten weiter für dich sorgen bzw aufkommen!
Wohngeld ist einkommens abhängig ,würdest du wieder zur schule gehen hättest du kein einkommen und würdest auch kein wohngeld bekommen .
am besten ist du gehst weiter arbeiten nach der ausbildung ,dann kannst du dir nen zimmerchen mieten und würdest auch wohngeld bekommen .
was die schule angeht …wie wäre es den mit „abendschule“ die bieten doch auch kurse an um bessere abschlüsse zu bekommen ( volkshochschulen usw)…die gebühren hierfür sind relativ gering …und wenn du studieren möchtest gebe es die variante "fernstudium " (ps. die studiengebühren werden zum ende des jahres abgeschafft)
Ja ich bin noch unter 25. Ich mache gerade eine ausbildung zum Finanzwirt, also beim Finanzamt. Wenn ich übernommen werde, dann wäre ich im mittleren Dienst beschäftigt. Die Besoldung im mittleren Dienst ist nicht so gut, daher will ich gleich die Fachhochschule nachholen um ein Studium beim Finanzamt zu beginnen, damit ich in den gehobenen Dienst komme.
Ich habe vor der Ausbildung das 1. Jahr eines technischen Berufskollegs erfolgreich abgeschlossen und könnte nach der Ausbildung direkt in das 2. Jahr einsteigen. Mit dem Abschluss des technischen Berufskolleg 2 hätte ich dann die Fachhochschulreife.
Ich wohne noch bei meinen Eltern, aber ich würde mir wie gesagt gerne eine kleine Wohnung mieten, die näher zur schule wäre.
Und Bafög ist auch ausgeschlossen oder? Auch wenn ich noch weiter bei meinen Eltern wohne? Oder sonst irgendwelche Zuschüsse, wie Schülerbafög oder so? Denn ich brauch schon irgendwie Kohle neben der Schule, denn auch Schüler leben nicht von Luft und Liebe
Abendschule könnte ich mir eher weniger vorstellen, ich will ja Leistung in der Schule bringen und ob ich das dann Abends nach der Arbeit noch kann, stell ich mir schwierig vor.
tut mir leid, da kann ich nicht wirklich weiterhelfen. Ich empfehle aber den Kontakt zur Agentur für Arbeit, die müssten da eigentlich qualifizierte Auskunft geben können.
MfG
Friedrich
das problem ist das das ja quasi dein 2 bildungsweg wäre .förderungen gibt es nur für den ersten ! vorallem sind die zuschüsse und finazielle hilfen für auszubildende gedacht die nicht so viel in der lehre verdienen (zb .kfz lackierer die verdienen im ersten lehrjahr nur knapp 250€ ) das dürfte bei dir ja ein bischen mehr sein oder?
es gibt zwei verschiedene arten von bafög .
schüler bafög (ist für schulabgänger die eine berufschule besuchen , die kein eigenes einkommen haben ,kindergeld beziehen und unterhalt von den eltern bekommen
studenten-bafög ,das können studenten beantragen die nicht genügend finanzielle mittel haben um sich eingens ein studium leisten zu können …allerdings muss diese form von bafög zurückgezahlt werden sobald das studium beendet ist !
beide fälle sind für dich nicht geeignet zumal das bafög nur peanuts sind …und leben kann man davon auch nicht !
(bafög 2 wird mit sicherheit auch abgeschafft ,da ja studiengebühren zum ende des jahres abgeschafft werden )
das du dir eine abendschule nicht vorstellen kannst und lieber leistungen bringen willst …kann ich sehr gut verstehen …
aber anders rum brauchst du kohle zum leben usw …aber ob du nun vormittags zur schule gehst und abends arbeiten gehst (fürn nen hungerlohn vermutlich)
oder ob du deinen job beim finanzamt weitermachst …dein gutes geld verdienst und abends noch ein bischen lernen tust …kommt doch irgendwie auf gleiche raus …
wenn ich an deiner stelle wäre würde ich die letztere variante wählen und nen fernstudium machen ( die bieten doch auch kurse für abitur o. fachhochschulreife usw an) …du könntest dir deine zeit selber einteilen und von zu hause aus studieren
ich bin mir nicht ganz sicher aber die materialien zum lernen usw ,kannst du glaube ich auch von der steuer absetzen
Schule nachholen - Förderung vom Staat?
Danke für deine Antwort. Also dann muss ich es mir echt nochmal überlegen ob ich nicht doch das Abendgymnasium besuche.
Schade hatte mich schon drauf eingestellt.
Also Aufwendungen für ein Zweitstudium kann man tatsächlich bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, bringt aber auch nur was, wenn man auch Steuer zahl =)
Ich habe von einem Kumpel gehört, der auch die Schule ab September nachholen will, dass man irgendwie Wohngeld oder dergleichen von der Arbeitsagentur erhält, wenn man eine weiterführende Schule besucht.
Wohngeld von der Arbeitsagentur, davon habe ich noch nie gehört. Keine Ahnung, ob diese Agentur etwas zuschießt, da müsstest du die selber fragen, oder jemand anderen als mich.
Ich kenne aber mehrere Leute, die Abitur nachholen und BAFöG kriegen. BAFöG-Empfänger können übrigens auch von der GEZ befreit werden (rechtzeitig Antrag stellen), und kriegen vielleicht auch andere Sachen billiger. - BAFöG beantragt man beim BAFöG-Amt. Es wäre wahrscheinlich gut, auf jeden Fall diesen Antrag auf BAFöG zu stellen, da man auch mit einer Ablehnung etwas anfangen kann.
Wenn kein BAGöG-Anspruch dem Grunde nach vorliegt (d. h. wenn er nicht nur deswegen abgelehnt wurde, weil zuviel eigenes Geld vorhanden ist), dann kann ganz normales Wohngeld beantragt werden. Das macht man bei der Stadtverwaltung, bei der Wohngeldstelle.
Ich glaube, wenn man bereits eine Berufsausbildung hat, dann kriegt man elternunabhängiges BAFöG, d.h. dass das Einkommen der Eltern dann keine Rolle spielt. Man muss es aber wohl teilweise zurückzahlen, aber erst viel später, ohne Zinsen, und nur wenn man kann.
Ist ja prima, dass Sie so strebsam sind. Zu Ihren Fragen: können Ihre Eltern Ihnen Unterhalt zahlen oder können Sie wenigstens noch daheim wohnen, was eine Menge Kosten spart?
Außerdem würde ich an Ihrer Stelle bei dem betreffenden Berufskolleg fragen, welche Förderung für eine Ausbildung an diesem Berufskolleg wo beantragt werden kann. Fragen Sie auch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bafög-Stelle nach (die kann man Ihnen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nennen, ist entweder in der Stadt oder beim zuständigen landratsamt). Wohngeld gibt es nicht von der Agentur für Arbeit, höchstens Berufsausbildungsbeihilfe. Wegen Wohngeld fragen Sie nach bei der Wohngeldstelle (meist dem Sozialamt angegliedert) Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Alles Gute!
Hallo,
ich bin mir zwar nicht sicher, würde aber auf jeden Fall einen Antrag auf Wohngeld stellen und zwar beim zuständigen Wohngeldamt. Kann doch nicht schaden und die Formulare sind nicht so schwer auszufüllen.
Viel Glück
Puddelchen
Hallo, sorry dazu kann ich Ihnen leider nichts genaues sagen, da ich nur in finanziellen Dingen über staatliche Zuschüsse bescheid weiß.
Sollten sie mal bei finanziellen Dingen staatliche Zuschüsse beantragen wollen , kann ich Ihnen gerne behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Hinderer