Schule veröffentlicht Namen der Schüler - ok?

Hallo!

Der Junge Fritz XYZ hat gerade seinen Schulabschluss gemacht. Nun veröffentlicht die Schule im Internet eine Liste mit allen Abgängern der Schule dieses Jahrgangs. XYZ mag das eigentlich gar nicht. Ist es XYZ Recht, dass sein Name auf der Internetseite nicht zu finden ist und somit nicht die ganze Welt erfährt, dass er diese Schule besucht hat?

Vielleicht kennt auch jemand dieses Stayfriends, wo man eintragen kann, welche Schule man besucht hat usw. Angenommen Herr F erlaubt sich ein Spaß und trägt XYZ da ein (d. h. XYZ hat Schule L, E, H besucht). Kann XYZ dagegen etwas machen?

Ist es rechtens, dass Zeitungen die Namen der Abgänger in einer ihrer Ausgaben veröffentlichen?

Nun gibt es noch einen Namensvetter, den älteren Fritz XYZ aus der selben Stadt. Ihm gefällt es gar nicht, dass sein Name (obwohl er natürlich nicht gemeint ist) irgendwie im Internet auftaucht. Hat er das Recht, den Namen des Schülers von der Internetseite streichen zu lassen?

Hallo McMike,

Der Junge Fritz XYZ hat gerade seinen Schulabschluss gemacht.
Nun veröffentlicht die Schule im Internet eine Liste mit allen
Abgängern der Schule dieses Jahrgangs.

Grundsätzlich handelt es sich also um eine nachweisbare Tatsache, die eigentlich auch nicht verunglimpfen, sondern eher loben soll.

XYZ mag das eigentlich
gar nicht. Ist es XYZ Recht, dass sein Name auf der
Internetseite nicht zu finden ist und somit nicht die ganze
Welt erfährt, dass er diese Schule besucht hat?

Sicher. Ein Anschreiben an die Betreiber der Seite sollte da genügen.

Vielleicht kennt auch jemand dieses Stayfriends, wo man
eintragen kann, welche Schule man besucht hat usw. Angenommen
Herr F erlaubt sich ein Spaß und trägt XYZ da ein (d. h. XYZ
hat Schule L, E, H besucht). Kann XYZ dagegen etwas machen?

Hier handelt es sich eindeutig um einen Missbrauch. Wenn dann noch Verunglimpfungen dazu kommen, ist das sogar schon sehr herbe. Natürlich kann XYZ dagegen vorgehen. Die Frage ist, ob Herr F identifiziert werden kann. Aber in jedem Fall kann auch hier der Webseitenbetreiber aufgefordert werden, die Daten zu löschen.

Ist es rechtens, dass Zeitungen die Namen der Abgänger in
einer ihrer Ausgaben veröffentlichen?

Wie oben. Eine Aufforderung, dies zukünftig zu unterlassen bringt hier nur nichts.

Nun gibt es noch einen Namensvetter, den älteren Fritz XYZ aus
der selben Stadt. Ihm gefällt es gar nicht, dass sein Name
(obwohl er natürlich nicht gemeint ist) irgendwie im Internet
auftaucht. Hat er das Recht, den Namen des Schülers von der
Internetseite streichen zu lassen?

Nein. Das wäre auch eine weitere Erschwerung des Lebens von Hans Müller und Lisel Meier. Die Information dürfte ja auch eher der Unterscheidung dienlich sein.

Soweit meine Einschätzung.

Gruß!

Horst

Ahoi.

XYZ mag das eigentlich
gar nicht. Ist es XYZ Recht, dass sein Name auf der
Internetseite nicht zu finden ist und somit nicht die ganze
Welt erfährt, dass er diese Schule besucht hat?

Sicher. Ein Anschreiben an die Betreiber der Seite sollte da
genügen.

Und falls die der Aufforderung nicht nackommen? Hat man mit einer Strafanzeige Erfolg, dass der Name dort gelöscht wird?

Vielleicht kennt auch jemand dieses Stayfriends, wo man
eintragen kann, welche Schule man besucht hat usw. Angenommen
Herr F erlaubt sich ein Spaß und trägt XYZ da ein (d. h. XYZ
hat Schule L, E, H besucht). Kann XYZ dagegen etwas machen?

Hier handelt es sich eindeutig um einen Missbrauch. Wenn dann
noch Verunglimpfungen dazu kommen, ist das sogar schon sehr
herbe. Natürlich kann XYZ dagegen vorgehen. Die Frage ist, ob
Herr F identifiziert werden kann. Aber in jedem Fall kann auch
hier der Webseitenbetreiber aufgefordert werden, die Daten zu
löschen.

Selbiges wie oben. Angeommen, der ignoriert die Aufforderung. Wo liegen nun die Möglichkeiten von XYZ?

Gruß!

Horst

Hallo McMike,

Und falls die der Aufforderung nicht nackommen? Hat man mit
einer Strafanzeige Erfolg, dass der Name dort gelöscht wird?
Wo liegen nun die Möglichkeiten von XYZ?

man nimmt sich einen Anwalt und der sagt einem wahrscheinlich, dass im ersten Fall (Schule veröffentlicht Namen der Absolventen) eigentlich nichts Schlimmes zu sehen ist, denn der Name an sich ist nicht (wie etwa im Urheberrecht) geschützt, sondern er ist vor Mißbrauch geschützt.

Ein Grenzfall wäre vielleicht denkbar, wenn diese Schule durch die Medien gegangen ist und die Schüler lieber gar nicht erst damit in Verbindung gebracht werden wollen.

Im zweiten Fall liegt ein Mißbrauch vor. Hier würde der Anwalt wohl einen netten Brief schreiben und um Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bitten.

Eine Anzeige könnte ich mir höchsten gegen F vorstellen. Aber wenn der in irgendeinem Internetcafé in Bierlaune auf Mallorca sich diesen üblen Streich erlaubt hat, dürfte es eben ziemlich aussichtslos sein.

Da ich kein Anwalt bin, sollte man aber besser nochmal einen fragen!

Gruß!

Horst