Hallo,
Eine allgemeine Frage:
Darf eine Grundschule die Schultüre unmittelbar nach dem läuten der Schulglocke zusperren und die zu spät kommenden Kinder einfach bis zur nächsten Pause ohne Aufsicht ausgesperrt lassen?
Wenn ja müsste das nicht den Eltern mitgeteilt werden schriftlich das man das ab jetzt so halten will?
Und was wenn dann die Schulglocke auch noch angenommen 2 min zu früh läuten würde weil die Schuluhr falsch geht keine Funkuhr?
Wer haftet für Unfälle und Schäden die die unbeaufsichtigten Kinder am Schulgelände verursachen/erleiden wenn die Eltern die Kinder wie gewünsch am eingang Hof abgeben und nicht einmal wissen, das die Kinder nicht ins Schulhaus dürfen/können bis zur nächsten Stunde.
gerne auch links im Internet habe gegoogelt, aber warscheinlich fehlen mir die Schlüsselworte um Treffer zu erhalten zu Urteilen in dieser Richtung.
Danke