Hallo, ich hab da mal ne Frage.
Wir sind geschieden und unsere gemeinsamen Kinder leben beim Vater. Nun kommt dieses Jahr unser Kleiner in die Schule. Er wurde vom Vater in einer Schule angemeldet und die Schuluntersuchung lief auch schon. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich wurde überhaupt nicht gefragt ob ich der Einschreibung in die Schule zustimme. Keiner hat irgendetwas gewollt.
Geht die Schule davon aus das die Eltern sich einer Meineung sind oder hat mein Ex alles verschwiegen. Nicht das ich was dagegen hätte wo jetzt mein Kleiner eingeschult wird. Mich interessiert nur warum ich nicht meine Einwilligung geben mußte.
Wer kann mir da weiter helfen?
Lieben Gruß von Gabi
Hallo,
Wir sind geschieden und unsere gemeinsamen Kinder leben beim
…
Schuluntersuchung lief auch schon. Wir haben das gemeinsame
Sorgerecht.
An unserer Schule wird beim gemeinsamen Sorgerecht davon ausgegangen, dass die Eltern das Sorgerecht auch gemeinsam ausüben. Da wird nicht nachgefragt, das ist auch nicht Aufgabe der Schule. Da müsst ihr miteinander reden oder eben via Rechtsanwalt kommunizieren.
Gruß
MK
Ich war auch allein bei der Schuleinschreibung (geschieden)bei mir hat niemand irgendwas in der hinsicht gefragt.
Denke die gehen auch davon aus das das Kind da Eingeschult wird wo es den Wohnsitz hat und wenn man das macht ist für die Schule alles in ordnung.
Wenn es dir nichts ausmacht ist das doch auch kein Problem.
Woher hat dein Mann denn die Unterlagen für die Schule gehabt?
MfG
Hallo,
da die Schule normalerweise nicht ausgesucht werden kann (der Schüler kommt in die Schule, die für den Stadtteil/Ortsteil zuständig ist), ist die Schule meist damit zufrieden, wenn ein Elternteil die Papiere erledigt.
Anders wird es, wenn ihr einen Gestattungsantrag stellt ,dass das Kind in eine andere Schule kommen soll (man braucht Gründe dafür), da sind die Schulen dann eher hinter her, beide Unterschriften zu bekommen.
Du kannst die Schule informieren, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann müssen sie dich genauso wie deinen Mann von Elternabenden etc. informieren (zumindest ist das in Hessen so, wo ich an einer Schule arbeite). Du hast genauso das Recht wie dein Mann zu schulischen Veranstaltungen zu kommen und über die Leistungen deines Sohnes informiert zu werden.
Versuche das aber mit deinem Mann zu arrangieren, dem Kind zulieb. Wir haben einen Fall, bei dem wir (die Schule!) über Rechtsanwälte mit den Eltern kommunizieren. Das tut vor allen Dingen dem Kind nicht gut ; es heißt aber auch, dass die Schule viel mehr Privates erfährt, wie sie wissen sollte oder wissen muss.
Gruß
Elke
Hallo Gabi,
Mich interessiert nur warum ich nicht meine Einwilligung geben
mußte.
Ihr habt genauso das gemeinsame Sorgerecht wie wenn ihr verheiratet wärt. Ob ihr geschieden seid oder wer wo wohnt, geht die Schule nichts an. Ihr müsst das also genauso untereinander regeln wie Ehepaare. Bei denen fragt auch keiner nach.
Viele Grüße,
Julia
da die Schule normalerweise nicht ausgesucht werden kann (der
Schüler kommt in die Schule, die für den Stadtteil/Ortsteil
zuständig ist), ist die Schule meist damit zufrieden, wenn ein
Elternteil die Papiere erledigt.
Das ist IMHO nur für die Grundschule richtig. Bei der weiterführenden Schule gibt es sehr wohl eine Auswahlmöglichkeit. Allein schon wegen der Schulform.
Bei der Einschreibung besteht auf jeden Fall ein Mitspracherecht bei gemeinsamem Sorgerecht. Du solltest IMHO den Vater auf jeden Fall auf diese Tatsache hinweisen.
Anders wird es, wenn ihr einen Gestattungsantrag stellt ,dass
das Kind in eine andere Schule kommen soll (man braucht Gründe
dafür), da sind die Schulen dann eher hinter her, beide
Unterschriften zu bekommen.
Du kannst die Schule informieren, dass ihr gemeinsames
Sorgerecht habt, dann müssen sie dich genauso wie deinen Mann
von Elternabenden etc. informieren (zumindest ist das in
Hessen so, wo ich an einer Schule arbeite). Du hast genauso
das Recht wie dein Mann zu schulischen Veranstaltungen zu
kommen und über die Leistungen deines Sohnes informiert zu
werden.
Es git nach meinen Erfahrungen keine Verpflichtung der Schule diese Information weiterzugeben. Die Schule hat ihrer Informationspflicht genüge getan, indem sie einem Elternteil Bescheid sagt. Wie der andere Elternteil an die Information kommt ist Sache der Eltern.
Versuche das aber mit deinem Mann zu arrangieren, dem Kind
zulieb. Wir haben einen Fall, bei dem wir (die Schule!) über
Rechtsanwälte mit den Eltern kommunizieren. Das tut vor allen
Dingen dem Kind nicht gut
Das ist sicherlich immer der beste Weg, fraglich ist nur, ob beide Eltern stets so vernünftig sind, das auch praktizieren zu können.
/dirk
Hallo,
Das ist IMHO nur für die Grundschule richtig.
Es ging ja auch um die Einschulung.
Bei der Einschreibung besteht auf jeden Fall ein
Mitspracherecht bei gemeinsamem Sorgerecht. Du solltest IMHO
den Vater auf jeden Fall auf diese Tatsache hinweisen.
Welchen Vater sollte ich wo darauf hinweisen? Ich kann dir nicht folgen.
Es git nach meinen Erfahrungen keine Verpflichtung der Schule
diese Information weiterzugeben.
An den Schulen in unserem Schulbezirk wird das aber so gehandhabt. Auch das neue Verwaltungsprogramm, dass wir hessenweit benutzen, sieht eine getrennte Datenaufnahme beider Eltern vor und zumindest wird so die Möglichkeit geschaffen, Eltern getrennt zu informieren.
Die Schule hat ihrer
Informationspflicht genüge getan, indem sie einem Elternteil
Bescheid sagt. Wie der andere Elternteil an die Information
kommt ist Sache der Eltern.
Nicht, wenn die Eltern um getrennte Benachrichtung bitten. Wie gesagt, ob das im (hessischen) Schulrecht veranktert ist, müsste ich nachgucken, es ist aber Usus. Und arrangiert sich dabei mit modernen Familienkonstellationen.
Gruß
Elke
Bei der Einschreibung besteht auf jeden Fall ein
Mitspracherecht bei gemeinsamem Sorgerecht. Du solltest IMHO
den Vater auf jeden Fall auf diese Tatsache hinweisen.Welchen Vater sollte ich wo darauf hinweisen? Ich kann dir
nicht folgen.
Nun, ich denke, es gibt vermutlich nur einen Vater des Kindes, um das es hier geht. Wenn der das Recht übergangen hat, sollte man ihn IMHO mal darauf ansprechen. Aber vielleicht habe ich das nicht vernünftig dargestellt.
Es git nach meinen Erfahrungen keine Verpflichtung der Schule
diese Information weiterzugeben.An den Schulen in unserem Schulbezirk wird das aber so
gehandhabt. Auch das neue Verwaltungsprogramm, dass wir
hessenweit benutzen, sieht eine getrennte Datenaufnahme beider
Eltern vor und zumindest wird so die Möglichkeit geschaffen,
Eltern getrennt zu informieren.Die Schule hat ihrer
Informationspflicht genüge getan, indem sie einem Elternteil
Bescheid sagt. Wie der andere Elternteil an die Information
kommt ist Sache der Eltern.Nicht, wenn die Eltern um getrennte Benachrichtung bitten.
Wie gesagt, ob das im (hessischen) Schulrecht veranktert ist,
müsste ich nachgucken, es ist aber Usus. Und arrangiert sich
dabei mit modernen Familienkonstellationen.
Ihr glücklichen. Ich bin zufällig in einer ähnlichen Situation, allerings Rheinland Pfalz. Hier ist die SChule nicht bereit, mir entgegen zu kommen. Heisst, ich rufe in regelmäßigen Abständen an, um nachzuhaken, ob es etwas neues gibt.
/dirk
Hallo,
Ihr glücklichen. Ich bin zufällig in einer ähnlichen
Situation, allerings Rheinland Pfalz. Hier ist die SChule
nicht bereit, mir entgegen zu kommen. Heisst, ich rufe in
regelmäßigen Abständen an, um nachzuhaken, ob es etwas neues
gibt.
Ich habe mir das gerade nochmal überlegt…
Es kommt sicher darauf an, WIE die einzelne Schule mit den Eltern kommuniziert. Bei uns z.B. läuft fast alles bereits über email und da ist es natürlich wirklich einfach, zwei Elternanschriften auf die Liste zu setzen. Auch bei Briefen an die Eltern, die mit normaler Post versendet werden, ist es kein größerer Aufstand (erhöht allerdings die Portokosten - allerdings verlangen es nicht viele Eltern). Schwierig wird es allerdings, wenn die Kommunikation über Papiere läuft, die dem Schüler in die Schultasche zum Mitnehmen gesteckt werden.
Im Endeffekt bleibt einem dann doch nichts übrig, als immer mal wieder nachzufragen. Allerdings müssen die Sekretariate dann natürlich Auskunft geben.
Gruß
Elke
Hallo,
Ich wurde überhaupt nicht gefragt ob ich der Einschreibung in
die Schule zustimme. Keiner hat irgendetwas gewollt.
Wenn das Kind ein „Musskind“ ist, dann wird keine Zustimmung benötigt. Dann läuft eigentlich alles ganz automatisch ab, Anmeldung an der zuständigen Schule, Einschulungsuntersuchung usw. Zwar muss man als Eltern auch noch einige Papiere unterschreiben, dazu reicht aber tatsächlich ein ElternTEIL.
Vielleicht solltest du darüber nachdenken, wie du in Zukunft die Kommunikation mit dem Vater gestaltest, damit du z.B. über wichtige Dinge informiert wirst…
Beatrix
Ja die Kommunikation ist sehr schwierig zwischen uns. Jetzt hat Er eine neue und das passende Baby dazu (sie wollte vorher nie Kinder, sagt man ihr hinter her) Der Ex möchte mich nur über Unfälle oder ernste Krankheiten informieren. Sonst kommt NULL
Ich finde die Situation sehr unerträglich auch der Kinder wegen doch das geht dem EX am Allerwertesten vorbei. Schade und man hat sich vorher geliebt und hat Jahre miteinander verbracht. Ist durch dich und dünn gegangen. Ich werde nie verstehen wieso…
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