Schüler Alg II Anspruch? (Etwas ungewiss)

Hallo liebe Community,
ich schildere erstmal mein Problem: Ich bin 18 Jahre alt und besuche ein Gymnasium (Jg.11) , welches mehr als 2 Wegstunden von meinem Elternhaus entfernt liegt (Jeden Tag). Nun möchte ich von Zuhause wegen massiven, langjährigen Differenzen ausziehen und in die unmittelbare Nähe meiner Schule ziehen.

Da ich ja noch Schüler bin, ist es schwer dies alleine zu finanzieren. Nach diesen Daten hab ich ein Anrecht auf Bafög und Alg 2, jedoch sollen die Anträge auch abgelehnt werden können, wenn ein anderes Gymnasium in ertragbarer Reichweite meines Elternhauses liegt. Was bei mir der Fall ist (3 km). Jedoch ist zumindest beim Alg 2 eine Klausel, dass die Rückkehr ins Elternhaus auf Grund von starken Differenzen zwischen Eltern und Kind die „ertragbare Schule in der Nähe des Elternhauses“ aushebelt und man Alg 2 erhält 0 (Hoffe das war jetzt zu verstehen) Gibt es irgendeinen Maßstab wie sich die Differenzen definieren. Denke zwar, dass meine Situation sicherlich die „Nähere Schule“ Klausel aushebelt., da meine Familie lange Jahre in Familientherapie war und diese erfolglos abgebrochen wurde etc. Nun bin ich halt verunsichert und sehr in Panik, da ich es in meinem Elternhaus kaum noch aushalte und die Hoffnung auf ein besseres Leben mit der Entscheidung im Jobcenter steht und fällt und derren Mitarbeiter sollen ja nicht gerade"Freunde der Menschheit" sein

Hallo

Ich denke, dieser Artikel dazu ist recht hilfreich:
http://www.jugendwegweiser.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen225.c.4581.de
Ich denke, dass er nicht nur speziell für Bremen, sondern für das ganze Bundesgebiet gültig ist.

Ansonsten: Ich habe mit den Begriffen: AlgII Zumutbarkeit u25 gegoogelt.

In welchen Fällen es unzumutbar ist, bei den Eltern zu wohnen, steht da ja. Wie das allerdings nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, das ist mir noch nicht klar. Ob da evtl. ein Gutachten durch einen Psychologen ausreicht? Helfen würde es bestimmt.

Wenn du außerdem glaubhaft machen könntest, dass es für dich ohne Schaden nicht möglich ist, die Schule zu wechseln, würden sie sogar den Umzug bezahlen, ich kann mir aber im Moment nicht vorstellen, wie man das hinkriegen könnte.

Viele Grüße

Hallo,

unter welchen Voraussetzungen sollte ein Schüler mit (vermutlich) Anspruch auf BAföG Alg 2 beziehen können? Ich habe dies gegooglet Ausnahmsweise: ALG II („Hartz IV“) für Studenten und Schüler

Gruß
Otto