Hallo an Alle,
Hausbesitzer sucht für leichte Renovierungsarbeiten, wie z.b. alte Tapeten entfernen einen Schüler der sich noch etwas Taschengeld hinzuverdienen möchte. Umfang 10-20 Stunden pro Monat ca. 10Euro pro Stunde für 2 bis 3 Monate.
Bewegt sich der Hausbesitzer im Bereich von Schwarzarbeit? Gibt es sonstige rechtliche Gründe die dagegen sprechen?
Grüße
Wolfgang
Was dagegen spricht:
Fällt der Schüler von einer Leiter, bekommt einen Stromschlag o.ä. wird die Krankenkasse mit großer Sicherheit an den Hausbesitzer herantreten wollen - sowas passiert immer genau dann, wenn man denkt „ach, wird schon alles gut gehen“
Dazu kommt: Es gibt ein Mindestalter (AFAIK 14 Jahre) und mE ist es Schwarzarbeit, wenn das ganze nicht angemeldet ist.
Für beide Parteien ist es allerdings sinnvoll einen kleinen Arbeitsvertrag (geringfügige Beschäftigung) abzuschließen, da 1. so klar ist, wieviel geld es pro Stunde gibt und v.a. auch zum Schutz des Schülers, denn wer garantiert ihm, dass er auch das Geld nach der Arbeit bekommt…
Ist der Schüler jedoch dem Hausbesitzer bekannt, weil beispielsweise mit dem eigenen Kind befreundet, kann dieser dem eigenem Kind ja helfen - wenn das eigene Kind dann sein „Aufgebessertes taschengeld wegen Mithilfe beim renovieren“ mit seinem Freund teilt.. nunja, was will man da dann machen, nech?
Für „'nen zehner die Stunde“ bekommt man allerdings sicherlich auch bei myhammer o.ä. einen „Profi“, der dann eine Rechnung schreibt, die man auch absetzen könnte etc. pp. - Im Falle, dass der Schüler/die Schülerin dem Hausbesitzer nicht bekannt sein sollte.
Wenn es eine einmalige Aktion ist, wäre es eine Art Nachbarschaftshilfe, bei der man sich auch erkenntlich zeigen darf, ohne das jm was sagt.
Alles was regelmäßig passiert ist ein Job bzw. Minijob und gehört angemeldet, denn sonst ist es Schwarzarbeit, ja.