Hallo,
ein Mädchen, Schülerin, 16 Jahre, übt neben der Schule in unregelmäßigen Abständen eine Art Selbständigkeit aus (Anbieten von selbst erstellten Grafiken an Internetnutzer gegen Bezahlung = künstlerische Tätigkeit?).
Das Mädchen erzielte dadurch in 2017 Einnahmen von ca. 1200 Euro.
Muss eine solche Tätigkeit, die unregelmäßig (lust- und zeitabhängig) ist, irgendwo gemeldet werden? (Gewerbe anmelden, etc.).
Gruß
L.