Schülerin (Selbständigkeit?)

Hallo,
ein Mädchen, Schülerin, 16 Jahre, übt neben der Schule in unregelmäßigen Abständen eine Art Selbständigkeit aus (Anbieten von selbst erstellten Grafiken an Internetnutzer gegen Bezahlung = künstlerische Tätigkeit?).
Das Mädchen erzielte dadurch in 2017 Einnahmen von ca. 1200 Euro.

Muss eine solche Tätigkeit, die unregelmäßig (lust- und zeitabhängig) ist, irgendwo gemeldet werden? (Gewerbe anmelden, etc.).

Gruß
L.

Wenn es denn gewerblich sein sollte, wäre theoretisch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wenn es allerding freiberuflich sein sollte (Künstler), dann wäre es lediglich formlos dem Finanzamt anzuzeigen. Falls keine weiteren Einkünfte vorliegen, wird es in diesem Umfang jedoch zu keiner Besteuerung kommen, da die Einkünfte deutlich unter dem Grundfreibetrag liegen und umsatzsteuerlich fiele es unter die Kleinunternehmerregelung. Insofern würde ein Praktiker sagen: mach einfach garnix, solange das Finanzamt nicht auf dich zukommt.

Davon würde ich dringend abraten.

Eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, ist kein sonderlich großer Aufwand, zumal bei den genannten Beträgen die Kleinunternehmerreglung zum Tragen kommt. Lediglich eine jährliche Steuererklärung muss abgegeben werden, aber das geht inzwischen online und ist bei den genannten Beträgen sicher auch kein Hexenwerk.

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Aber du bist ja auch keine Praktikerin, oder?

Doch, ich bin Freiberuflerin.

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Ich meinte natürlich Steuerpraktiker. Dass du freiberuflich tätig bist, ist mir schon klar, ich habe dir da ja auch schon Fragen beantwortet :smile:

Zunächst schon mal danke für die beiden Antworten.

Ist es dann so, dass das „Einkommen“ der 16-jährigen mit zum Einkommen der Eltern dazugerechnet wird, es sich also somit auch um „zu versteuerndes Einkommen“ handelt?

Nein. Die 16jährige ist für sich steuerpflichtig, völlig unabhängig von den Eltern. Deswegen ist, wenn sonst keine anderen Einkünfte vorliegen, das zu versteuernde Einkommen weit unter dem Grundfreibetrag von 9.000 € und deswegen fällt auch keine Einkommensteuer an. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung, auch da bleibt die 16jährige weit unter der Grenze von 17.500 €. Die 16jährige kann nun für Ihre Selbständigkeit Steuererklärungen abgeben, ich würde aber (siehe oben) an ihrer Stelle nichts unternehmen, solange das Finanzamt nicht an sie herantritt.