Hallo!
Meine Tochter hat am Freitag vor den Herbstferien zur dritten Stunde Schulende, hat aber die ersten zwei Stunden frei, d.h. sie hätte nur in der 3. Schulstunde Unterricht. Da die gesamte Klasse einen Schulweg von mind. einer halben Stunde hat, habe ich mich gefragt, ob es da nicht im Schulgesetz eine Regelung gibt, welche unter diesen Umständen die Schulpflicht aufhebt.
Hallo,
mal abgesehen davon, dass du die Vorschaltseite
a) nicht gelesen,
b) nicht verstanden,
c) eine Kombination aus a) und b) oder
d) einfach ignoriert hast,
und dass deine Frage im Brett Studium & Schule oder Unterricht & Erziehung besser untergebracht gewesen wäre …
habe
ich mich gefragt, ob es da nicht im Schulgesetz eine Regelung
gibt, welche unter diesen Umständen die Schulpflicht aufhebt.
Und in welchem Schulgesetz genau? Es gibt nur so ca. 16 Stück …
http://www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-…
Ganz davon zu schweigen, dass es möglicherweise auch Unterschiede gibt, ob Grundschule, Berufsschule oder irgendwas dazwischen …
Bei uns (berufsbildende Schule, Niedersachsen!) gibt es eine Regelung, dass Klassen, die nur 1-2 Stunden Unterricht an einem Tag hätten (wegen Lehrerausfall), abbestellt werden. Ich weiß aber nicht, ob das eine schulinterne Regelung ist, oder ob das im NSchG steht, hab’s so auf die Schnelle nicht gefunden. Die Regelung gilt nicht für die Tage der Zeugnisausgabe, da kommen die Schüler spätestens zur 3. Stunde, obwohl manche Klassenlehrer das auch so regeln, dass sie die Zeugnisse in der 1. Stunde ausgeben.
Warum deine Tochter am Freitag vor den Herbstferien auch schon nach der 3. Stunde Schluss hat, ist mir ein Rätsel, denn da gibt’s keine Zeugnisse.
Gruß
Christa
Hallo Christa!
vielen Dank für Deine Antwort
Es ist in Hessen und eine Gesamtschule