Schulgeld+ 2. Bildungsweg -> Sonderausgaben?

Guten Tag,

ich habe eine hypothetische Frage:

Wenn Mr. X nach seiner dualen Berufsausbildung auf dem 2. Bildungsweg sein Abitur nachholt, kann dieser dann das Schuldgeld als Werbungskosten geltend machen oder nur als Sonderausgaben (und dann auch nur 30%)? Denn dazu gibt es nur Informationen, falls das Kind noch keine Ausbildung hat.
Fahrtkosten, Ausbildungsmaterial usw sind normalerweise über die Werbungskosten absetzbar.

Gibt es zu der obengenannten Frage auch Quellen?

Vielen Dank für Eurer Hilfe.

Gruß
Judaspriestlistener

Hallo,
Aufwendungen für den Besuch allgemein bildender Schulen sind Kosten der privaten Lebensführung und dürfen daher nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden. Der Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt als Besuch einer allgemein bildenden Schule. Dies gilt auch, wenn ein solcher Abschluss, z.B. das Abitur, nach Abschluss einer Berufsausbildung nachgeholt wird. Derartige Aufwendungen können daher nach §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Gruss

Ok Vielen Dank für deine Antwort. Sind diese dann zumindest „voll“ absetzbar über die Sonderausgaben oder „nur“ mit 30% vom Betrag? Letzteres wäre bescheiden…

Bis zur Höhe von 4.000 € bzw. ab 2012 6.000 € voll abzugsfähig.
Ein Abzug nach §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (30% des gezahlten Schulgeldes) kommt vermutlich nicht in Betracht, weil kein Anspruch auf Kinderfreibetrag.


Ok Vielen Dank für deine Antwort. Sind diese dann zumindest
"voll" absetzbar über die Sonderausgaben oder "nur" mit 30%
vom Betrag? Letzteres wäre bescheiden....

Vielen Dank für deine Antwort.