nehmen wir an,
ein verheirateter Arbeitnehmer verdient im Jahr circa 45ooo euro brutto,
hat ein Kind und schickt dieses auf eine Privatschule, die
im Jahr 3600 euro kostet.
Nun kann er ja 30 % davon als Sonderausgaben ansetzen…!!!
30 % von 3600 wären dann ja 1080 Euro! ( toll gerechnet, gell?)
Was aber bekommt man dann vom Finanzamt
-circa- NETTO zurückbezahlt…sicher nicht die 1080 Euro!
gibt es da so ein Fallbeispiel, Regel Prozentsatz oder ähnliches, wo man das nachvollziehen/nachrechnen kann???
Was aber bekommt man dann vom Finanzamt
-circa- NETTO zurückbezahlt…sicher nicht die 1080 Euro!
=> richtig, denn man bekommt weder Sonderausgaben noch Werbungskosten vom FA erstattet. Diese Aufwendungen dienen lediglich dazu, das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Und dieses Einkommen dient zu Ermittlung der Einkommensteuer.
=> man bekommt vom FA lediglich zuviel gezahlte Steuern zurück.
Wenn die fiktive Person nicht verheiratet ist wahrscheinlich so 350-400, wenn verheiratet und Ehefrau verdient nichts so 250-350, wenn verheiratet und Ehefrau verdient was, müsste man das Einkommen der Ehefrau kennen.
wenn das Jahr in etwa dem entspricht was auch im Vorjahr gewesen ist kannst du dir dort ja mal den Steuersatz rausnehmen bzw. ausrechnen und ihn auf diese 1080 € jetzt anwenden.
Wenn eben da steht „10% Steuersatz“ oder du liest 4.500 € Steuer auf 45.000 € „zu versteuerndes Einkommen“ (was auch 10% macht ) kannst du auch dieses Jahr „pi mal daumen“ die 10% anrechnung kämst auf 108 €.
Wenn eben da steht „10% Steuersatz“ oder du liest 4.500 €
Steuer auf 45.000 € „zu versteuerndes Einkommen“ (was auch 10%
macht ) kannst du auch dieses Jahr „pi mal daumen“ die 10%
anrechnung kämst auf 108 €.
LG
du kennst schon den unterschied zwischen grenz- und durchschnittsteuersatz ?
Das scheint aber selbst jemanden zu überfordern, der 45k macht.
(googlen anscheinend wohl auch)
Wie kommen solche Leute bloß an die Jobs, ich will auch!