Hallo,
auf einer Privatschule wird das Schulgeld für ein Jahr in drei Teilzahlungen
(Periode 1, Periode 2, Periode 3) bezahlt.
Die Schule sagt: „Willst Du kündigen, dann musst Du das eine volle Periode vorher tun.“
Beispiel: Wenn Periode 3 nicht mehr gezahlt werden soll, dann muss vor dem Ende von
Periode 1 gekündigt werden. Verlässt das Kind am Anfang von Periode 2 die Schule,
muss auch Periode 3 gezahlt werden.
Sicher gilt: „Pacta sunt servanda.“ Aber ist Kulanz der einzige Hoffnungsweg, den man
hier beschreiten kann, oder gibt es da z.B. über Unangemessenheit solcher Vertrags-
klauseln eine Chance?
Vielen Dank für Tips
BigData