Schulgeld - Kündigungsfrist

Hallo,
auf einer Privatschule wird das Schulgeld für ein Jahr in drei Teilzahlungen
(Periode 1, Periode 2, Periode 3) bezahlt.
Die Schule sagt: „Willst Du kündigen, dann musst Du das eine volle Periode vorher tun.“
Beispiel: Wenn Periode 3 nicht mehr gezahlt werden soll, dann muss vor dem Ende von
Periode 1 gekündigt werden. Verlässt das Kind am Anfang von Periode 2 die Schule,
muss auch Periode 3 gezahlt werden.
Sicher gilt: „Pacta sunt servanda.“ Aber ist Kulanz der einzige Hoffnungsweg, den man
hier beschreiten kann, oder gibt es da z.B. über Unangemessenheit solcher Vertrags-
klauseln eine Chance?

Vielen Dank für Tips
BigData

Hallo,

ich kenne bei Schulen mit Schulgeld auch die Regelung, dass bereits die Zahlung über drei Perioden als Kulanz gilt, will sagen, dass das Schulgeld für’s ganze Jahr im Voraus bezahlt werden muss und Kündigung nur zum Schuljahresende möglich ist.

Grüße
Siboniwe

Hallo
Ich finde das logisch, weil sie den Platz ja kaum an einen anderen Schüler vergeben können.
Viele Grüße

1 Like

Hallo,

das kommt ein bisschen auf die Schule/Schulform an. Meine Tochter hat eine private Grundschule besucht, und da sind durchaus öfter Quereinsteiger ins laufende Jahr dazu gekommen. Das Schulgeld haben wir auch nur monatlich im Voraus bezahlt.

Gruß
Christa