Schulgeld-Sozialabgebenfrei bei Gehaltsumwandlung?

Das schulpflichtige Kind eines Angestellten besucht ein privates Ganztagesgymnasium für das Schulgeld gezahlt werden muss.
Der Arbeitgeber ist bereit an Stelle einer Gehaltserhöhung das Schulgeld in Form einer Gehaltsumwandlung zu übernehmen.
Werden für diese Zahlung Steuern und Sozialabgaben fällig?
Gibt es Erfahrungen zu dieser Situation?
VG
Till

Hi,

nur ein Kindergartenzuschuss ist begünstigt, aber nicht das Schulgeld. Es wird deshalb wie normaler Lohn behandelt.

Schöne Grüße
C.