Schulgeld steuerlich absetzbar

Sehr geehrte Experten,
ich habe vor kurzem gelesen, dass Gelder, die für private Schulen gezahlt werden, als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden können. Nun ist meine Mutter aber freiberuflich tätig. Beseht die Möglichkeit trotzdem, einen anfallenden Betrag zumindest teilweise abzusetzen?
Ich würde mich sehr freuen, könnte mir jemand eine Auskunft zu dem Thema geben!
Liebe Grüße Greta

Hallo,
das weiß ich nicht genau, auf jeden Fall sollten freiberufliche und angestellt tätige Mütter gleiche Absetzmöglichkeiten für das Schulgeld des Kindes haben!
Gruß, Sabine

Hallo Greta,

ob Arbeitnehmer, Gewerbetreibender oder Freiberuflicher - hier sind wirklich mal alle gleich: das Einkommensteuerrecht unterscheidet nur die Einkunftsarten
1)nichtselbständige Arbeit
2)gewerbliche Tätigkeit oder
3)selbständige (freiberufliche) Tätigkeit- wie Architekten, Anwälte, niedergelassene Ärzte usw.
Die erzielten Einkünfte werden explizit in den Anlagen N (Arbeitnehmer)
G Seite 1)Gewerbetreibende oder
G Seite 2) Freiberuflich Selbständige mit den zugehörigen Nachweisen wie Einnahmen/Überschußrechnung oder Gewinn- und Verlust-Rechnung. Der Rohertrag wird dann gemindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Beachten muss man noch die steuerlichen Begriffe:
Gesamtbetrag der Einkünfte ( die Basis zur Berechnung der aussergewöhnlichen Belastung = Bruttoeinkünfte abzgl. Werbungskosten.

Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen :frowning:
Viele Grüße.

Keine Ahnung zum Thema Schulgeld. Sorry. Sicher hat es nichts mit der beruflichen Tätigkeit „Freiberuflich“ zu tun.

hallo,

natürlich können freiberufler wie auch selbständige derartige ausgaben genauso absetzen bzw. steuerlich berücksichtigen lassen wie angestellte und arbeiter auch.
einzige bedingung: die steuergesetzliche bedingungen für die absetzbarkeit müssen gegeben sein.

weiterführende infos dazu gibt´s zuhauf in diesem forum, über einschlägige literatur (z.b. konz) und über google.

saludos, borito

Da die Mutter selbständig ist, macht sie vermutlich sowieso jedes Jahr eine Steuererklärung mit einem Steuerberater. Dieser sollte am besten wissen, was möglich ist. Ansonsten kann man es einsetzen bei den Sonderausgaben, evtl. erkennt das Finanzamt die Kosten an oder auch nicht. Ich kann es nicht sagen ohne die gesamte Steuererklärung zu kennen, .
MfG Lise

Hallo,
ja private Schulgelder können bei ihrer Mutter als Sonderausgaben abgesetzt werden. Es gibt natürlich gewisse HÖchstgrenzen, aber einen Teil kann man immer absetzen. Sonderausgaben kann jeder geltend machen, auch Selbständige, das hat mit der Einkunftsart nichts zu tun.
MfG
Sven Duwe

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

auch wenn Ihre Mutter freiberuflich tätig ist, muss sie eine Steuererklärung abgeben und kann von Ihrem Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit Sonderausgaben absetzen! Die Sonderausgaben haben nix mit der Einkunftsart zu tun. Die private Schule muss aber staatlich anerkannt sein.

Hallo Greta
ob man Schulgelder tatsächlich absetzen kann, weiß ich nicht; aber probieren kann man es immer und wenn es nicht geht, wird es halt abgelehnt; aber es kostet nichts. Aber auch Deine freiberuflich arbeitende Mutter muss normalerweise eine Steuererklärung abgeben; und da kann sie diese KOsten dann angeben.

MfG
Voko

Die berufliche Tätigkeit Deiner Mutter hat keinerlei
Auswirkung auf die steuerlich Berücksichtigen des
Schulgeldes.
Ob Arbeitnehmer, Gewerbetreibender, selbständige
Tätigkeit, Landwirt usw.haben alle die Möglichkeit
die vom Gesetzgeber festgelegten Freibeträge in An-
spruch zu nehmen.

Grüße M.

Sorry, da bin ich überfragt.

Sehr geehrte Experten,
ich habe vor kurzem gelesen, dass Gelder, die für private
Schulen gezahlt werden, als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt
werden können. Nun ist meine Mutter aber freiberuflich tätig.
Beseht die Möglichkeit trotzdem, einen anfallenden Betrag
zumindest teilweise abzusetzen?

Sie können 30% des verauslagten Schulgeldes absetzen,
Voraussetzung Kindergeld wird noch gewährt.Ist das Kind
auswertig untergebracht nochmals 924 Euro Im Jahr.

Ich würde mich sehr freuen, könnte mir jemand eine Auskunft zu
dem Thema geben!
Liebe Grüße Greta