Schulgeld - Zeitpunkt Ueberweisung

Schulgeld ist unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgabe zu 30 % bis 5000 eur pro Kind abziehbar.
Schulen bieten meistens eine jährliche (1.9.16) oder jährliche (1.9.16 und 1.3.17) Abrechnung der Schulgelder vom gesamten Schuljahr. Kann man bei einer Bezahlung am 1.9.16 der Schulgelder vom ganzen Schuljahr (Monate 9.16 bis 8.17) die volle Summe in der Steuererklärung 2016 geltend machen? D.h., auch für die Monate, die eigentlich in 2017 fallen? Zählt der Zeitpunkt des Unterrichts oder der der Überweisung, für die Eingabe in der Steuererklärung?
Danke für die Aufklärung!

Nach § 11 (2) EStG gilt das Abflussprinzip. Das heißt, wenn das Geld den eigenen Verfügungsbereich verlassen hat, ist die Ausgabe ansetzbar.

Ist das eine Privatschule? Die Institutionen haben ihre eigenen Regeln!

Ja, die Voraussetzungen fuer die Sonderausgabe sind alle erfuellt.
Da die Schule ein Rabatt anbietet, wenn man die ganzen Jahresgebuehren in einer Rate zahlt, habe ich mich gewundert, wie die Absetzbarkeit in die Steuererklaerung richtig einzutragen ist.

Vielen Dank! Das habe ich so vermutet, bei den Handwerkerleistungen ist es auch nicht anders. Jetzt fühle ich mich sicherer.

Die Abzugsfähigkeit als solche war hier doch gar nicht Gegenstand der Frage.