Schulgesetz Niedersachsen

Hallo liebe Leute,

Mein Problem ist folgendes, ich bin gerade dabei meinen Techniker zu machen. Wir haben in einigen fächern nur eine Klausur geschrieben. Ich bin mir bei zwei fächern jedoch nicht sicher ob es gereicht hat. Ist es richtig das ich laut Niedersächsisches Schulgesetz Anspruch habe eine weitere Klausur zu schreiben?
Über schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, ich muss mich vielleicht Morgen schon darauf beziehen.

Wenn mir jemand noch Paragraph und Absatz nennen könnte würde die Sache wahrscheinlich seriöser wirken, ist aber nicht zwingend notwendig.
Falls das an diesem Punkt noch nicht klar geworden ist, diese Klausuren entscheiden ob ich ins nächste Semester kommen oder nicht.

MfG. tex20

„Mein Problem ist folgendes…“

…dass ich die Vorschaltseite nicht gelesen habe und somit gegen FAQ 1129 verstossen habe.

Lösung: Post löschen und nochmal regelkonform schreiben :smile:

Gruss
K