Schulische Ausbildung als Gesellenbrief anerkennen lassen ?

Hallo!
Meine Frau ist gelernte Glasbläserin, hat ihre Ausbildung von 1992-1995 gemacht. Damals war die Ausbildung eine rein schulische Ausbildung ohne staatliche Anerkennung,d.h. sie hat keinen Gesellenbrief,sondern „nur“ ein Abschlußzeugnis der Berufsschule. Erst im Jahr 1998 wurde der Beruf in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin“ staatlich anerkannt, an der Art und Weise der Ausbildung hat sich aber nichts geändert,d.h. sie ist noch immer rein schulisch. Heißt das,dass nur die Leute,die ab diesem Zeitpunkt ihre Ausbildung beendet haben, sich „Geselle“ nennen dürfen oder betrifft die Anerkennung auch früher abgeschlossene Ausbildungen ?

Bist Du denn sicher, dass die aktuell nach dieser Berufsordnung (an Schule, nicht in einem Betrieb) sich „Geselle/Gesellin“ nennen dürfen.
Gibt es z.B. auch einen „Meister“ in dem Bereich ?

mfG
duck313

Ja, Meister in diesem Beruf gibt es. Wenn ich das richtig in Erfahrung bringen konnte, hängen da wohl wirklich nur diejenigen in der Luft, die ihre Ausbildung zwischen Wiedervereinigung und Anerkennung in der Bundesrepublik gemacht haben, denn in der DDR war der Beruf anerkannt. Sprich: wer seine Ausbildung noch zu DDR-Zeiten abgeschlossen hat, konnte seinen Meistertitel auch in diesen 8 Jahren dazwischen machen.

Aber deine Angaben 1992-1995 sind doch „nach DDR Zeit“.

Der " Glasbläser und Glasapparatebauer" steht in Liste A der Handwerksordnung und gehört zu den 41 „Meisterzwang“ Berufen.
Folglich müsste es Ausbildungsbetriebe geben und auch eine Meisterschule . Kann sein, nur eine im Bundesgebiet).

MfG
duck313

Das ist ja das Problem…zu DDR-Zeiten war der Beruf anerkannt. Dann kam die Wiedervereinigung, allerdings war der Beruf nach bundesdeutschem Recht nicht anerkannt,d.h. es gab da quasi eine 8jährige Lücke.

Es gibt hier im Thüringer Wald tatsächlich noch so einige Firmen in dieser Branche. Allerdings sind das zum Großteil „Einzelkämpfer“ im Rentenalter, d.h. Rentner, die sich noch ein bißchen was zur Rente dazuverdienen und weder selbst ausbilden,noch jemanden einstellen. Das heißt, dass die Berufsausbildung letztendlich bei den meisten angehenden Leuten in dem Beruf doch wieder in der Berufsfachschule stattfindet, wo sie nicht nur den theoretischen, sondern auch den praktischen Teil lernen.

Auch wenn es manche Herrschaften in der Branche nicht wahr haben wollen, so haben sie sich und der Branche keinen Gefallen getan, als sie für den Erhalt der Meisterpflicht gekämpft haben. Schon damals war abzusehen, dass die Branche überaltert und langfristig ausstirbt, weil es keinen Nachwuchs mehr gibt, der sich noch selbstständig machen könnte. Zumindest nicht als Meister. Ich weiß nicht,ob das noch so ist, aber früher musste man eine gewisse Berufserfahrung mitbringen,um einen Meistertitel machen zu dürfen und sich damit selbstständig machen zu können. Wenn die jungen Leute aber nirgendwo mehr einen Job finden,um die Berufserfahrung sammeln zu können, heißt das letztendlich, dass sie nicht diesen Karriereweg einschlagen können und sich über über eine Ausübungsberechtigung oder als Künstler selbständig machen dürfen.
Meine Frau war ja selbst auch 10 Jahre in dem Beruf selbstständig und konnte das nur tun, weil sie über ihre vielen Jahre Berufserfahrung eine Ausübungberechtigung nach §7b HWO bekam. Und selbst da wollte ihr ihr die zuständige Innung noch an den Karren fahren, hatte aber keine wirkliche Handhabe,weil es damals weder Meisterlehrgänge,noch Meisterprüfungen gab.
Defacto ist es so, dass von den 12-15 Lehrlingen, die die Berufsfachschule jedes Jahr ausbildet, letztendlich höchstens 2-3 anschließend auch im Beruf arbeitet.