Hallo,
ich brauche Informationen zu folgendem:
Wie darf eine Person (volljährig) in einer schulischen Ausbildung - als „Medizinisch technischee Radiologieassistent“ arbeiten wenn sie ein Praktikum an dieser Klinik macht?
Ist Nachtdienst/Wochenenddienst erlaubt?
Welche Aufgaben darf man als Praktikant NICHT machen? (z.B. Patienten waschen; füttern etc.) Gibt es eine Liste dazu?
Wäre ganz lieb wenn mich jemand mit diesen Informationen füttern könnte,
am besten mit Paragraphen zum Nachschlagen.
Liebe Grüße
Basti
Wer 18 ist, der darf auch nachts arbeiten.
Schau mal besser in den Ausbildungsvertrag rein.
Dinge die nicht gemacht werden müssen: Die Ausbildung sollte und muss alle Aufgaben umfassen, die für den Beruf üblich sind. Sowas steht dann in einer Ausbildungsordnung oder ähnlichem. Bin da zu lange raus.
Es sollen Aufgaben übernommen werden, die nach dem Stand der Ausbildung bereits erlernt worden und Ausbildungsinhalt sind. Schnee auf dem Praxisparkplatz zu räumen gehört dort nicht her.
So müssen zumindest theoretisch keine Blumen am Ausbildungsplatz gegossen werden. Aber schaden tut sowas auch nicht, wenn man damit Eigenverantwortlichkeit zeigt, die Blumen gegossen zu haben, dann schadet das der Ausbildung bestimmt nicht.
Hallo,
Wie darf eine Person (volljährig) in einer schulischen
Ausbildung - als „Medizinisch technischee Radiologieassistent“
arbeiten wenn sie ein Praktikum an dieser Klinik macht?
Ist Nachtdienst/Wochenenddienst erlaubt?
Ja, ab 18 schon.
Welche Aufgaben darf man als Praktikant NICHT machen? (z.B.
Patienten waschen; füttern etc.) Gibt es eine Liste dazu?
Eine konkrete Liste gibts nicht. Dürfte wohl eher was mit Haftung und auch mit den zur Ausbildung gehörigen Aufgaben zu tun haben.
Mir ist kein Fall von Patienten bekannt, die sich so lange in der Radiologie aufhalten mussten, dass sie dort verhungert wären.
am besten mit Paragraphen zum Nachschlagen.
§§ findest du z.B. hier http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
MfG
Okay, danke für eure Hilfe.