Schulische ausbildung Kündigungsproblem

hallo ich hätte nal eine schwierige frage und zwar ich habe eine schulische ausbildung angefangen die jedoch abgebrochen da ich sehr sehr sehr starke rücken und hws schmerzen habe … einen flachenrücken !! und meine halswirbelsäule hat eine verkrümmung. ich war auch schon bei einem physiotherapheuten jedoch ohne erfolg. meine freage bezieht sich jetzt darauf und war ich habe jetzt sosuzagen nur 1 woche unnterricht gehabt und habe dafür 400 euro monatsgebühr bezahlt. und muss noch die weiteren gebühreren für das semester bezahlen. ich schaffe diese arbeit einfach nicht. dieses strecken und recken bringt mich noch um !!!ungefähr müsste ich 2000 euro bezahlen. Habe ich Chancen in meinem falle zu gewinnen wenn ich ein attest hole wo drinne steht das ich nicht geeignet bin für diesen beruf ?? mein hausartzt weiss aber von meinen rückenschmerzen nix !! ich habe ihm jedeglich gesagt das ich rückenschmerzen habe unddas ich zum ortopäden möchte !!! ich blicke hier einfach nicht mehr durch !!!

Hi,

ehrlich gesagt klingt das für mich nach einer Ausrede.

Du hast einen Vertrag geschlossen, dieser ist bindend. Daran dürfte auch eine Erkrankung nichts ändern.

So wie Du die Krankheit schilderst schon gar nicht. Ein Attest dürfte auch nicht ausreichen, ein Gericht würde ein Gutachten anordnen, welches ziemlich teuer werden dürfte.

Außerdem gibst Du nicht an, was für eine Schulung das ist und wie Du körperlich arbeiten mußt.

Gibt es im Vertrag keine Sonderkündigungsmöglichkeiten, sehe ich die Chancen eher schlecht, aus diesem Vertrag zu kommen.

Allerdings bin ich kein Anwalt und habe den genauen Wortlaut des Vertrages auch nicht vorliegen. Du solltest Dich mit diesem Vertrag zu einem Anwalt begeben und Dich dort beraten lassen.

Gruß
V!z

Hallo,
natürlich nützt Dir ein Attest etwas. Du mußt zum Hausarzt, dieser überweist Dich an einen Orthopäden und dort wird Deine Erkrankung abgeklärt. Einen Nachweis brauchst Du schon, den reichst Du dann ein. Nur so kannst Du Dich vom Vertrag lösen.
Mit freundlichen Grüßen.

Hallo turkish-36,
das kann man nicht grundsätzlich sagen. Hierzu müsste aber genaueres in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des unterschriebenen Vertrages stehen. Diese befinden sich meistens auf der Rückseite von Verträgen.
Grundsätzlich glaube ich aber nicht, dass in diesem Fall die komplette Ausbildungsgebühr gefordert werden kann.
Bestensfalls ein Abschlag!

Hallo,

lies die AGB, bezüglich Rücktritt / Kündigung, Deines Vertrages! Ohne die Kenntnis dieser wird Dir hier niemand helfen können. Hast du mal bei Deinem Ausbildungsbetrieb oder Schule diesbezüglich nachgefragt ???

Gruß UW 60

Hallo,

ich würde dir empfehlen deine Frage im allgemeinen Forum zu stellen

Grundsätzlich sehe ich hier keine Möglichkeit einfach so auf Grund eines Attests aus dem Vertrag rauszukommen. Verträge müssen erfüllt werden. Man müsste da auf ein Entgegenkommen des Anbieters hoffen und ansonsten ordentlich kündigen

Gruß
Stefan

Hallo turkish-36,
leider kann ich Dir nicht helfen. Vielleich stellst Du Deine Frage einfach in anonymisierter Form noch mal im Rechtsforum und/ oder schaust nach in Deinem Vertrag, was dort zum Thema Kündigung steht.
Viel Erfolg und gute Besserung
Lieben Gruß
Trillian