Schulischer auslandsaufenthalt kinder zustimmung

hallo!
eine familie hat zwei kindern. inzwischen 15 und 13 jahre alt.
die eltern haben sich getrennt (2002) und auch scheiden lassen (2004)
die ganze zeit über verbringen die beiden kinder ebensoviel zeit beim vater wie bei der mutter.
über das sorgerecht bzw. aufenthaltbestimmungsrecht hat es nie ein gerichtl. verfahren oder einen richterl. beschluß gegeben.
die kinder würden gerne ein (halbes) jahr im ausland (am liebsten usa) verbringen, um dort zur schule zu gehen bzw. land und leute sowie die engl sprache besser kennen zu lernen.
an dem geymnasium, das beide kinder besuchen ist es üblich, dass ein derartiger auslandsaufenthalt in der 11. klasse (ca. 16 jahre alt) gemacht wird.
jetzt meine fragen:
1.
was ist, wenn die mutter einem derartigen auslandsaufenthalt völlig ablehnend gegenübersteht?
können die kinder (eines nach dem anderen) gehen ohne die zustimmung der mutter?
2.
macht es einen unterschied, ob es sich um europäisches ausland oder übersee handelt?
3.
welche organisationen kann man sinnvollerweise kontaktieren, um ein stipendium (zur kostenübernahme) zu erhalten?
zu3.
welche voraussetzungen sind erforderlich?

ich hoffe, jemand kann helfen!
im voraus herzlichen dank für die hilfe!!!
gruss
paul

hallo paul,

was ist, wenn die mutter einem derartigen auslandsaufenthalt
völlig ablehnend gegenübersteht?

ich denke dann muß man drüber sprechen. alle 4 beteiligten.
gemeinsames sorgerecht, beide unterschriften der eltern.

können die kinder (eines nach dem anderen) gehen ohne die
zustimmung der mutter?

nein.

macht es einen unterschied, ob es sich um europäisches ausland
oder übersee handelt?

nein.

welche organisationen kann man sinnvollerweise kontaktieren,
um ein stipendium (zur kostenübernahme) zu erhalten?
zu3.
welche voraussetzungen sind erforderlich?

da es in der schule üblich ist, wird die schule darüber auskunft geben können. voraussetzung sind sicherlich gute schulische leistungen.
es gibt doch sicherlich elternabende bevor das mit dem auslandsaufenthalt akut wird. setzt euch vorher zusammen. schreibt eure fragen auf und stellt sie dann konkret. wenn die lehrkraft nicht alles beantworten kann, gebt ihr die chance sich kundig zu machen.

schön, wenn man kindern so etwas ermöglichen kann.
seute

Stipendium
Hallo

voraussetzung sind sicherlich gute schulische leistungen.

Ne, es gibt auch gemeinnützige Organisationen, von denen man Teilstipendien bekommen kann, wenn man nicht genug Geld für ein Auslandsjahr hat, z. B. ASF, es gibt aber noch andere. Da kann man sich aber nicht so genau aussuchen, wohin man genau kommt, z. B. kann man USA wählen, aber ob man nach Wyoming, Massachusetts oder Texas kommt, da muss man sich dann überraschen lassen.

Ansonsten kommt es eher darauf an, Engagement zu zeigen und die Stipendiengeber in Bewerbungsschreiben davon zu überzeugen, dass man die richtige Person ist für das Stipendium. Die meisten wollen die Völkerverständigung unterstützen und Deutschland im guten Licht dastehen lassen, der Schüler sollte sich also wohl als eine Art Botschafter betrachten.

Wieso ist denn die Mutter gegen das Auslandsjahr? Das kann ich ja gar nicht verstehen.

Viele Grüße

DP --> Rechtsfragen owT
.

warum ist die mutter dagegen?

das liegt wohl an ihrer eigenen sozialisation. ihre mutter konnte sie (und ihren älteren bruder) auch nicht loslassen…
sie hat original zu den kindern gesagt: „sie möchte, dass sie noch bis zum ende der schule bei ihr bleiben“ das ist unfassbar!
sie betrachtet die kinder als ihr eigentum… und will nicht akzeptieren, dass diese „erwachsen“ werden. der sohn hat bei der mutter immer noch keinen rasierapparat, obwohl er sich beim vater schon seit einem guten jahr rasiert…
die ersten bhs hat der vater auf verlangen der tochter gekauft…

wie geht also der auslandsaufenthalt OHNE die zustimmung der mutter?

vielen dank für die hinweise zu stipendiaten .ich wäre für weitere ganz konkrete hinweise (auch über [email protected]) sehr dankbar!

VIELEN DANK für eure HILFE!!! :smile:
paul

Hallo

das liegt wohl an ihrer eigenen sozialisation. ihre mutter konnte sie (und ihren älteren bruder) auch nicht loslassen…
sie hat original zu den kindern gesagt: „sie möchte, dass sie noch bis zum ende der schule bei ihr bleiben“ das ist unfassbar!

Oh jemine
Und da ist sie wahrscheinlich keinen noch so vernünftigen Argumenten gegenüber aufgeschlossen?
Oder, wie fand sie es selber denn, nicht logelassen zu werden von ihrer Mutter? Könnte man sie damit kriegen?

wie geht also der auslandsaufenthalt OHNE die zustimmung der mutter?

Flucht? Aufenthaltsbestimmungs-/Sorgerecht entziehen?

vielen dank für die hinweise zu stipendiaten .ich wäre für weitere ganz konkrete hinweise (auch über [email protected]) sehr dankbar!

http://www.afs.de/
http://www.afs.de/schueleraustausch/stipendien/stipe…
http://www.yfu.de/
http://www.yfu.de/ins-ausland-gehen/stipendien

Viele Grüße

Hallo,

wie geht also der auslandsaufenthalt OHNE die zustimmung der
mutter?

Was hast du am ersten „Nein“ nicht verstanden.
Gemeinsames Sorgerecht ist gemeinsames Sorgerecht.
Auch bei kleineren Sachen muss sich z.B. die Schule darum kümmern, dass die Unterschrift von beiden Eltern auf dem Formular ist (sofern sie getrennt leben und beide das gemeinsame Sorgerecht haben).

Es ist trotzdem ein Doppelposting, was hier nicht erwünscht ist.

Gruß
Elke

herzlichen dank für die links…

-)

vlg
paul

Hallo Paul,

an dem geymnasium, das beide kinder besuchen ist es üblich,
dass ein derartiger auslandsaufenthalt in der 11. klasse (ca.
16 jahre alt) gemacht wird.

Das geht die Schule nichts an.

können die kinder (eines nach dem anderen) gehen ohne die
zustimmung der mutter?

Nein

macht es einen unterschied, ob es sich um europäisches ausland
oder übersee handelt?

Nein

welche organisationen kann man sinnvollerweise kontaktieren,
um ein stipendium (zur kostenübernahme) zu erhalten?

http://tinyurl.com/yd2l5r9

welche voraussetzungen sind erforderlich?

Das sagen dir die jeweiligen Organisationen.

Ralph

Hallo Paul,

wie geht also der auslandsaufenthalt OHNE die zustimmung der
mutter?

Geht eher nicht. Schon der Weg über den Atlantik dürfte zum Problem werden. Fliegen ohne Einverständnis BEIDER Eltern geht nicht.

paul

Canadier

Hi,

wie geht also der auslandsaufenthalt OHNE die zustimmung der
mutter?

wenn sie sich absolut nicht überzeugen lassen will, bleibt nur, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Reise beim Familiengericht auf den Vater übertragen zu lassen.
Dies hat nichts mit dem Sorgerecht an sich oder dem Aufanthaltsbestimmungsrecht für das „restliche Leben“ zu tun. Es gibt die Möglichkeit dies nur für den speziellen Fall zu tun.

Gruß Stefan

1 Like

???
Hallo

an dem geymnasium, das beide kinder besuchen, ist es üblich, dass ein derartiger auslandsaufenthalt in der 11. klasse (ca. 16 jahre alt) gemacht wird.

Das geht die Schule nichts an.

???

Findest du?

Viele Grüße

VIELEN, VIELEN DANK für die zahlreichen postings und anteilnahme!
ihr habt mir schon sehr weitergeholfen!
VLG
paul

Findest du?

Finde ich, ja. Wenn Schüler und Eltern der Meinung sind, dass es nach z.B. der zehnten Klasse die beste Zeit ist, dann geht er/sie eben nach der zehnten. Die Schule hat da nichts zu melden.

Ralph der nach der elften ging

Hallo,

Finde ich, ja. Wenn Schüler und Eltern der Meinung sind, dass
es nach z.B. der zehnten Klasse die beste Zeit ist, dann geht
er/sie eben nach der zehnten. Die Schule hat da nichts zu
melden.

Die Schule muss aber beurlauben (hat auch mit deutscher Schulpflicht zu tun). Gerade auch bei Oberstufenklassen ist es u.U. notwendig, einen Modus für die verpassten deutschen Klassen auszuhandeln.
Ebenso macht sie den Kontakt zur Gastschule leichter - manche Gastschulen verlangen den Kontakt zur deutschen Schule.

Außerdem stand in dem UP ja nicht, dass die Schule sich wehrt, sondern im Gegenteil, einen solchen Austausch fördert.

Gruß
Elke

Hallo Elke,

du hast mit allem Recht. Ich hatte das Posting so verstanden, dass die Schule festlegt, dass nach der 11. Klasse gegangen wird. Und diese Entscheidung ist meiner Meinung nach nicht Sache der Schule.

Ralph

Aber…
Hallo Goosi,

in Ermangelung jeglicher Ahnung zu diesem Thema glaube ich Dir das einfach mal unbesehen:

bleibt
nur, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Reise beim
Familiengericht auf den Vater übertragen zu lassen.

Aber: da würde ich mir schon überlegen, ob das die beste aller möglichen Lösungen ist. Gerade da das Verhältnis der Eltern eh nicht so richtig gut zu sein scheint und da die Mutter wohl ein richtiges Problem hat.

Vielleicht wäre ein Kompromiss erstrebenswert: Muss es ein Jahr (war das der fragliche Zeitraum? *grübel*) Amerika sein? Oder könnte sich die Mutter mit 2 Monaten England anfreunden? Und dann vielleicht nochmal 1 Monat Frankreich? Muss das „schon“ in der 10. Klasse sein, oder wäre das auch in der 11. (wenn die Kinder schon „grösser“ sind) ne Option? Sprich, eventuell würde ich da einen Kompromiss andenken.

Ob das geht in Eurer (also pauls, nicht Goosis) Situation weiss ich nicht, ich fürchte aber, dass ohne die „Einsicht“ der Mutter zwar ein „Sieg“ diesbezüglich erreicht werden könnte, der aber eventuell auf Kosten anderer Dinge gehen kann. Wollte ich nur so zu bedenken geben…

*wink*

Petzi

Hi,

bleibt
nur, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Reise beim
Familiengericht auf den Vater übertragen zu lassen.

Aber: da würde ich mir schon überlegen, ob das die beste aller
möglichen Lösungen ist. Gerade da das Verhältnis der Eltern eh
nicht so richtig gut zu sein scheint und da die Mutter wohl
ein richtiges Problem hat.

es ist natürlich nicht die beste aller möglichen Lösung. Deshalb schrieb ich ja auch (von Dir abgeschnitten): „wenn sie sich absolut nicht überzeugen lassen will, …“

Aber: es geht um die elfte Klasse (steht im UP), die Kinder sind da ca. 16. Mir ist auch nicht klar, woraus Du ein schlechte Verhältnis zwischen den Eltern liest. Wenn es nach der Scheidung keine gerichtliche Regelung für Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht gibt und die Kinder über Jahre hinweg jeweils die Hälfte der Zeit bei Mutter und Vater verbringen, kann das Verhältnis, gerade im Bezug auf die Kindererziehung, so schlecht nicht sein.

Und wenn es stimmt, daß die Mutter gegen diesen Aufenthalt ist, weil sie die Kinder nicht loslassen will/kann, sollte man nach meiner Meinung nur sehr eingeschränkt nach Kompromissen mit ihr suchen. Ein Auslandsaufenthalt ist eine riesen Chance für junge Menschen, die sich meist ausgesprochen positiv auf Entwicklung und Bildung auswirkt. Da nennenswerte Abstriche zu machen, nur weil die Mutter meint ihre Kinder nicht loslassen zu können, halte ich für grundfalsch (mir drängt sich vielmehr die Frage auf, ob man der Mutter nicht eine Therapie vorschlagen sollte).

Und da auf die Frage, wie ein Auslandsaufenthalt ohne Zustimmung der Mutter möglich gemacht werden kann, nur geantwortet wurde „überhaupt nicht“, hielt ich es für sinnvoll, den Frager auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Zudem bin ich felsenfest davon überzeugt daß Paul sehr genau weiß, wie viel Geschirr eine solche gerichtliche Auseinandersetzung zerdeppern wird. Ihn darauf hinzuweisen, ist imho so überflüssig wie ein Kropf.
Mit dem Wissen um die Möglichkeiten kann er aber die Kompromissbereitschaft der Mutter evtl. ein wenig steigern.

Gruß Stefan

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hallo petzi, hallo stephan!
mit großem interesse (und auch vergnügen) verfolge ich eure diskussion! ich bin dankbar für den hinweis, dass das aufenthaltsbestimmungsrecht auch auf zeit einseitig gerichtlich verordnet werden kann.
allerdings ist das wirklich nicht die lösung, die ich anstrebe… gleichwohl ist es schön (auch von dritter seite)erneut zu lesen und damit auch bestätigt zu bekommen, dass und wie sehr ein auslandsaufenthalt für die kinder sinnvoll ist :wink:

das verhältnis zwischen den eltern ist in der tat sehr kompliziert. ich schrieb ja schon: trennung 2001, scheidung 2004.
das bedeutete 3-4 jahre gerichtliche auseinandersetzungen über trennungs- und auch nacheheunterhalt bis zum oberlandesgericht. das hat den vater zeitweise gesundheitlich so zugesetzt, dass er sich in der ausübung seines berufes auf eine halbe stelle setzen lassen musste.
das groteske an der ganzen sache war/ist, dass die mutter dem vater finanziell bei weitem überlegen ist. sie hat vermögende eltern und durch voraberbschaft und dergleichen erhebliche finanzielle zuwendungen überhaupt keinen bedarf an unterhalt.
zugleich stehen sich die eltern durch dieselbe betreuungssituation auch an dieser stelle in keinster weise nach bzw. wären dort unterschiede in den möglichkeiten der erwerbstätigkeit zu machen.
aber genug von diesem konflikt…
das erstaunliche war, dass sich die eltern fast über die gesammte zeit immer und meistens einvernehmlich über die belange und zum wohle der kinder austauschen konnten… -bis jetzt leider (wo die kinder nach selbständigkeit streben)!
von bedeutung ist sicher auch der umstand, dass die mutter seit zwei jahren in einer beziehung lebt und dieser mann sicherlich seinen senf zu betreuung und (mangelnde) unterhaltszahlungen dazugibt… (die mutter hat nach der ganzen gerichtsscheisse dann doch auf unterhaltszahlungen verzichtet).
how ever…
nach meinem verständnis würde schon alleine der hinweis auf möglichen therapiebedarf die stimmung in derart vergiften, dass keine weiteren gespräche stattfänden (weniger noch als jetzt schon wegen der auslandsgeschichte…)
genauso wäre es vermutlich mit der drohung einer klage zum aufenthaltsbestimmungsrecht…
danke für eure anteilnahme ;-D

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