Servus, Leute,
ich hätte da mal interessehalber zwei Fragen an die Experten.
folgender Fall: Bus A, besetzt mit 2 Kindern und Bus B mit 6 Kindern treffen sich in Dörfchen C, müssen aber separat je 25 Kilometer zur Schule weiterfahren, weil die Kinder nicht umsteigen dürfen.
Laut Busfahrer ist das gesetzlich so geregelt, weil Umsteigen für die Kinder zu gefährlich wäre. Bundesland: Bayern
Trifft das wirklich so zu?
Anderer Fall: Letzter Sonderbus von einer Veranstaltung. Der Bus ist total überfüllt. Fahrer kann nicht verhindern, daß immer noch mehr zusteigen wollen.
Polizei fordert daraufhin ca. 20 Leute auf, auszusteigen (Fahrer kommt netterweise später nochmal wieder, um die auch noch heimzufahren).
Welche Strafe hätte dem Fahrer gedroht, wenn er mit dem überfüllten Bus losgefahren wäre?
Schon im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.
LG manu
Hallo liebe Leute,
weiß hier wirklich keiner was dazu?
Danke nochmal und Gruß
Manu
Servus, Leute,
ich hätte da mal interessehalber zwei Fragen an die Experten.
folgender Fall: Bus A, besetzt mit 2 Kindern und Bus B mit 6
Kindern treffen sich in Dörfchen C, müssen aber separat je 25
Kilometer zur Schule weiterfahren, weil die Kinder nicht
umsteigen dürfen.
Laut Busfahrer ist das gesetzlich so geregelt, weil Umsteigen
für die Kinder zu gefährlich wäre. Bundesland: Bayern
Trifft das wirklich so zu?
Hallo!
Das weiss ich nicht.
Aber warum willst Du da intervenieren ? Willst Du Geld einsparen helfen für den Landkreis ?
Wenn schon 2 Busse die Kinder aus den Außendörfern einsammeln,dann umsteigen in einen Bus. Was spart man da ? Der leere Bus muss doch auch zurück ins Depot.
Und zum angeführten Grund kann ich nichts sagen. Das kann m.E. nicht allgemein gelten,allenfalls wenn das Umsteigen an einer besonders kritischen Stelle wäre.
Aber an einer normalen Haltebucht oder einem Parkplatz ?
Die Kinder stehen doch beim Einstieg auch alleine an der Haltestelle herum,wenn Eltern sie nicht begleiten. Und bei der Heimfahrt beim Ausstieg sind sie doch auch wieder ohne Aufsicht und es soll auch nichts passieren(und so ist es ja Gott sei Dank auch ).
Anderer Fall: Letzter Sonderbus von einer Veranstaltung. Der
Bus ist total überfüllt. Fahrer kann nicht verhindern, daß
immer noch mehr zusteigen wollen.
Polizei fordert daraufhin ca. 20 Leute auf, auszusteigen
(Fahrer kommt netterweise später nochmal wieder, um die auch
noch heimzufahren).
Welche Strafe hätte dem Fahrer gedroht, wenn er mit dem
überfüllten Bus losgefahren wäre?
Nach meiner alten „DM-Preisliste“ der Bußgelder wären das 100 DM und 1 Punkt.
Einen schönen 1. Mai wünscht
duck313
Servus, duck
danke für deine Antwort. Ich hatte schon mit keiner mehr gerechnet.
Das mit dem Bußgeld habe ich weitergeleitet. Ein Betroffener konnte im Bußgeldkatalog nichts dazu finden, und Polizisten, die er gefragt hat, wußten es auch nicht.
Zu Punkt 1:
Erstens halte ich es für umweltpolitischen Nonsens, wenn ein Bus, statt 10 km in sein „Depot“ zurückzukehren, erst noch 50 km zusätzlich fahren muß (abgesehen davon, daß die Kinder gerne mit ihren Klassenkameraden zusammen fahren würden). Zweitens müssen sich auch die Gemeinden anteilig an den Kosten für die Beförderung der Kinder beteiligen. Und warum sollte man Steuergelder sinnlos zum Fenster rausschmeissen, statt es für andere, dringendere Aufgaben verwenden zu können.
Vielen Dank nochmal und LG
Manu