Guten Abend,
eine Frage zu urheberrechtlich geschützen Werken: Dürfen diese im Rahmen des Unterrichts in einer Schuklasse vom Klassenlehrer an seine Schüler weiteregeben/vorgeführt werden?
Stimmt es dass es davon abhängt ob die Klasse als öffentlicher oder privater Raum gesehen wird und dass in diesem Zusammenhang Schulklassen wegen des nahen Verhältnisses zw. Schüler und Lehrer als privater Raum angesehen werden können?
Gruß
R