Hallo,
gibt es eigentlich in BW ein Gesetz in dem steht ab welcher Größe eine Klasse geteilt werden muß oder ist die Entscheidung ob es 2 Klassen gibt nur von der Entscheidung des Rektors abhängig ?
Danke
Arni
Hallo,
gibt es eigentlich in BW ein Gesetz in dem steht ab welcher Größe eine Klasse geteilt werden muß oder ist die Entscheidung ob es 2 Klassen gibt nur von der Entscheidung des Rektors abhängig ?
Danke
Arni
Hi Arni !
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in BW die Klassen höchstens 33 Schüler haben dürfen. Weiss aber nicht, ob das nur am Gymnsium so ist.
Keduine
gibt es eigentlich in BW ein Gesetz in dem steht ab welcher
Größe eine Klasse geteilt werden muß oder ist die Entscheidung
ob es 2 Klassen gibt nur von der Entscheidung des Rektors
abhängig ?Danke
Arni
Hallo Arni!
In BW ist der Teiler 33,unabhängig von der Schulart.
Soweit ich das weiß muß der Rektor die Teilung beim Schulamt beantragen,um neue Lehrer zugewiesen zu bekommen.
Gruß
Andrea
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