Schullaufbahn... (Bayern)

Hallo,
meine Tochter macht heuer RealschulAbschluss, geht danach 1 Jahr in die USA (High School Jahr) und möchte nach Rückkehr in Deutschland auf’s Gymnasium wechseln.
Ist so (Schul-)Laufbahn, wie sie sich das vorstellt, überhaupt machbar und wer kann einem da nähere Auskunft geben?
Lg
Tara

Auch hallo.

Ich kenne selbst einen Fall, der ein Jahr nach Kanada gegangen ist (Hessen '1995, allgemeinbildendes Gymnasium mit integrierter Oberstufe -> High School). Allerdings wurde dem das eine Jahr nicht anerkannt und ein Schuljahr (11.Klasse) musste der auch noch wiederholen…
In unserem Fall kann man sich auf etwas ähnliches einrichten: die Nicht-Anerkennung des Auslandsjahres. Die Zulassung für’s Gymnasium hängt lediglich davon ab, ob man in der Realschule die ‚richtige‘ Leistung gebracht hat um für das Gymnasium empfohlen zu werden.

HTH
mfg M.L.

Hi,

Klar. Das geht.
Das High School Jahr wird in aller Regel in Deutschland nicht als 11. Klasse anerkannt, da die USA in der Bildung ein wenig flexibler als die Deutschen sind.
Trotzdem ist es ein gut angelegtes Jahr.
Danach (und auch davor) kann Deine Tochter hier in Deutschland auf unterschiedliche Gymnasien wechseln. Vor allem sind da die ernährungswissenschaftlichen Gymnasien, die betriebswirtschaftlichen Gymnasien und die technischen Gymnasien zu nennen. Überall kann man die allgemeine (Abi) oder die fachgebundene Hochschulreife (Fachabi) erreichen. Wie es mit der Fachhochschulreife aussieht weiß ich nicht.
Allerdings kann Deine Tochter nach ihrem Auslandsaufenthalt mit sehr guten Englischnoten rechnen :wink:

Beste Grüße,
Typhoon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tara,

dann klappt das jetzt also, das ist ja schön!

Ich kenne mich im bayrischen Schulsystem nicht aus, möchte aber trotzdem eine Empfehlung aussprechen. Agiert in folgender Reihenfolge: erst eine weiterführende Schule suchen, dann nach Amerika gehen. Auch wenn das Schuljahr nicht als elfte Klasse anerkannt werden sollte (und auch das entscheidet ja jede Schule nach den Richtlinien des Bundeslandes), muss sie für das Jahr beurlaubt werden. Schließlich ist sie schulpflichtig. Außerdem habt ihr so die Gewissheit, dass sie ihre Schulkarriere nach ihrer Rückkehr hier wie gewünscht fortsetzen kann.

SRP

Hallo -

@SRP,
danke für deine Empfehlung. Wir sind gerade dabei, - hoffentlich - die richtige Reihenfolge zu treffen. HSJ für USA ist schon gebucht; zunächst wollte sie weitermachen mit der FachOberSchule. Aber mittlerweile würde sie doch lieber (nach Rückkehr) weiter auf ein Gymnasium. So weltbewegend viele Gyms, die eine Ü-Klasse anbieten, gibt es aber nicht in unserer Stadt!!

… Auch wenn das Schuljahr nicht als elfte Klasse
anerkannt werden sollte (und auch das entscheidet ja jede
Schule nach den Richtlinien des Bundeslandes), muss sie für
das Jahr beurlaubt werden. Schließlich ist sie schulpflichtig.

Vorausgesetzt, sie geht nach Rückkunft in die 11. Klasse - denk ich mal. Ihren Realschulabschluss hat sie ja schon in der Tasche! ??Müss(t)en wir sie auch beurlauben lassen, wenn sie NEU in die 10. (Übergangs-) oder 11. (Anschluss-) Klasse kommt??

@Typhoon

ernährungswissenschaftliche Gymnasien, die betriebswirtschaftlichen Gymnasien und die technischen Gymnasien zu nennen.

Von ernährungswissenschaftlichen/ betriebswirtschaftlichen Gymnasien habe ich in Bayern noch nichts gehört!!? Meinst du evtl. sozialwissenschaftlich bzw. wirtschaftswissenschaftlich?

Lg
Tara

Hallo,
meine Tochter macht heuer RealschulAbschluss, geht danach 1
Jahr in die USA (High School Jahr) und möchte nach Rückkehr in
Deutschland auf’s Gymnasium wechseln.
Ist so (Schul-)Laufbahn, wie sie sich das vorstellt, überhaupt
machbar und wer kann einem da nähere Auskunft geben?
Lg
Tara

Hi,

… Auch wenn das Schuljahr nicht als elfte Klasse
anerkannt werden sollte (und auch das entscheidet ja jede
Schule nach den Richtlinien des Bundeslandes), muss sie für
das Jahr beurlaubt werden. Schließlich ist sie schulpflichtig.

Vorausgesetzt, sie geht nach Rückkunft in die 11. Klasse -
denk ich mal. Ihren Realschulabschluss hat sie ja schon in der
Tasche! ??Müss(t)en wir sie auch beurlauben lassen, wenn sie
NEU in die 10. (Übergangs-) oder 11. (Anschluss-) Klasse
kommt??

Oh, jetzt wird’s kompliziert. Ich war von NRW ausgegangen. Hier gibt es 13 Schuljahre, nur die 12 und die 13 zählen für’s Abitur. Deshalb kann man in der 11. Klasse nicht nur beurlaubt werden, sondern auch das Jahr komplett überspringen. So war es bei mir. Dafür braucht man aber einen bestimmten Notendurchschnitt. Entscheidend ist in ihrem Fall wohl eher nicht ob die 11. Klasse im Ausland angerechnet wird oder nicht, sondern dass sie beurlaubt wird. Das unterschreibt normalerweise jeder Direx. Aber er sollte es halt unterschreiben.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass es sonst auch schwierig wird den Ämtern und Versicherungen zu erklären, dass man weiterhin Kindergeld haben will, aber keine Schulbescheinigung vorlegen kann, die Tochter aber im schulpflichtigen Alter ist… Wenn sie beurlaubt wird, ist sie halt offiziell Schülerin einer deutschen Schule.

SRP

Hey SRP,

Entscheidend ist in ihrem Fall wohl eher, dass sie beurlaubt wird. …
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es sonst auch schwierig
wird den Ämtern und Versicherungen zu erklären, dass man
weiterhin Kindergeld haben will, aber keine Schulbescheinigung
vorlegen kann,

Danke - du sprichst hier wesentliche Punkte an, an die ich noch garnicht gedacht hatte!
Woran sollte ich auf jeden Fall noch denken??

Lg
Tara

Auch wenn das Schuljahr nicht als elfte Klasse
anerkannt werden sollte (und auch das entscheidet ja jede
Schule nach den Richtlinien des Bundeslandes), muss sie für
das Jahr beurlaubt werden. Schließlich ist sie schulpflichtig.

Hallo,

also die Schulpflicht beträgt in Bayern max. 10 Jahre, z.B. 9 Jahre Hauptschule + 1 Berufsgrundschuljahr oder Realschulabschluss (10 Jahre) oder 10 Jahre Gymnasium.

Beurlaubt werden muss sie danch nicht mehr.

Gruß
Michael