Leider gab es in unserer Grundschule (4.Klasse) einen tragischen Vorfall und ich bitte deshalb ganz dringend um eure Hilfe.
Unser Schulleiter unterrichtet seit Schuljahresbeginn in unserer Klasse Sport; es häuften sich viele Klage über sein willkürliches Verhalten, seine verbalen Beleidigungen den Kindern gegenüber und es kam auch zu Übergriffen wie Haare-ziehen und Nase hauen. Am vergangenen Montag würgte er ein Mädchen, zog es an den Haaren und schubste es so, dass es mit dem Kopf auf einem Wasserhahn der Umkleide aufschlug. Anschließend beschimpfte er das Kind als „Missgeburt und Schlampe“. Das Mädchen konnte 1 Woche die Schule nicht besuchen. Ein ärztiches Attest liegt vor.
Alle anderen Kinder sind natürlich terrorisiert.
Ich bin dieses Jahr Elternsprecherin und sammelte in dieser Eigenschaft die einzelnen Vorwürfe gegen den Schulleiter. Der zuständige Schulrat konnte sich wegen einer Fortbildung erst heute der Sache annehmen.
Für uns Eltern kam heute der Schock: Der Schulleiter darf nicht mehr Sport unterrichten, die offiztielle Version lautet aber, dass er einen Bänderriss hat. Er übt sein Amt weiterhin aus, setzt die Klassenlehrerin nun unter Druck (sie hat den Kindern geholfen) und gibt willkürlich meinem Sohn einen Verweis.
Meine Frage: Darf ein Schulleiter oder eine Lehrkraft überhaupt weiterhin im Amt bleiben bis der Fall vollständig untersucht ist? Bei ihm liegt nämlich der Verdacht auf Alkoholismus vor. Wir haben die Befürchtigung, dass der zuständige Schulrat Den Schulleiter deckt. Mich versuchen sie jetzt in die Ecke zu drängeln, indem sie behaupten, ich sei wohl hysterisch und hätte zu viel Zeit.
Wie gesagt: Attest liegt vor und zahlreiche Aussagen der Kinder. Zudem die Aussage der Lehrkraft, die die Kinder nach besagter Sportstunde betreuten.
Gibt es hierfür nicht irgendeine Gesetzesgrundlage, die solchen Lehrkräften verbietet, weiterhin zu unterrichten - zumindest bis alles aufgeklärt ist oder zumindest eine unabhängige Untersuchungskommission eingeschaltet ist?
An wen können wir uns außer dem Schulamt denn noch wenden? Müssen wir privat einen Anwalt nehmen und gleich die gesamte Behörde verklagen? Das wollen wir nicht so gerne, da wir immer noch daran glauben, dass es auch in den Behörden noch Rechte haben, die unsere Kinder schützen.
Hi Lilly
Das ist schlicht und ergreifend Körperverletzung.
Noch dazu an Schutzbefohlenen.
Ich würde, wenn der zuständige Schulrat nichts dergleichen unternimmt, mich an die übergeordnete Behörde wenden, also das Kultusministerium.
Dabei direkt darauf hinweisen, dass es sich um Verdacht auf Körperverletzng handelt, und dass dies gem § 223 und § 225 StGB schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Sollte das Kultusministerium nicht in die Gänge kommen, Strafanzeige gegen den Schulleiter erstatten. Am besten gleich von mehreren Eltern.
Wegen willkürlichen Verweisen und so…
Beschweren Beschweren Beschweren.
Wenn Druck ausgeübt wird:
Beschweren…
Steter Tropfen höhlt den Schulrat.
Gruß
Mike
P.S.
Dies stellt meine persönliche Ansicht dar und ist keine Rechtsberatung (legal disclaimer)
Hi Lilly
Das ist schlicht und ergreifend Körperverletzung.
Noch dazu an Schutzbefohlenen.
sehe ich auch so, und damit handelt es sich um einen Offizialdelikt und wer einen solchen mitbekommt ist
nicht nur zur Anzeige berechtigt, sondern sogar verpflichtet.
Im Übrigen würde die Schuld des Schulleiters nach einer gewissen Zeit verjähren, sofern keine Klage gegen ihn erhoben wird. Nicht verjähren würden hingegen Ansprüche geschädigter Kinder (oder anderer Personen).
Unser Recht sieht für einen solchen Fall vor, dass Kinder, sobald sie erwachsen sind, ihre aus dieser Körperverletzung
ableitbaren Ansprüche dann nicht mehr vom Verursacher sondern
von ihren Eltern einklagen können, wenn diese untätig blieben und Verjährungsfristen verstreichen ließen.
und da ich kein Anwalt bin, ist dies auch keine Rechtsberatung, sondern nur meine bescheidene Meinung
hallo Lilly.
Eigentlich drängt sich mir die Ansicht auf, diesen Schulleiter umgehend zu verklagen. Wenn ihr das nun nicht gleich wollt, würde ich eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Schulamt mit Kopie ans Kultusministerium schreiben. Dann können die das nicht mehr decken und vertuschen, sondern müssen was tun.
Für genauere rechtliche Umstände würde ich - koste es was wolle - sofort einen Anwalt einschalten, damit das Ganze auch rechtlich wasserdicht ist. Und ich würde das alles so schnell wie möglich erledigen,damit kein Gras über die Sache wachsen kann. Ein solcher Vorfall rechtfertigt meines Erachtens eine Suspendierung vom Dienst, aber ich bin auch nur Laie und reagiere hier mehr gefühlsmäßig als wissensmäßig.
Mach was, auch wenns dir unangenehm erscheint, zumal , wenn ihr noch den Verdacht habt,dass da Alk im Spiel ist.
Vielleicht suchst du dir hier aus den Experten mal einen Rechtskundigen, und schilderst mal den Fall. Vielleicht hilft dir das dann schon weiter.
Halt dich tapfer!
Liebe Grüße
Rabchen ( dieauchElternvertreterist)
Hier wird offenbar unter Beamten gekungelt, was ja nichts neues ist.
Ein offener Brief in der Lokalzeitung (vorsicht, unbedingt bei den Fakten bleiben!), eine Strafanzeige wegen Körperverletzung durch die Eltern des Mädchen sowie einen Besuch bei ihm zu Hause durch Freunde des Vaters des Mädchens (…das natürlich nicht…) sowie eine massive Intervention beim Kultusministerium sind hier die richtigen Mittel.
Ein offener Brief in der Lokalzeitung (vorsicht, unbedingt bei
den Fakten bleiben!)
…damit wäre ich sehr vorsichtig! Der Schuss kann auch nach hinten losgehen und man muss die Sache ja nicht unbedingt aufbauschen ,wenn sie sich auf halbwegs friedlichem Wege lösen lässt. Auch wenn der Mann einen Fehler gemacht hat und dafür zur Rechenschaft gezogen werden sollte, muss man ihn nicht gleich völlig niedermachen. Und Zeitungen neigen bisweilen dazu, solche Dinge erst richtig breitzutreten. Gebt dem Mann eine Chance!!
…sowie einen Besuch bei ihm zu
Hause durch Freunde des Vaters des Mädchens
wie meinst du das denn?? Dein Posting kommt mir doch eigentlich ernsthaft vor, aber mit dieser Anregung kann ich nichts anfangen. Erklär mir mal…
(…das natürlich
nicht…) sowie eine massive Intervention beim
Kultusministerium sind hier die richtigen Mittel.
Ich finde, das Schulamt geht vor. Schriftlich dort und dann erst zur nächsten Instanz…
Ein offener Brief in der Lokalzeitung (vorsicht, unbedingt bei
den Fakten bleiben!)
…damit wäre ich sehr vorsichtig! Der Schuss kann auch nach
hinten losgehen und man muss die Sache ja nicht unbedingt
aufbauschen ,wenn sie sich auf halbwegs friedlichem Wege lösen
lässt. Auch wenn der Mann einen Fehler gemacht hat und dafür
zur Rechenschaft gezogen werden sollte, muss man ihn nicht
gleich völlig niedermachen. Und Zeitungen neigen bisweilen
dazu, solche Dinge erst richtig breitzutreten. Gebt dem Mann
eine Chance!!
Keinesfalls. Wer Kinder schlägt und derart beschimpft, braucht das volle Programm, denke ich.
…sowie einen Besuch bei ihm zu
Hause durch Freunde des Vaters des Mädchens
wie meinst du das denn?? Dein Posting kommt mir doch
eigentlich ernsthaft vor, aber mit dieser Anregung kann ich
nichts anfangen. Erklär mir mal…
Ich habe doch in Klammer etwas dazu geschrieben.
(…das natürlich
nicht…)
sowie eine massive Intervention beim
Kultusministerium sind hier die richtigen Mittel.
Ich finde, das Schulamt geht vor. Schriftlich dort und dann
erst zur nächsten Instanz…
Keinesfalls. Wer Kinder schlägt und derart beschimpft, braucht
das volle Programm, denke ich.
Hallo Mathias.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich diesen Schulleiter irgendwie vor der geifernden Rotte schützen will. Ich bin deiner Meinung, dass dieser Vorgang ernste Konsequenzen haben muss. Ich bin auch immer für so Zeitungsgeschichten zu haben, wo es passt und wo kein anderer Weg mehr ist! Widersprochen habe ich nur, weil ich die Reihenfolge falsch finde.
Für mich geht der Weg schriftlich über das Schulamt. Bei einer schriftlichen Geschichte muss das Schulamt reagieren und kann sich nicht mehr drücken. Außerdem kann man eine Kopie des Schreibens an das Kultusministerium schicken, dann geht o.g. sowieso nicht mehr.
Ich habe ja schon an anderer Stelle geschrieben, dass ich persönlich einen Anwalt einschalten würde und als Eltern des Kindes Strafanzeige stellen würde. Da würde ich gar nicht lange fackeln.
Die Chance, die ich dem Schulleiter geben würde:
Wenn er ein Alkohol-oder anderes Problem hat, dann muss das gelöst werden. Wenn er ein Strafverfahren an den Hals bekommt, ist das Strafe genug, man muss ihn nicht auch noch menschlich fertig machen, sondern ihm Hilfe anbieten, damit sowas nie wieder vorkommt. Es gibt auch noch ein Leben außerhalb von Schule.
…sowie einen Besuch bei ihm zu
Hause durch Freunde des Vaters des Mädchens
wie meinst du das denn?? Dein Posting kommt mir doch
eigentlich ernsthaft vor, aber mit dieser Anregung kann ich
nichts anfangen. Erklär mir mal…
Ich habe doch in Klammer etwas dazu geschrieben.
Nagut!! Der Satz passte allerdings so überhaupt nicht zu dem Rest deines Postings, in dem es sonst an jeder Ironie fehlte.Ich hatte ihn deshalb ernst genommen.
(…das natürlich
nicht…)
sowie eine massive Intervention beim
Kultusministerium sind hier die richtigen Mittel.
Ich finde, das Schulamt geht vor. Schriftlich dort und dann
erst zur nächsten Instanz…
Das hat doch anscheinend nicht funktioniert.
Es geht aus dem Ursprungsposting nicht hervor, ob das schriftlich dem Schulamt vorgetragen wurde, ob ein Gespräch mit Schulamt,Schulleiter, Eltern und Elternbeirat stattgefunden hat.
Keinesfalls. Wer Kinder schlägt und derart beschimpft, braucht
das volle Programm, denke ich.
Hallo Mathias.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich diesen
Schulleiter irgendwie vor der geifernden Rotte schützen will.
Den hatte ich auch nicht.
Ich bin deiner Meinung, dass dieser Vorgang ernste
Konsequenzen haben muss. Ich bin auch immer für so
Zeitungsgeschichten zu haben, wo es passt und wo kein anderer
Weg mehr ist! Widersprochen habe ich nur, weil ich die
Reihenfolge falsch finde.
Für mich geht der Weg schriftlich über das Schulamt. Bei einer
schriftlichen Geschichte muss das Schulamt reagieren und kann
sich nicht mehr drücken. Außerdem kann man eine Kopie des
Schreibens an das Kultusministerium schicken, dann geht o.g.
sowieso nicht mehr.
Einverstanden, ich hatte es nur so verstanden, dass dies nicht gefruchtet hat.
Ich habe ja schon an anderer Stelle geschrieben, dass ich
persönlich einen Anwalt einschalten würde und als Eltern des
Kindes Strafanzeige stellen würde. Da würde ich gar nicht
lange fackeln.
Einverstanden.
Die Chance, die ich dem Schulleiter geben würde:
Wenn er ein Alkohol-oder anderes Problem hat, dann muss das
gelöst werden. Wenn er ein Strafverfahren an den Hals bekommt,
ist das Strafe genug, man muss ihn nicht auch noch menschlich
fertig machen, sondern ihm Hilfe anbieten, damit sowas nie
wieder vorkommt. Es gibt auch noch ein Leben außerhalb von
Schule.
Es kommt eben darauf an, wie man diese Verfehlung einschätzt.
Ist gewährleistet, dass sich der Mann ausserhalb der Schule besser benimmt?
…sowie einen Besuch bei ihm zu
Hause durch Freunde des Vaters des Mädchens
wie meinst du das denn?? Dein Posting kommt mir doch
eigentlich ernsthaft vor, aber mit dieser Anregung kann ich
nichts anfangen. Erklär mir mal…
Ich habe doch in Klammer etwas dazu geschrieben.
Nagut!! Der Satz passte allerdings so überhaupt nicht zu dem
Rest deines Postings, in dem es sonst an jeder Ironie
fehlte.Ich hatte ihn deshalb ernst genommen.
Jetzt ist das ja geklärt. Ironie in schriftlicher Form ist auch doof, das sehe ich ein.
(…das natürlich
nicht…)
sowie eine massive Intervention beim
Kultusministerium sind hier die richtigen Mittel.
Ich finde, das Schulamt geht vor. Schriftlich dort und dann
erst zur nächsten Instanz…
Das hat doch anscheinend nicht funktioniert.
Es geht aus dem Ursprungsposting nicht hervor, ob das
schriftlich dem Schulamt vorgetragen wurde, ob ein Gespräch
mit Schulamt,Schulleiter, Eltern und Elternbeirat
stattgefunden hat.
Vielleicht habe ich das missverstanden.
Generell bin ich mit Deiner Reihenfolge völlig einverstanden, das ist sicherlich der beste Weg.