hallo,
ich hab eine ganz ganz wichtige frage, welche die schulpflicht in deitschland betrifft:
meine freundin bekam VOR ihrem 18. geburtstag ein schreiben worin sie aufgefordert wird zur schule zu gehen (bemerkung: sie hat bereits ihren realschulabschluss)
dem kam sie nie nach, und dachte sich dass sich dass sie in wenigen wochen sowieso 18 werden würde.
letzte woche, NACH ihrem 18. geburtstag, kam ein herr vom ordnungsamt zu ihr nach hause und forderte sie persönlich auf zur schule zu gehen, denn sie sei dazu verpflichtet- so der herr vom ordnungsamt.
MEINE FRAGEN LAUTEN NUN:
kann man da was machen??
muss meine freundin tatsächlich zur schule gehen ??
----- obwohl sie schon 18 ist?
----- und schon den realschulabschluss hat??
wäre über eine möglichst schnelle antwort sehr dankbar
hallo,
ich hab eine ganz ganz wichtige frage, welche die schulpflicht
in deitschland betrifft:
meine freundin bekam VOR ihrem 18. geburtstag ein schreiben
worin sie aufgefordert wird zur schule zu gehen (bemerkung:
sie hat bereits ihren realschulabschluss)
Hi Marco.
Soweit ich weiß, gibt es eine zehnjährige Schulpflicht ( in Hessen ). Die dürfte sie mit dem RA erreicht haben. Oder ist sie hochbegabt und hat früher Abschluss gemacht.
Hat sie ihre Zeugnisse gezeigt und womit argumentiert der Herr?
Mir kommt das merkwürdig vor. Wenn die darauf bestehen, dann würde ich mir die Gesetze besorgen bzw. einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
T
dem kam sie nie nach, und dachte sich dass sich dass sie in
wenigen wochen sowieso 18 werden würde.
letzte woche, NACH ihrem 18. geburtstag, kam ein herr vom
ordnungsamt zu ihr nach hause und forderte sie persönlich auf
zur schule zu gehen, denn sie sei dazu verpflichtet- so der
herr vom ordnungsamt.
MEINE FRAGEN LAUTEN NUN:
kann man da was machen??
muss meine freundin tatsächlich zur schule gehen ??
----- obwohl sie schon 18 ist?
----- und schon den realschulabschluss hat??
wäre über eine möglichst schnelle antwort sehr dankbar
Bei Berufschule besteht Schulpflich, die jeweils nur zu Anfang des Schuljahres nach Erreichen der Volljährigkeit beendet werden kann.
Wenn allerdings einmal der Schulbesuch abgelehnt wurde kann für den Rest der Ausbildung kein weiterer Schulbesuch erfolgen. Wenn also ein Abiturient sich im ersten Lehrjahr entschlossen hat, nicht die Berufschule zu besuchen, kann er/sie es sich nicht zum 2. und 3. Lehrjahr besser überlegen.
In der gymnasialen Oberstufe besteht de facto keine Schulpflich. Allerdings kann ein Schüler/eine Schülerin bei regelmäßigem Fehlen auf Dauer vom Unterricht gesperrt werden.
also sie hat zehn jahre die schulbank gedrückt und hat danach eine lehre angefangen, welche sie jedoch nach einem halben abgebrochen hat.
jetzt muss sie in eine schule wo den ganzen tg gekocht usw wird… völlig hirnverbrannt die ganze sache…und geht sie nicht hin, steht prompt der herr vom ordnungsamt vor der tür…ist kein scherz!!
also die einen sagen dies die anderen jenes…was stimmt denn nu??