Schulpflicht

Hallo,
wir haben unsere 14jährige Enkelin bei uns aufgenommen. Sie konnte nicht mehr
bei unsere Tochter bleiben. Sie geht hier jetzt als Gastschülerin in die
Schule. Sie müsste hier aber fest in die Schule gehen. Sie wohnte zuvor in
Niedersachsen. Wir wohnen in Schleswig-Holstein und wollen sie hier anmelden.
Nach Ansicht des zuständigen Amtes ist dies nicht möglich.
Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir diese mitteilen!!??

Vielen Dank,

Margit Heinrich

Hallo Margit,

die Enkelin muss zunächst einmal mit Erstwohnsitz bei euch angemeldet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Eltern als Aufentahltsbestimmungsberechtigte melden ihre Tochter bei dir an, oder es muss im Konfliktfall zunächst einmal familiengerichtlich eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht herbeigeführt werden, die dann dazu führt, dass der neue Berechtigte (im Zweifelsfall Du) dann die Ummeldung vornimmt.

Sobald der Erstwohnsitz in SH liegt, unterliegt das Mädchen dann auch am neuen Wohnort der Schulpflicht. Schwierigkeiten bzgl. der Einordnung in ein ggf. abweichendes Schulsystem werden über das zuständige Kultusministerium geklärt. Erinnere mich an meinen Umzug von NRW nach Nds. zu Kinderzeiten, wo es auch darum ging, dass ich vor dem Umzug nicht auf eine weiterführende Schule wechseln sollte (hätte mit abweichender 1. Fremdsprache anfangen müssen und in NRW gab es damals keine Orientierungsstufe) und dann eine Ausnahmegenehmigung für eine Wiederholung bekam und dann zum Halbjahreswechsel zurück ging.

Gruß vom Wiz

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Hallo Margit,
kann meinem Vorredner nur zustimmen.
Habe es damals selbst mit meiner Tochter so gehandhabt:

Musste damals vorübergehend nach SH ziehen, an den Stadtrand von Hamburg. Da der Weg zur langjährigen Tagesmutter meiner Tochter, die wiederum in HH lebte, nur eine halbe Stunde war, sollte sie dort auf jeden Fall bleiben und auch dort zur Schule gehen. Da sie in SH schulpflichtig gewesen wäre und eine Anmeldung in HH deshalb nicht in Betracht kam, habe ich sie kurzerhand mit dem Einverständnis der Tagesmutter dort mit Erstwohnsitz angemeldet.
War damals selbst etwas erstaunt, dass es keinerlei Rückfragen des Jugendamtes gab, warum meine Tochter plötzlich bei jemandem - theoretisch Fremden - gemeldet ist. Habe dann vorsichtshalber dort nachgefragt und bekam die lapidare Antwort: Wenn Sie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, können Sie auch entscheiden, bei wem ihre Tochter aufwächst…

Fazit: Kind konnte in HH zur Schule gehen, bei der angestammten Tagesmutter bleiben und nicht lange danach hatte ich endlich eine Wohnung in der Nähe von Schule und Tagesmutter in HH gefunden :o)

Manchmal ist Deutschland gar nicht so kompliziert…

Gruß, Ironlady

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Hallo Margit,

die Enkelin muss zunächst einmal mit Erstwohnsitz bei euch
angemeldet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder
die Eltern als Aufentahltsbestimmungsberechtigte melden ihre
Tochter bei dir an, oder es muss im Konfliktfall zunächst
einmal familiengerichtlich eine Entscheidung über das
Aufenthaltsbestimmungsrecht herbeigeführt werden, die dann
dazu führt, dass der neue Berechtigte (im Zweifelsfall Du)
dann die Ummeldung vornimmt.

Sobald der Erstwohnsitz in SH liegt, unterliegt das Mädchen
dann auch am neuen Wohnort der Schulpflicht. Schwierigkeiten
bzgl. der Einordnung in ein ggf. abweichendes Schulsystem
werden über das zuständige Kultusministerium geklärt. Erinnere
mich an meinen Umzug von NRW nach Nds. zu Kinderzeiten, wo es
auch darum ging, dass ich vor dem Umzug nicht auf eine
weiterführende Schule wechseln sollte (hätte mit abweichender

  1. Fremdsprache anfangen müssen und in NRW gab es damals keine
    Orientierungsstufe) und dann eine Ausnahmegenehmigung für eine
    Wiederholung bekam und dann zum Halbjahreswechsel zurück ging.

Gruß vom Wiz

Hallo,
wir haben unsere 14jährige Enkelin bei uns aufgenommen. Sie
konnte nicht mehr
bei unsere Tochter bleiben. Sie geht hier jetzt als
Gastschülerin in die
Schule. Sie müsste hier aber fest in die Schule gehen. Sie
wohnte zuvor in
Niedersachsen. Wir wohnen in Schleswig-Holstein und wollen sie
hier anmelden.
Nach Ansicht des zuständigen Amtes ist dies nicht möglich.
Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir diese mitteilen!!??

Vielen Dank,

Margit Heinrich

Hallo,
wir konnten das Amt überzeugen, dass unsere Enkelin hier wohnen muss. Nach
dreitägigem warten bekamen wir dann die Antwort, dass sie hier mit
Nebenwohnsitz gemeldet werden muss. Wir haben sie jetzt ohne weitere
Probleme(mit Vollmacht der Mutter und der Geburtsurkunde unserer Enkelin)
angemeldet und sie geht hier auch zur Schule.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Margit Heinrich