ist es nicht so, dass eine 16-jährige mit einem abgeschlossenen Realschulabschluss noch schulpflichtig bzw. berufsschulpflichtig ist?
Muss eine Berufsschule diese 16-jährige aufnehmen z.B. für die FOS oder für eine schulische Ausbildung? Wie soll sie sonst die berufsschulpflicht erfüllen, wenn sie keinen Ausbildungsplatz bekommen hat?
ich weiß jetzt, dass sie berufsschulpflichtig ist.
Müssen die Schulen sie zwangsweise nehmen oder können die sich weigern?
Welche Bildungsmaßnahme ist für sie denn geeignet? Sie hat einen Realschulabschluss und möchte ihr Abitur nachholen, um anschließend zu studieren. Da wäre ein BVJ oder BGJ doch kaum angebracht - oder?
die Schulpflicht ist in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer normiert. Beispiel BW: http://www.kultus-und-unterricht.de/schulgesetz.pdf#…
dort in § 72 Abs. 1 und 2. Ähnliches findest du auch in anderen Bundesländern. Sollte Schulpflicht bestehen, ist die Berufsschule verpflichtet, den Schüler aufzunehmen. Besucht der Schulpflichtige eine allgemeinbildende oder eine berufliche Schule (Berufsfachschule, -kolleg), muß er natürlich nicht zur Berufsschule. In BW wäre das Aufbaugymnasium eine dieser Möglichkeiten. s. http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/13dvd1a1kysvgy10h4…
Gruß
Otto
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Ich habe inzwischen gehört (ich kenne sie aus einem anderen Forum), dass es sich um Schleswig-Holstein handelt.
Vermutlich ist es dort ähnlich wie in BW…
Sollte Schulpflicht bestehen, ist die Berufsschule verpflichtet, den :Schüler aufzunehmen.
Da sie gerne Abi machen möchte, aber anscheinend keinen erweiterten Realschulabschluss hat, möchte sie eine Maßnahme wie FOS oder ähnliches besuchen. Kann die Berufsschule bestimmen, in welchen Bereich sie kommt und sie wegen mangelnder Pläze auch in ein BVJ setzen (in dem sie höchst wahrscheinlich unglücklich wäre)? Gibt es Regelungen bezüglich einer „angemessenen“ Schulform?
Meine Suche war bisher wenig erfolgreich, wahrscheinlich habe ich die falschen Suchbegriffe verwendet.