Schulpflicht historisch

Hallo,

ich bin mir jetzt unschlüssig, ob das Thema hier bei Geschichte rein gehört oder zu Unterricht & Erziehung, aber ich probiers hier mal.
Es geht nämlich um folgendes: Ich schreibe gerade meine Magisterarbeit mit dem Thema Pädagogik im Nationalsozialismus und jetzt hätte ich eine Frage zur Schulpflicht.

1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz erlassen. Ich weiß aber auch, dass es in Preußen bereits im 18. Jh. eine Schulpflicht gab.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich schreiben kann, die Nazis hätten die Schulpflicht eingeführt, wenn es sie vorher schon gab. Ob es in anderen Teilen „Deutschlands“ vor der NS-Zeit schon die Schulpflicht gab, konnte ich nicht rausfinden. Kennt sich zufällig jemand mit dem Thema aus?

Gruß Tanja

Hallo, Tanja,

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich schreiben kann, die
Nazis hätten die Schulpflicht eingeführt, wenn es sie vorher
schon gab. Ob es in anderen Teilen „Deutschlands“ vor der
NS-Zeit schon die Schulpflicht gab, konnte ich nicht
rausfinden.

„Weimarer Reichsverfassung“ vom 11. August 1919:

Artikel 145
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volksschulen und Fortbildungsschulen sind unentgeltlich.

http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#VIERTER_ABS…

Gruß
Kreszenz

Hallo Labryslady,

1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz erlassen. Ich weiß
aber auch, dass es in Preußen bereits im 18. Jh. eine
Schulpflicht gab.

In anderen Ländern dann im 19. Jahrhundert.

Ob es in anderen Teilen „Deutschlands“ vor der
NS-Zeit schon die Schulpflicht gab, konnte ich nicht
rausfinden.

Die Wikipedia ist doch eine gute Ausgangslage dafür:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Schulpflic…
Gut, sie ist bei manchen verpönt, aber nichts hindert dich daran, die dort vorgefundenen Angaben in gedruckten Werken zu verifizieren.

Viele Grüße
Marvin