Schulpflicht in NRW, Was soll ich tun?

Hallo, ich Hoffe mir kann jemand hier helfen.
Ich werde in 3 Wochen 18 und habe vor einigen wochen meine shulische ausbildung zur erzieherin abgebrochen, da ich dort keinen lohn bekomme, und geld brauche um rechungen, versicherungen, steuern und sonstige kosten zahlen zu können, nun bekomme ich seid wochen briefe vom schulamt, dass ich berufsschulpflichtig sei und 2 mal in der woche zum untericht kommen muss, und die restlichen 3 tage der woche ein praktikum machen muss, was von der berufsschule begleitet wird, allerdings gehe ich in einem supermarkt auf vollzeit arbeiten und ich kann das nicht kündigen, da ich das geld brauche, und nur weil die schule von mir irgendson mist verlangt, kann ich doch nicht meine arbeit kündigen… ich habe zum 01.08.11 schon eine betreibliche ausbildung gefunden beim zahnarzt, und muss bis dahin halt arbeiten gehen. Ich weiß nicht was ich tun soll? die schule sieht das nicht ein, das arbeiten wichtiger ist, außerdem bringt mir die klasse dort nichts, weil ich einen guten abschluss habe, und gute noten habe usw, und ich muss mich dort dann mit aufgaben für schüler mit lernschwierigkeiten beschäftigen, da gehöre ich einfach nicht hinn!!! Laut der schule soll ich auch noch bis zum sommer 2011 in die berufsschule, dann bin ich fast 19, und das geht garnicht! ich muss meiner arbeit weiter nachgehen, das steht fest! ich weiß einfach nicht mehr weiter, außerdem verlangt die berufsschule von mir, wenn ich weiterhin nicht hinnkomme, dass ich ein bußgeld zahlen muss… wie viel wird dass denn sein? ich bin so verzweifelt… es ist ja auch nicht so, dass ich auf der faulen haut liegen will und mir ein schönes leben machen will, ich gehe ja nn arbeiten! ich hoffe jemand kann mir helfen, ich würde mich über schnelle antworten freuen!

((Wohne in NRW))

Hallo,

ich komme aus Bayern, daher kann ich nur bedingt weiterhelfen.
Bei uns an der Schule werden Schüler von der Berufsschulpflicht zurückgestellt, wenn sie eine Bestätigung vorlegen, dass sie den ganzen Tag in der Arbeit sind (entweder als Praktikanten oder „normale“ Arbeiter).
Wenn dann noch eine Bestätigung vorgelegt wird, dass eine Ausbildung begonnen wird, wird das mit der Berufsschulpflicht erst recht nicht mehr streng gesehen.
Ist denn das mit der Ausbildung wirklich in „trockenen Tüchern“? Kannst du einen schriftlichen Vertrag vorlegen? Wenn nicht, dann einen vomzukünftigen Betrieb geben lassen. Ansonsten würd ich auf die Aussage nicht vertrauen. Hab schon zuviele gesehen, die eine Zusage zwischen den Zeilen gehört haben (so nach dem Motto, „frag im Sommer nochmal nach, da könnt das was werden“ usw.)
Außerdem würde ich auch den Gang zum Berufsberater und Arbeitsvermittler der Agentur empfehlen. Wen du finanzielle Probleme hast, erhälst du dort Unterstützung.
Und lass dir auch helfen. Alles musst du nicht alleine schultern.

Alles Gute für dich

L.

Hallo,
leider kann ich Dir dazu nicht helfen, da jedes Bundesland die Durchsetzung der Schulpflicht in der Praxis anders handhabt.

Hallo,

über die Schulpflicht bestimmt nicht die Schule, sondern das Schulgesetz, die Berufsschule setzt dann nur das Gesetz durch.

Meines Wissens (bin zwar Lehrer am Berufskolleg, aber kein Experte in dem Aspekt des Schulrechts) bist Du bis zum 18. Lebensjahr berufsschulpflichtig. An meiner Schule habe wir Kurse für unter 18jährige, die ansonsten arbeiten gehen: die müssen 1 Tag in der Woche in die Schule kommen. Ich bezweifle, dass das sinnvoll ist, aber die Schule kann sich ja nicht über Gesetze hinwegsetzen. Sie kann aber ein Auge zudrücken, wenn Schüler nur ab und zu mal kommen.

Eventuell besteht auch die Möglichkeit, dass Du Dich von der Schulpflicht befreien lässt. Lass’ Dich doch mal von den Beratern, eventuell Vertrauenslehrer der Schule oder vom Berater des Arbeitsamtes beraten, Du hast ja gute Gründe, weshalb Du nicht in die Schule gehen möchtest.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas

Hallo HasenBanane,
aus deinem Geburtsdatum schließe ich, dass du bereits 11 Schuljahre durchlaufen hast.
Solltest du in deinem 11. Schuljahr einen Bildungsgang des Berufskollegs ABGESCHLOSSEN haben (z.B. ein Berufsgrundschuljahr), so steht auf dem Abschlusszeugnis, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist, sofern keine Berufsausbildung begonnen wird.
Wenn das NICHT der Fall ist, bist du berufsschulpflichtig. Du musst dann an zwei Tagen zur Berufsschule. Ein Praktikum kann durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ersetzt werden (wer das nachlesen will: APO-BK Anlage A §20). Wenn dein Arbeitgeber also mitspielt, kannst du an drei Tagen wöchentlich arbeiten und Geld verdienen, in den Schulferien sogar an fünf Tagen.
Du solltest UMGEHEND mit dem Schulleiter Kontakt aufnehmen (anrufen, Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren). Vielleicht fällt dem ja noch eine Möglichkeit ein, wie er dir helfen kann, dein Problem sinnvoll zu lösen.
Last, not least: Ein Bußgeld kann gegen dich UND beide Eltern verfügt werden in Höhe von JEWEILS bis zu tausend EURO.
Ich hoffe , du kannst mit den Informationen etwas anfangen, und wünsche dir viel Erfolg sowohl bei der aktuellen Problemlösung wie auch bei deiner weiteren beruflichen Karriere.

Hallo!

Das hat man davon wenn man eine Antwort an Gott und die Welt schickt - ich bin Eisenbahn"experte" und wohne in NRW - mehr nicht…

Wenn 10 Jahre Schulzeit vorliegen ist die Schulpflicht doch vorbei…

Wenn aber die ausbildung nicht korrekt gekündigt wurde - so scheint mir das ja - dann weiss Vatter Staat nichts von den neuen Umständen…

Das es bei einer „schulischen Ausbildung“ (also keine Ausbildung im Unternehmen beid er Stadt etc?) kein Geld gibt müsste doch vorher klar gewesen sein…?

Manchmal komme ich da nicht mehr so mit…

Also solange man noch nicht 18 ist, ist man schulpflichtig. Wenn kein e Ausbildung vorliegt, ist man verpflichtet die „allgemeine Berufsschule“ mit allem was dzugeört zu besuchen. Beginnt man eine Ausbildung nach dem 18 Lebensjahr lebt die Berufsschulpflicht bis zum Bestehen der Abschlußprüfung wieder auf.
In Deinem Fall würde ich zunächst mit dem Schulleiter ein Gespräch suchen (persönlich mit Deinen Zeugnissen)Gleichzeitig stelle beim zuständigen Regierungspräsidenten oder Kultusministerium einen Antrag auf Befreiung vom Berufsschulunterricht, mit Begründung.

Ich selbst bin in Bremen und da kann ich nicht einschätzen welchen Erfolg dann Dein Bemühen haben wird.
mfg

Hallo Hasenbanane,
die Situation ist leider so. Du bist noch nicht volljährig und hast noch keinen Berufsschulabschluss. Damit bist du bis zum Ende des Schuljahres in dem Du 18 wirst berufsschulpflichtig.
Diese Berufsschulpflicht kann notfalls mit der Polizei durchgesetzt werden, bzw. die Stadt oder der Kreis in dem Du wohnst wird dir ein Busgeld auferlegen.
(Das können bis zu 500 Euro sein soweit ich weiß.)
Zu dem Praktikum kann dich keiner zwingen, solange du kein Geld vom Amt (also z.b. Arbeitslosengeld I, oder Hartz IV) bekommst.
Wenn Du also eine Arbeitsstelle hast, ist das doch auf jeden Fall besser als ein unbezahltes Praktikum. Allerdings muss dich dein Arbeitgeber für die zwei Berufsschultage freistellen. Das muss er ja bei einem Auszubildenden auch.
Du solltest also mit dem Schulamt, bzw. noch besser mit der Schule Kontakt aufnehmen (am Besten persönlich) und denen Deine Situation schildern. Wenn Du tatsächlich im Sommer eine Ausbildungsstelle als Arzthelferenin sicher hast, macht ein Praktikum für dich ja gar keinen Sinn. Und das Schulamt wird ja auch kein Interesse daran haben, dass Du in HartzIV hineinrutschst.
An den zwei Berufsschultagen kann man leider nicht rütteln, aber vielleicht lässt sich das ja mit deiner Arbeit im Supermarkt zeitlich kombinieren (Vormittags Schule, Nachmittags arbeiten?).
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viel Glück mit der neuen Ausbildungsstelle und alles Gute,
lestrauch

Hallo Hasenbanane,

ganz grundsätzlich hat die Berufsschule Recht, sie muss bei dir die Schulpflicht überwachen, es sei denn, du hättest eine Mittlere Reife. Du musst ansonsten erst 12 Schuljahre voll kriegen oder das 21. Lebensjahr erreicht haben, damit du nicht mehr berufsschulpflichtig bist.
Von daher wäre es vom Gesetz her richtig, dich bis zum Beginn deiner Lehre in die BS zu zwingen.

Jetzt kommt es ein bisschen auf den Einzelfall an. Wenn du eine verständnisvolle BS hast, dann gibt es die Möglichkeit von Sonderregelungen. Ich würde mich mal zu einem Termin dort anmelden und in Ruhe mit den Leuten reden und all das schildern, was du mir geschrieben hast. Vielleicht geht doch was.
Wenn man sich aber nicht meldet, dann läuft das sog. Bußgeldverfahren an. Von den Beträgen her steigert sich das mit der Zeit, fängt bei rel. wenig an (100 Euro), kann aber im Lauf der Zeit mehr werden.
Viel Erfolg
Angi

Hallo,

also ganz genau weiß ich das auch nicht, da ich Grundschullehrerin bin. Es ist in Deutschland so dass junge Menschen bis 18 Jahr schulpflichtig sind. Danach kannst du machen was du willst.
Weiß die Schule denn, dass du die Ausbildung abgebrochen hast. Ich würde das vielleicht nochmal schriftlich machen.
Außerdem kannst du auch deinen Lehrvertrag kopieren und mitschicken. Obwohl die, meiner Meinung nach, nach deinem 18. Geburtstag kein Recht auf weitere Auskunft von dir haben.
Mein Sohn hat auch mit 18 die Schule geschmissen, danach jedoch auf eine anderen Schule gewechselt. Wir haben von dieser Schule nie wieder etwas gehört.

Ich hoffe dir irgendwie geholfen zu haben, hoffe aber dass jemand anderes sich noch besser auskennt als ich.

Alles Gute! Bettina

Lerne doch mal richtig Deutsch!