Schulpflicht-Unterrichtspflicht

Hallo!

Vielleicht sollte ja mal lieber im Forum „recht“ nachfragen, aber ich versuch es vorweg mal hier:
Gibt es in Deutschland eine Schulpflicht oder eine Unterrichtspflicht? Also ist es z.B. erlaubt, sein Kind zu Hause zu unterrichten und es nur zu Prüfungen oder so in die Schule zu schicken?
Wie ist das in Österreich? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es in Österreich nur eine Unterrichtspflicht gibt - stimmt das?
mfg Ilse

Hallo Ilse,

Gibt es in Deutschland eine Schulpflicht oder eine
Unterrichtspflicht? Also ist es z.B. erlaubt, sein Kind zu
Hause zu unterrichten und es nur zu Prüfungen oder so in die
Schule zu schicken?

In Deutschland gilt die absolute Schulpflicht. Sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Der zweite Teil Deiner Frage negiert sich somit automatisch.

Wie ist das in Österreich? Ich bin immer davon ausgegangen,
dass es in Österreich nur eine Unterrichtspflicht gibt -
stimmt das?

In Österreich gibt es diese nicht, sondern lediglich die Unterrichtspflicht. Dort wird dann von in regelmäßigen Abständen vom Staat der Wissensstand des Kindes überprüft.

Viele Grüße
Jana

stimmt nicht ganz
Hallo Ilse und Jana,

In Deutschland gilt die absolute Schulpflicht.

Stimmt soweit

Sie endet mit
der Volljährigkeit des Kindes.

Stimmt so nicht ganz.
Sie endet entweder mit dem erlangen des Hauptschulabschlußes oder dem vollendeten 15. (oder 16. ?) Lebensjahr.

Ausnahmen der Anwesenheitspflicht in staatlichen Schulen ist der Besuch einer anerkannten Privatschule oder (sehr selten) der Nachweis einer gleichwertigen Privatausbildung.
Im letzten Fall müßen regelmäßig bei staatlichen Stellen Qualifikationsnachweise erbracht werden.

Gandalf

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In Deutschland gilt die absolute Schulpflicht.

Stimmt soweit

Sie endet mit
der Volljährigkeit des Kindes.

Stimmt so nicht ganz.
Sie endet entweder mit dem erlangen des Hauptschulabschlußes
oder dem vollendeten 15. (oder 16. ?) Lebensjahr.

Moin,Gandalf,
die Schulpflicht endet nach neun Schulbesuchsjahren in einer allgemeinbildenden Schule, und zwar unabhängig von einem eventuellen erreichten Schulabschluß.
Anschließend gilt die Schulpflicht im Bereich der berufsbildenden Schulen:
a) an Berufsschulen bis zum Bestehen der Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf
b) im BGJ u.ä. Einrichtungen
c) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beim Besuch anderer Bildungseinrichtungen

Ausnahmen der Anwesenheitspflicht in staatlichen Schulen ist
der Besuch einer anerkannten Privatschule oder (sehr selten)
der Nachweis einer gleichwertigen Privatausbildung.
Im letzten Fall müßen regelmäßig bei staatlichen Stellen
Qualifikationsnachweise erbracht werden.

Gandalf

Gruß Uwe

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Hi Gandalf,

Sie endet mit
der Volljährigkeit des Kindes.

Stimmt so nicht ganz.
Sie endet entweder mit dem erlangen des Hauptschulabschlußes
oder dem vollendeten 15. (oder 16. ?) Lebensjahr.

Die Dauer der Vollzeitschulpflicht beträgt 9 Jahre, in 5 Ländern 10 Jahre, und die anschließende Berufsschulpflicht (Teilzeitschulpflicht) 3 Jahre.

So jedenfalls hat es die Kultusministerkonferenz entschieden.

Viele Grüße
Jana