Tach zusammen.
Wann ist ein 17-jähriger Ausländer (in NRW) eigentlich schulpflichtig? Spielt die Aufenthaltsdauer da eine Rolle?
Spezieller Fall: Au-Pair-Mädchen, 17 Jahre, Juli 2002 bis Juni 2003 in Deutschland, hat in Russland abgeschlossene Schulausbildung, macht einen Deutschkurs (Zertifikatsvorbereitungskurs) und soll jetzt hier zur Schule. Ist das korrekt? Keiner weiß da so richtig bescheid, schon gar nicht die zuständigen Ämter.
Dankbar für jeden Rat.
Hi!
Also üblicherweise beträgt die Schulpflicht in Deutschland m.W. 10 Jahre.
Auch Berufsschule zählt dazu.
Mit 17 sollte das Mädchen doch eigentlich die 10 Jahre hinter sich haben.
Sie sollte ihre Zeugnisse zeigen, dann dürfte das kein Thema sein.
Grüße,
Mathias
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Hallo!
Sie gilt definitiv bis zum 18.Lebensjahr soweit ich weiss…
MfG
Sven.
Ja stimmt soweit.
Aber es muss doch noch andere Kriterien geben. Macht zum Beispiel ein 17-jähriger Ausländer 3 Monate Urlaub in BRD, soll er dann hier etwa zur Schule gehen??
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Frag einfach beim Ausländeramt (wegen des Status) nach, da bei ausländischen Kindern/Jugendlichen die nach Deutschland einreisen fiktiv die Schulpflicht berechnet wird, so dass man davon ausgeht , dass diese mit 15 Jahren Ihrer Schulpflicht genüge getan haben.
Erläuterungen aus GEW-Jahresbuch 1999 f. Baden Württemberg S. 633 basierend auf §§ 72 ff SchulG f. Baden Wuerttemberg.
Tach auch,
m.W. ist ein Au-Pair überhaupt nicht schulpflichtig, da es ja D wieder (im Normalfall) verlässt. Wäre mir neu, da ich mich vor zwei Jahrezn ein bisschen damit Beschäftigt hatte, um die Frage wie meine künftige Frau nach D kommt.
gruss
dennis