Hallo
Daher hat das JobCenter schon ein Interesse zu wissen, ob der Bedarf besteht oder ob die Kinder bei Omä und Opä bei Leuten sind, die über dem SGB-II-Satz verdienen.
Denkst du dir, das müsste so sein, oder weißt du sicher, dass es so ist? - Wenn letzteres, dann verlinke doch bitte irgendeinen Beleg dazu.
Ich kann es mir nicht vorstellen, denn dann müsste der Empfänger von Alg II ja jedes Mal angeben, wenn er z. B. zum Essen eingeladen ist.
Umgekehrt kann er ja auch keine höheren Kosten beanspruchen, wenn er Besuch empfängt und den bewirtet.
Mal davon abgesehen fallen manche Kosten auch bei Abwesenheit an.
Und es ist keineswegs gesagt, dass die Kinder bei Oma und Opa nicht ab und an selber was zu Essen kaufen, oder ob Oma und Opa Kostgeld erhalten.
Viele Grüße