Hallo,
ich besuche eine Wirtschaftsschule, mit der ich die mittlere Reife (mittlerer Bildungsabschluss) erhalten werde. Ich möchte gerne ein Wirtschaftsgymnasium, das ebenfalls an meiner Schule ist danach besuchen. Meine Schulischen Leistungen sind aber nicht den Aufnahmevoraussetzungen des Wirtschaftsgymnasiums gerecht. Kann ich mit Juristischer Hilfe eine Platz an dem Wirtschaftsgymnasium erzwingen, da es doch ein Rech auf Bildung gibt?
Na klar geht das! Deswegen wurden ja auch die Hauptschulen vor 3 Jahren abgeschafft, ging ja eh keiner mehr hin, weil sich alle auf´s Gymnasium klagen…
Tach schön,
und was soll dann der Anwalt/Richter machen? Deine Schulnoten so aufwerten, dass die Anforderungen für die Aufnahme erfüllt werden?
Beim Recht auf Bildung geht es nur darum, dass jemanden nicht willkürlich Bildungschancen verwehrt werden, weil es z.B. dem Staat nicht in den Kram passt, dass derjenige zur Schule geht.
Wenn man das als Maßstab nehmen würde, dann wäre jede Erhebung von Studiengebühren, NC, etc. die Verwehrung des Rechts auf Bildung, weil man entweder das Geld nicht hat oder keine ausreichenden Abschluss.
Und btw: Wenn deine Noten nicht gut genug sind, wie willst du dann auf dem Gymnasium überstehen und auch noch einen verwertbaren Abschluss bekommen? Urplötzliche Erleuchtung?
Greetz
S_E
Hallo,
Kann ich mit Juristischer Hilfe eine Platz an dem
Wirtschaftsgymnasium erzwingen,
Kannste ja versuchen. Nimm dir einen sehr, sehr guten Anwalt (ist nicht billig), der einem Richter weismacht, dass deine Noten nicht deiner tatsächlichen Leistung entsprechen.
da es doch ein Rech auf
Bildung gibt?
Gesetzestext?
Gruß
Otto
Hallo Michael,
bei uns am WiGym wird ein bestimmter Notendurchschnitt, um angenommen zu werden, gefordert.
Das wird an Deiner Schule ja wohl auch nicht anders sein. Das Du nicht zugelassen wirst, liegt dann wahrscheinlich an Deinem Notendurchschnitt?
Warum ist der denn nicht gut genug und wieso bist du der Meinung dann auch noch aufs Gym zu wechseln? Die Einsicht, finde ich, kommt wohl etwas spät. Oder weißt du nicht, was Du nach der RS mit dem Zeugnis machen sollst? Ist das vllt der Grund?
Was hast du denn „gewonnen“, wenn Du durch juristische Hilfe zugelassen werden solltest? (die Möglichkeit bezweifel ich ganz stark)
Ein denkbar schlechteren Start kann man ja wohl nicht in einer Schule nicht haben, oder?
Ich führe zur Zeit einen Rechtsstreit gegen meinen Zahnarzt. Laut Gutachter und nach der ersten Instanz bin ich voll und ganz im Recht. Nun geht es in die nächste Instanz und ins vierte Jahr seit Klageerhebung!!!
Wenn du gedenkst, einen RA einzuschalten, dann geh man auch davon aus, dass das vllt. auch etwas länger dauern könnte. Vllt auch ein paar Jahre???
Gut wäre dann auch eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten kann einem schnell die „Puste“ ausgehen.
Ich weiss nicht, ob ich da richtig liege, aber da Du Deine Schulpflicht mit Sicherheit mehr als erfüllt hast, besteht gar kein Anspruch mehr auf weitere Schulbildung. So interpretiere ich es zumindest, aber ich kann mich natürlich auch täuschen.
Gruß
Sabine
Moin,
Meine Schulischen Leistungen sind aber
nicht den Aufnahmevoraussetzungen des Wirtschaftsgymnasiums
gerecht.
dann halt Dir den Anwalt direkt warm, damit er Dir bei jeder Klassenarbeit oder spätestens Versetzung den Weg freiklagt!
Mach besser die mittlere Reife (mit möglichst guten Noten) und wechsel dann.
Gandalf