Hallo,
angeregt durch die Diskussion „Kindergartenplatz trotz Kirchenaustritt“ auf dem Religionsbrett, habe ich mir folgende Fragen gestellt:
Angenommen in einer Stadt existieren genau 2 Realschulen, nämlich eine staatliche Realschule für Jungen und eine kirchliche Realschule für Mädchen (konkretes Beispiel: die niederbayerische Stadt Straubing). Hauptschulen und Gymnasien dagegen sind co-edukativ vorhanden.
Nehmen wir weiter an, eine atheistische/muslimische etc. Familie müsste aus beruflichen Gründen in diese Stadt ziehen und hätte eine Tochter, welche vorher die Realschule besucht hat. Die Familie möchte aus religiösen/weltanschaulichen Gründen nicht, dass das Mädchen die von Nonnen geführte Realschule besucht.
Da das Mädchen für die Realschule geeignet ist und nicht für das Gymnasium, kommt ein Wechsel an eines der vorhandenen städtischen/staatlichen Gymnasien nicht in Frage. Man will sich aber auch keine beruflichen Chancen verbauen, indem man auf eine städtische Hauptschule ausweicht.
Könnten die Eltern ihre Tochter in die staatliche Realschule einklagen, obwohl sie nur für Knaben ist?
Wäre das Schulamt verpflichtet dem Mädchen die Fahrtkosten zu einer weiter entfernten staatlichen/städtischen Realschule zu finanzieren (z.B. eine tägliche Zugfahrt in die Stadt Bogen oder Regensburg, in der es staatliche Realschulen gibt, die auch Mädchen aufnehmen)?
Könnten die Eltern die Schulpflicht verweigern bis eine geeignete Lösung gefunden würde (z.B. bis man sich in die staatliche Schule für Knaben eingeklagt hat), oder könnte man das Mädchen zwingen, die kirchliche, von Nonnen geführte, Schule zu besuchen?
Danke schon mal für Eure Antworten
Gruß Tanja