Schulplatz einklagen?

Hallo,

angeregt durch die Diskussion „Kindergartenplatz trotz Kirchenaustritt“ auf dem Religionsbrett, habe ich mir folgende Fragen gestellt:

Angenommen in einer Stadt existieren genau 2 Realschulen, nämlich eine staatliche Realschule für Jungen und eine kirchliche Realschule für Mädchen (konkretes Beispiel: die niederbayerische Stadt Straubing). Hauptschulen und Gymnasien dagegen sind co-edukativ vorhanden.

Nehmen wir weiter an, eine atheistische/muslimische etc. Familie müsste aus beruflichen Gründen in diese Stadt ziehen und hätte eine Tochter, welche vorher die Realschule besucht hat. Die Familie möchte aus religiösen/weltanschaulichen Gründen nicht, dass das Mädchen die von Nonnen geführte Realschule besucht.
Da das Mädchen für die Realschule geeignet ist und nicht für das Gymnasium, kommt ein Wechsel an eines der vorhandenen städtischen/staatlichen Gymnasien nicht in Frage. Man will sich aber auch keine beruflichen Chancen verbauen, indem man auf eine städtische Hauptschule ausweicht.

Könnten die Eltern ihre Tochter in die staatliche Realschule einklagen, obwohl sie nur für Knaben ist?

Wäre das Schulamt verpflichtet dem Mädchen die Fahrtkosten zu einer weiter entfernten staatlichen/städtischen Realschule zu finanzieren (z.B. eine tägliche Zugfahrt in die Stadt Bogen oder Regensburg, in der es staatliche Realschulen gibt, die auch Mädchen aufnehmen)?

Könnten die Eltern die Schulpflicht verweigern bis eine geeignete Lösung gefunden würde (z.B. bis man sich in die staatliche Schule für Knaben eingeklagt hat), oder könnte man das Mädchen zwingen, die kirchliche, von Nonnen geführte, Schule zu besuchen?

Danke schon mal für Eure Antworten

Gruß Tanja

Moin, Tanja,

Könnten die Eltern ihre Tochter in die staatliche Realschule
einklagen, obwohl sie nur für Knaben ist?

das käme auf den Versuch an.

Wäre das Schulamt verpflichtet dem Mädchen die Fahrtkosten zu
einer weiter entfernten staatlichen/städtischen Realschule zu
finanzieren

Gewiss nicht, vom Staat kann ja nicht verlangt werden, Schulen für jede bevorzugte Geisteshaltung vorzuhalten.

Könnten die Eltern die Schulpflicht verweigern bis eine
geeignete Lösung gefunden würde (z.B. bis man sich in die
staatliche Schule für Knaben eingeklagt hat), oder könnte man
das Mädchen zwingen, die kirchliche, von Nonnen geführte,
Schule zu besuchen?

Das Schulamt würde wohl darauf bestehen. Ob die Schulpflicht verweigert werden darf, hängt immer vom Einzelfall ab, auf jeden Fall aber vom Nachweis eines Schulersatzes. Ansonsten kommt es auf das Gericht an - quer durch Deutschland gibt es alles mögliche bis hin zu jährlich verhängten Bußgeldern, mit denen das Schulamt seine Aufsichtstätigkeit belegt.

Gruß Ralf

wende dich mal an diese kanzlei, die haben sich darauf spezialisiert

http://www.kanzlei-hm.de/

viele grüße
michelle

Update - neue Erkenntnisse
Hallo,

Wäre das Schulamt verpflichtet dem Mädchen die Fahrtkosten zu
einer weiter entfernten staatlichen/städtischen Realschule zu
finanzieren

Gewiss nicht, vom Staat kann ja nicht verlangt werden, Schulen
für jede bevorzugte Geisteshaltung vorzuhalten.

Gewiss schon, denn ich habe mittlerweile einen sog. „Schulvertrag“ gelesen, der zwischen den Erziehungsberechtigten und dieser katholischen Mädchenschule geschlossen werden muss. Hierin heisst es (ich zitiere):

§ 1 Bildungs- und Erziehungsziele
Die Schule erfüllt den in Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes für das Erziehungsund Unterrichtswesen genannten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei sind die Aussagen der biblischen Offenbarung und die daraus folgenden christlichen Glaubensund Wertvorstellungen Grundlage für die in § 2 der Grundordnung für die katholischen
Schulen in freier Trägerschaft näher niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele der Schule…Darüber hinaus will sie als Schule in kirchlicher Trägerschaft die Schülerinnen befähigen, ein Leben aus dem Glauben zu führen und sich in der Welt christlich zu verhalten sowie in Verantwortung für Kirche und Welt einzusetzen. (Zitat Ende).

Würde das Mädchen zwangsweise in diese Schule eingeschult werden, wäre das meiner Meinung nach eine Mißachtung der Glaubensfreiheit des Mädchens. Zwang an die biblische Offenbarung zu glaluben, sich von den Nonnen missionieren zu lassen und ein Leben aus dem (ich ergänze hier mal: Christlichen) Glauben zu führen und sich für eine Kirche einzusetzen, der die Familie nicht angehört.

Ich zitiere weiter aus dem Schulvertrag:

§ 4 Schule
2. Der Religionsunterricht ist wesentlicher Bestandteil des Unterrichts. (Zitat Ende).

Wenn man also ein nicht-christliches Mädchen durch die Einschulung in diese Schule zum katholischen Religionsunterricht zwingen würde, könnte man gleich die Religionsfreiheit im GG abschaffen.

Es ist schon richtig, dass der Staat nicht Schulen für jedwede Geisteshaltung bereithalten kann, jedoch muss der Staat vielleicht Schulen bereithalten, in denen ihr Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit gewahrt wird, denn in dieser besagten Klosterschule sehe ich das nicht gewährleistet.

Gruß
Tanja

Hallo,

wo liegt den das Problem? Wenn den Eltern diese Schule nicht gefällt, können sie das Kind doch auf eine Andere schicken. Niemand verweigt dem Mädchen die Möglichkeit, auf eine Schule in einer Nachbargemeinde oder Stadt auszuweichen. Im Grundgesetz steht mit keinem Wort, das jedem eine „bequeme“ Lösung zur verfügung gestellt werden muss.
In Ländischen Gegenden ist es durchaus üblich, das der Schulweg mehr als eine Stunde dauert, also seh ich hier keinen Grund, wieso der Staat dafür aufkommen soll…

hth

PS: übringens finde ich es fazinierend, das überall Rücksicht genommen werden soll auf Islam, aber gerade das Grundgesetz gibt mir das Recht eben von keine Religon beeinträchtigt zu werden. Bestes Beispiel ist, das es im Schulessen kein Schweinefleisch mehr gibt. Aber im gegenzug gibt es dann an Freitagen Rind …

Hallo,

Hallo auch,

wo liegt den das Problem? Wenn den Eltern diese Schule nicht
gefällt, können sie das Kind doch auf eine Andere schicken.
Niemand verweigt dem Mädchen die Möglichkeit, auf eine Schule
in einer Nachbargemeinde oder Stadt auszuweichen. Im
Grundgesetz steht mit keinem Wort, das jedem eine „bequeme“
Lösung zur verfügung gestellt werden muss.
In Ländischen Gegenden ist es durchaus üblich, das der
Schulweg mehr als eine Stunde dauert, also seh ich hier keinen
Grund, wieso der Staat dafür aufkommen soll…

Dann frage ich mich allerdings, warum es in Bayern überhaupt ein Gesetz zur Kostenfreiheit des Schulweges gibt, in dem sogar erwähnt wird, dass Kindern zu einer Bekenntnisschule die Kosten für den Schulweg zu erstatten sind, wenn die nächstgelegene Schule eine öffentliche und keine kirchliche Schule ist. Andersrum, nämlich, dass einem Schüler die Fahrtkosten zu ersetzen sind, wenn die nächstgelegene Schule eine Bekenntnisschule ist, der Schüler jedoch eine öffentliche Schule besuchen möchte, wird mit keinem Wort erwähnt.

PS: übringens finde ich es fazinierend, das überall Rücksicht
genommen werden soll auf Islam, aber gerade das Grundgesetz
gibt mir das Recht eben von keine Religon beeinträchtigt zu
werden. Bestes Beispiel ist, das es im Schulessen kein
Schweinefleisch mehr gibt. Aber im gegenzug gibt es dann an
Freitagen Rind …

meine Güte, islamisch/atheistisch war nur ein Beispiel. Ersetze es doch durch jüdisch/buddhistisch/hinduistisch/unitarisch/naturreligiös.
Komischerweise gibt es an der Schule, die meine Tochter besucht sehr wohl Schweinefleisch. Dagegen haben wir als Vegetarier Probleme, denn selbst wenn sie nur die Beilagen mit Soße isst, hat in der Soße vorher bereits totes Tier geschwommen. Da nimmt auch keiner Rücksicht drauf.

Hallo,

Dann frage ich mich allerdings, warum es in Bayern überhaupt
ein Gesetz zur Kostenfreiheit des Schulweges gibt, in dem
sogar erwähnt wird, dass Kindern zu einer Bekenntnisschule die
Kosten für den Schulweg zu erstatten sind, wenn die
nächstgelegene Schule eine öffentliche und keine kirchliche
Schule ist. Andersrum, nämlich, dass einem Schüler die
Fahrtkosten zu ersetzen sind, wenn die nächstgelegene Schule
eine Bekenntnisschule ist, der Schüler jedoch eine öffentliche
Schule besuchen möchte, wird mit keinem Wort erwähnt.

ist doch einfach, dann gibts kein geld vom staat. diese klausel schützt minderheiten, die ihre kinder eben nicht auf eine staatliche schule schicken wollen.

meine Güte, islamisch/atheistisch war nur ein Beispiel.
Ersetze es doch durch
jüdisch/buddhistisch/hinduistisch/unitarisch/naturreligiös.
Komischerweise gibt es an der Schule, die meine Tochter
besucht sehr wohl Schweinefleisch. Dagegen haben wir als
Vegetarier Probleme, denn selbst wenn sie nur die Beilagen mit
Soße isst, hat in der Soße vorher bereits totes Tier
geschwommen. Da nimmt auch keiner Rücksicht drauf.

genau, kein vegetarisches essen in einer Schulmensa,ich könnte jetzt gemein fragen, ist das so schwer, seinem kind bei einer aufgezwungen ernährung das essen mitzugeben?