Schulrecht

Hallo,

angenommen eine Klasse hat ein Problem mit einem Lehrer (Erwachsenenbildung/Umschüler bzw. Weiterbildungslehrgang in Schulform/ 3 jährige Ausbildung. Angenommen dieser Lehrer benotet in vollkommender Willkür und würde Verhaltensweisen an den Tag legen, dass sich die Schüler schikaniert fühlen würden. Die Benotung dieses Lehrers wäre für die Schüler in keinster Weise nachvollziehbar und wäre auch nicht transparent und die Schüler hätten am Ende des letzten Schuljahres einen Widerspruch dagegen eingelegt, und der Schulleiter würde diesen Widerspruch nicht weiter beachten, zwar würde er noch ein Gespräch mit dem Lehrer und den Schülern führen aber auf keinen Fall die Zeugnisnoten ändern.
Würden diese Schüler einen Anspruch darauf haben dies irgendwo zu melden und wenn ja wo (NRW). Und wo könnten diese Schüler sich weiteren Beistand und auch Rechtsberatung holen?
Könnte mir da jemand weiterhelfen?
Tausend Dank anna

beschwerde beim kultusministerium??
hab leider keine idee, ob man damit gross erfolg hat. aber die sind ja schliesslich dafuer zuständig.

hab beim googeln was gefunden, du musst dich wohl an die schulaufsichtsbehoerde wenden:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Re…

Liebe Anna Schulz,

ihr habt da einen klassischen Fall am Start. All die Punkte, die Du ansprichst, sind jedoch im Schulrecht ausführlich geregelt. Und Gegenwehr ist eher erfolgversprechend.
Falls die Behörde sich nicht auf den Widerspruch gemeldet hat, hat eine sog. Säumnisklage erst Aussicht auf Erfolg nach ca. 3 Monaten Säumnis. (Gibt es eine Abgabebescheinigung für den Widerspruch, mit Datum?). Insgesamt - falls wirklich bereits ein Widerspruch eingereicht wurde - hilft nur die volle Breitseite, mit Beistand durch einen Verwaltungsexperten (Schulrecht), d. h. einen Rechtsanwalt, der dann auch dazu beitragen könnte, die Sache zu beschleunigen. Zumindest sollte man ihm die Abfassung des Säumnisvorwurfes überlassen.

Gruß

Jo Perrey, Dortmund
ex-teacher / Sachverständiger für Beurteilungsfragen

Ruf ruhig mal an, am Telefon geht’s schneller: 0231 9128539

PS.: Aus rechtlichen Gründen muß ich auf folgendes hinweisen: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft.

Hallo,

Angenommen dieser Lehrer
benotet in vollkommender Willkür

Wie soll man sich das vorstellen. Gib mal bitte ein Beispiel.

und würde Verhaltensweisen an
den Tag legen, dass sich die Schüler schikaniert fühlen

Auch hier wäre ein fiktives Beispiel nett.

Die Benotung dieses Lehrers wäre für die Schüler in
keinster Weise nachvollziehbar und wäre auch nicht transparent

Geht es hier nur um die Benotung von mdl. oder auch von schriftlichen Aufgaben?

was die Rechtswege betrifft, wurde hier ja bereits einiges vollkommen richtig geschildert. Allerdings stellt sich die Frage, in wie weit dem Lehrer wirklich „falsche“ Benotungen nachgewiesen werden können. In der Realität erweisen sich leider solche scheinbar ungerechten Benotungen als sehr subjektive Einschätzung der Schüler. Auch als Schikanen empfundene Dinge liegen meist in den ganz normalen Befugnissen eines Lehrers. Gerade auch bei dem von Dir genannten Bildungsweg liegen die Probleme häufig bei den Schülern… Deswegen würde ich den fiktiven Schülern vor weiteren Schritten erst einmal empfehlen in sich zu gehen und das eigene Verhalten in der Schule und gegenüber dem Lehrer nachzufragen. Ansonsten könnten die geplanten Schritte auch ganz schnell nach hinten los gehen, wenn man keine reine Weste hat.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

Angenommen dieser Lehrer
benotet in vollkommender Willkür

Wie soll man sich das vorstellen. Gib mal bitte ein Beispiel.

Angenommen die Schüler haben nach dem Widerspruch einen Zettel pro Schüler bekommen, in dem die jeweilige Note prozentual berechnet wurde. Bei einigen Schülern stimmen die Klausurnote nicht mit der wirklich geschriebenen überein. So würde bei einem Schüler z.B. eine 6 als Klausurnote berchnet statt einer eins. Bei weiteren Schülern würden die Noten um 1-3 Notenstufen auch nicht stimmen.
Hausaufgaben würde dieser Lehrer aufgeben und Spontantests schreiben lassen, diese aber nie wieder aushändigen. Der Lehrer wäre in Besitz von bis zu 3 Hausaufgaben, die nicht korrigiert oder kommentiert zurück gegeben wurden.

und würde Verhaltensweisen an
den Tag legen, dass sich die Schüler schikaniert fühlen

Auch hier wäre ein fiktives Beispiel nett.

Die Schüler würden darum bitten mit ihenen zu reden, der Lehrer würde aber kein Gespräch führen und mitten in einem Versuch einfach weggehen. Einzelne Schüler würden angesprochen in der Stadt, sie würden doch bitte ihren Widerspruch zurück nehmen, dass wäre besser. Auf konkrete Fragen gäbe es keine Antworten.

Die Benotung dieses Lehrers wäre für die Schüler in
keinster Weise nachvollziehbar und wäre auch nicht transparent

Geht es hier nur um die Benotung von mdl. oder auch von
schriftlichen Aufgaben?

Mündlich, schriftlich und Gesamtnote.

was die Rechtswege betrifft, wurde hier ja bereits einiges
vollkommen richtig geschildert. Allerdings stellt sich die
Frage, in wie weit dem Lehrer wirklich „falsche“ Benotungen
nachgewiesen werden können.

Nach dem Widerspruch würde es Notensprünge von bis zu 4 Noten geben.

In der Realität erweisen sich

leider solche scheinbar ungerechten Benotungen als sehr
subjektive Einschätzung der Schüler. Auch als Schikanen
empfundene Dinge liegen meist in den ganz normalen Befugnissen
eines Lehrers. Gerade auch bei dem von Dir genannten
Bildungsweg liegen die Probleme häufig bei den Schülern…

Die Schüler hätten mehrmals intensiv darum gebeten mit ihnen zu reden und das Verhältnis zwischen Lehrer und SChülern war immer ein gutes, bis zur Notenvergabe.

Deswegen würde ich den fiktiven Schülern vor weiteren
Schritten erst einmal empfehlen in sich zu gehen und das
eigene Verhalten in der Schule und gegenüber dem Lehrer
nachzufragen.

Das würden sie gemacht haben, aber 22 Schüler die sich sonst nicht sehr einig sind sind hier völlig einig.
Ansonsten könnten die geplanten Schritte auch

ganz schnell nach hinten los gehen, wenn man keine reine Weste
hat.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Tausend Dank anna