Hallo WWW’ler,
unter http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1194368/index…
ist ein Urteil von Eltern zu sehen, die ihren Schulleiter verklagt haben.
Wer kann mir sagen, welche Folgen die „Nichtanerkennung“ des Bildungsurlaubs haben? Ich kann mir keine schlimmere als „fehlte 2 Wochen unentschuldigt“ im Zeugnis vorstellen.
Warum wollten die Eltern nachträglich irgendetwas festgestellt haben? Die Reise ist vorbei und gegessen…
Wollte jemand eine Grundsatzentscheidung haben, und Direktor/Eltern sind immer noch gut aufeinander zu sprechen?
Fragende Grüße
jartUl
Hoffe, das ist hinreichend abstrakt? Das Urteil ist von 2005 und ich bin weder verwandt noch veschwägert mit den Klägern.(auch nicht mit dem Richter)
Warum wollten die Eltern nachträglich irgendetwas festgestellt
haben? Die Reise ist vorbei und gegessen…
Vermutlich m verbindlich festgestellt zu haben, dass sie rechtmäßig gehandelt haben und etwaige Konsequenzen des unentschuldigen Fehlens - zu denen ich dir mangels Kenntnisse des dortigen Schulrechts nichts sagen kann - im Vorfeld begegnen zu können.
Man beachte allerdings die Formulierung: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage als „jedenfalls unbegründet“ bezeichnet. Das spricht dafür, dass er auch die Zulässigkeit angezweift; an der Zulässigkeit einer Feststellungsklage kann es mangeln, wenn das Feststellungsinteresse fehlt, was wiederum der Fall wäre, wenn - vereinfacht gesagt - die Kläger von dem Feststellungsurteil nix hätten. Es kann m.a.W. sein, dass mit der Feststellungsklage letztlich nichts hätte erreicht werden können, selbst wenn sie begründet gewesen wäre.
Wer kann mir sagen, welche Folgen die „Nichtanerkennung“ des
Bildungsurlaubs haben? Ich kann mir keine schlimmere als
„fehlte 2 Wochen unentschuldigt“ im Zeugnis vorstellen.
Doch. Es könnten alle in diesen zwei unentschuldigten Wochen geschriebenen Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) mit 6 benotet werden.
Keine Ahnung ob das dortige Schulgesetz im Bereich der Sek I das zulässt, aber denkbar wäre es.
Warumm wollten die Eltern nachträglich irgendetwas festgestellt
haben? Die Reise ist vorbei und gegessen…
Mal angenommen aufgrund dieser oben genannten Bewertung für nicht erbrachte Leistungsnachweise erreicht ein Schüler das Klassenziel nicht, hätten die Eltern schon ein Interesse …
Wollte jemand eine Grundsatzentscheidung haben, und
Direktor/Eltern sind immer noch gut aufeinander zu sprechen?