Schulrecht

Hallo

hätte eine allgemeine Frage u.würde mich über Experten-Auskunft sehr freuen.

Angenommen,ein Bundesland hat im Landesschulrecht die Lernmittelfreiheit f.d.Schüler verankert u.einen klar umrissenen Schulbuch- u. Lernmittelkatalog veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Lernmittel von den Schulen benutzt werden dürfen u.dann den Schülern kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.

Nun fasst eine Schule vor Ort in einer Schulkonferenz (bestehend aus Schulleitung/-gremium u.den Klassenelternbeirats-Sprechern) einen Konferenzbeschluss, dass jedes Schuljahr bestimmte Lernmittel aus diesem Schulbuchkatalog NICHT von der Schule gestellt werden, sondern stattdessen von den Eltern selbst bezahlt werden (bzw.dass noch bestimmte ZUSÄTZLICHE Lernmittel angeschafft werden u.dass die Eltern diese dann bezahlen.)
Die an dieser Schulkonferenz teilnehmenden Klassenelternbeirats- Sprecher haben VOR der Abstimmung keine Gelegenheit, hierüber zunächst die Meinung der von ihnen zu repräsentierenden Klassenelternschaften einzuholen - d.h. sie stimmen direkt u.ohne Rücksprache mit den anderen Eltern, rein nach eigenem persönlichen Ermessen, über diese Lernmittel-Kostenfrage ab.

Frage: Ist in einem Bundesland mit schulrechtlicher „Lernmittelfreiheit“ so ein vor-Ort-Schulkonferenzbeschluss rechtlich gesehen für die Eltern an dieser Schule bindend und muss befolgt werden? D.h.hebt so ein vor-Ort-Konferenzbeschluss die schulrechtliche Lernmittelfreiheit auf …oder können die einzelnen Familien es ablehnen, diesem Konferenzbeschluss zu folgen,u.diese Zahlungen verweigern wg. der geltenden Lernmittelfreiheit? Steht also vor-Ort-Beschluss rechtlich ÜBER Landesschulrecht?

Kennt sich hier viell. jemand damit aus?

Dies ist als reine Sachfrage nach der „rechtlichen“ Situation gedacht - also ohne Fragestellung, was man persönlich denn so von Lernmittelfreiheit, Schulsponsoring durch Eltern o.unserer Bildungspolitik usw.hält…:wink:

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!
LG

Hallo,

Lehr- bzw. Lernmittelfreiheit trotz Katalog bedeutet nicht, dass es nicht zentrale Anschaffungen gäbe, deren Kosten auf die Eltern abgewälzt werden können.

Es gibt überdies keinen einheitlichen Begriff der Lernmittel, da das Landesrecht ist und jedes Land das sehr unterschiedlich handhabt.

http://www.vamv.de/PDFs/Lernmittelfreiheit%20in%20de…

Im allgemeinen wird man aber sagen können, dass die Lernmittelfreiheit im heutigen Verständnis wohl nur noch die reinen Schulbücher umfasst. So werden mW Verbrauchs- (z.B. Hefte) und Arbeitsmaterialien (Stifte, aber auch zusätzliche Arbeitsblätter) nicht den Lernmitteln zugeordnet.

So sind Arbeitshefte (in der Grundschule verbreitet zum Leseverständnis oder für Mathematik mit Rechenaufgaben) typischerweise keine Lernmittel im Sinne des Schulgesetzes, obwohl mit diesen bestimmt auch „gelernt“ wird.

VG
EK

Hallo

Lehr- bzw. Lernmittelfreiheit trotz Katalog bedeutet nicht,
dass es nicht zentrale Anschaffungen gäbe, deren Kosten auf
die Eltern abgewälzt werden können.

Welche Anschaffungen die Träger u.welche die Eltern tragen müssen,ist darin zumindest in Hessen klar aufgeführt.Siehe vor allem Seite 6, S.9-10,S.87-88:
http://www.hessisches-amtsblatt.de/download/pdf_2008…

Im allgemeinen wird man aber sagen können, dass die
Lernmittelfreiheit im heutigen Verständnis wohl nur noch die
reinen Schulbücher umfasst. So werden mW Verbrauchs- (z.B.
Hefte) und Arbeitsmaterialien (Stifte, aber auch zusätzliche
Arbeitsblätter) nicht den Lernmitteln zugeordnet.

In Hessen sind lt.Schulrecht von den Eltern zu tragen: Kopiergeld-Anteil (z.B. f.Arbeitsblätter),Gegenstände von geringem Wert (in anderen Bundesländern geht man da von 1-2 Euro Wert aus), die Verbrauchsmaterialien wie Schreibhefte u.Umschläge etc. , sowie Materialien,die die Schüler üblicherweise auch privat benutzen würden (z.B.Schere, Stifte,Malpapier).

So sind Arbeitshefte (in der Grundschule verbreitet zum
Leseverständnis oder für Mathematik mit Rechenaufgaben)
typischerweise keine Lernmittel im Sinne des Schulgesetzes,
obwohl mit diesen bestimmt auch „gelernt“ wird.

Siehe Katalog oben: In Hessen sind ergänzende Schriften und zu den Lehrbüchern gehörende,ergänzende Arbeitshefte, Workbooks/CDs, Wörterbücher,Lektüren für Deutsch-o.Fremdsprachenunterricht usw. „Lehrmittel“ und unterliegen damit der Lernmittelfreiheit.

Laut Kultusministerium „kann der Lehrplan-Stoff ausreichend mit den katalogisierten Lernmitteln/Büchern etc.vermittelt werden. Die Schulen haben ihre Gelder entsprechend „sinnvoll“ für die notwendigen Lernmittelanschaffungen auszugeben u.bei „zusätzlichem“ Bedarf entweder weitere Gelder vom Träger anzufordern oder aber z.B. durch Lehrervortrag, Bücherei-o.Internetrecherche oder durch Arbeitsblätter zu ergänzen, wenn ihnen die Lehrbuch-Inhalte nicht ausreichend erscheinen. Das Heranziehen der Eltern ist nicht vorgesehen.“-

Deshalb ja meine Frage: Wenn das Schulrecht klar sagt: „Dies und das hat der Träger/die Schule zu stellen, wenn er es denn zusätzlich oder ergänzend benutzen möchte“ - und dann aber vor Ort eine Schulkonferenz unter den genannten Abstimmungs-Umständen „beschließt“, dass alle Schuleltern jedes Jahr auf einen bestimmten Eurobetrag ihrer „Lernmittelfreiheit“ verzichten u.selber zahlen sollen…steht so ein vor-Ort-Konferenzbeschluss ÜBER geltendem Landes-Schulrecht? Ich würde denken, wohl eher nicht…hätte da aber eben gerne einen Rehcts-Experten gefragt.

Vielen Dank trotzdem ! :smile:

LG

Hallo,

Deshalb ja meine Frage: Wenn das Schulrecht klar sagt: „Dies
und das hat der Träger/die Schule zu stellen, wenn er es denn
zusätzlich oder ergänzend benutzen möchte“ -

In Hessen werden die (knapp bemessenen) Mittel zur Lehrmittelfreiheit vom Kultusministerium über das zuständige Staatliche Schulamt verteilt.
Träger der Schule ist aber nicht das Kultusministerium, sondern die jeweilige Stadt oder der jeweilige Kreis.

Mein Hinweis auf das knappe Bemessen ist leider eine Tatsache und bedingt, dass man eventuell auf LMF bestehen kann, das aber dann nicht heißt, dass die Mittel vom LMF-Etat bezahlt werden, sondern dass sie nicht angeschafft werden.

Gruß
Elke

Hallo,

Mein Hinweis auf das knappe Bemessen ist leider eine Tatsache
und bedingt, dass man eventuell auf LMF bestehen kann, das
aber dann nicht heißt, dass die Mittel vom LMF-Etat bezahlt
werden, sondern dass sie nicht angeschafft werden.

dieses Problem kenne ich. Jedes Jahr werden die zum Verbrauch gedachten Arbeitshefte den Eltern in Rechnung gestellt, obwohl sie unter die LMVO fallen.

Grund, Schule hat zu wenig Geld. Die meisten zahlen das deshalb auch freiwillig.
Allerdings traten jährlich sozial schwache Familien an mich als damaliger Elternvertreter haran. Es war jedes Mal ein „Kampf“ dass diese die Arbeitshefte bezahlt bekamen. Schule händigte Arbeitshefte aus, machte aber die Auflage, dass das Kind nichts reinschreiben darf.

Für die Kinder erwies sich die Tatsache, dass die Eltern nicht zahlen „wollten“ - weil sie eben nicht „konnten“ - als sehr negativ. Sowohl seitens der Lehrer, als auch der Schüler, die das mitbekaman :frowning:
Einige Eltern verzichteten dann darauf.

TM