Hallo
hätte eine allgemeine Frage u.würde mich über Experten-Auskunft sehr freuen.
Angenommen,ein Bundesland hat im Landesschulrecht die Lernmittelfreiheit f.d.Schüler verankert u.einen klar umrissenen Schulbuch- u. Lernmittelkatalog veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Lernmittel von den Schulen benutzt werden dürfen u.dann den Schülern kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.
Nun fasst eine Schule vor Ort in einer Schulkonferenz (bestehend aus Schulleitung/-gremium u.den Klassenelternbeirats-Sprechern) einen Konferenzbeschluss, dass jedes Schuljahr bestimmte Lernmittel aus diesem Schulbuchkatalog NICHT von der Schule gestellt werden, sondern stattdessen von den Eltern selbst bezahlt werden (bzw.dass noch bestimmte ZUSÄTZLICHE Lernmittel angeschafft werden u.dass die Eltern diese dann bezahlen.)
Die an dieser Schulkonferenz teilnehmenden Klassenelternbeirats- Sprecher haben VOR der Abstimmung keine Gelegenheit, hierüber zunächst die Meinung der von ihnen zu repräsentierenden Klassenelternschaften einzuholen - d.h. sie stimmen direkt u.ohne Rücksprache mit den anderen Eltern, rein nach eigenem persönlichen Ermessen, über diese Lernmittel-Kostenfrage ab.
Frage: Ist in einem Bundesland mit schulrechtlicher „Lernmittelfreiheit“ so ein vor-Ort-Schulkonferenzbeschluss rechtlich gesehen für die Eltern an dieser Schule bindend und muss befolgt werden? D.h.hebt so ein vor-Ort-Konferenzbeschluss die schulrechtliche Lernmittelfreiheit auf …oder können die einzelnen Familien es ablehnen, diesem Konferenzbeschluss zu folgen,u.diese Zahlungen verweigern wg. der geltenden Lernmittelfreiheit? Steht also vor-Ort-Beschluss rechtlich ÜBER Landesschulrecht?
Kennt sich hier viell. jemand damit aus?
Dies ist als reine Sachfrage nach der „rechtlichen“ Situation gedacht - also ohne Fragestellung, was man persönlich denn so von Lernmittelfreiheit, Schulsponsoring durch Eltern o.unserer Bildungspolitik usw.hält…
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!
LG

