Schulrecht

Hallo,

ist es einem Lehrer erlaubt eine (Abi)Klausur mit 0 Punkten zu bewerten, da er meint es wäre betrogen worden? Besonderheit: Der Verdacht kommt daher, dass er dem Schüler die Leistung nicht zugetraut hatte und sich sicher ist, dass betrogen wurde. Es gibt keinerlei Beweise für einen Betrugsversuch.
Bundesland: Schleswig-Holstein

Gruß

Ein Betrug muss bewiesen werden.
Eine gute Leistung ist kein Beweis für einen Betrug.

Der Schüler könnte ja vor der ABIprüfung das erste mal in seinem Leben richtig gepaukt haben, oder hatte einfach nur Glück, dass genau die Fragen dran kamen auf die er die Antwort wusste. Bis hin zu der Möglichkeit, dass gut geraten wurde.

Eine 0Punkte Wertung ist hier ohne weitere/überhaupt einen Beweis(e) unzulässig.

Für genau diesen beschriebenen Fall wurde die Abweichungsprüfung geschaffen.
(Ich bin aus NRW)

Frage: Gibt es weitere Anzeichen für einen Betrug?
Schriftart Schriftbild Satzbau Spickzettel Zeugen, irgendwas plausibles?

Guten Tag,

es gibt keinen konkreten Hinweise(keine Zeugen, keine Zettel etc.). Anhaltspunkt ist die Leistung zweier Schüler die vom Lehrer für unglaubwürdig(9Punkte, also nicht „überragendes“) befunden wurde. Da es sich um eine Mathematikklausur handelt sind keine Auffälligkeiten inform von Satzbau etc zu erkennen.
Dass sich die Aufgaben ähneln ist ja eigentlich klar, da sie beide richtig gelöst worden sind. Aber wie schon geschrieben, ist dies ja nicht unnatürlich bei Mathe.
Um es nochmal deutlich zu machen:
Beide Schüler haben 0 punkte bekommen und der Vorwurf lautet beide hätten geschummelt. Zur Art des Betruges wurde nichts gesagt. Nur das eben irgendwie betrogen worden ist. Lediglich der Spruch „Klagt doch wenn ihr wollt“ teilte die Schulleitung mit.

Dann mach das, äh die imaginäre Person des imaginären Falls sollte das machen, einen Anwalt nehmen und klagen.

Ne 3+ im ABI und das als zu gut einstufen.
Saßen die beiden rein zufällig neben einander?

Ich hatte mal nen Nachhilfeschüler in Mathe, der stand 5. Den hab ich auf ne gute 4 aufgepepelt. Im ABI hat der ne 2 rein gekloppt. Der hat keine Probleme gehabt.

Guten Tag,

es handelt sich dabei nicht um mich. Ich möchte gern Wirtschaftsmathe studieren, aber das gehört hier ja nicht hin :wink:

Ja die beiden saßen nebeneinander. Und ich weiß auch, dass die geschummelt haben, per handy wurde der einen geholfen. Sie hat dann den Zettel an den anderen Schüler weitergegeben. Dieser wurde aber vernichtet. Dennoch liegt kein Beweis vor. Mag ja sein, dass die 0 Punkte gerechfertigt sind. Aber es kann ja nicht sein, dass alle Lehrer immer wieder mit sowas durchkommen. Noch dazu eine freche Antwort a la „klagt doch wenn ihr meint dass es was bringt“. Der Fall liegt ein Jahr zurück und mittlerweile hat sie das Abi auf einer anderen Schule nachgeholt. Aber da das alles ich erst vor einer Woche mitbekommen habe wollte ich mich jetzt mal erkundigen. Ich hatte gehofft, dass man mir sagt „nach §… ist das rechtswidrig“. Ich selbst habe leider kein Schulgesetz für S-H gefunden.