Schulrecht an bayerischen Gymnasien

Hallo!

Eine Frage zum Schulrecht an bayerischen Gymnasien:
Muss von einer Lehrkraft am Vortag aufgegebene Hausaufgabe an die Tafel geschrieben werden oder reicht es, wenn die Lehrkraft die Hausaufgabe mündlich aufgibt?

Die Frage richtet sich an das Recht an BAYERISCHEN GYMNASIEN!

Vielen Dank!

Auch Hallo!

Eine Frage zum Schulrecht an bayerischen Gymnasien:
Muss von einer Lehrkraft am Vortag aufgegebene Hausaufgabe an
die Tafel geschrieben werden oder reicht es, wenn die
Lehrkraft die Hausaufgabe mündlich aufgibt?

Die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) schreibt keine bestimmte Form der Hausaufgabenstellung vor. (§52 http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P52.htm)
Dies ist übrigens in keiner mir bekannten Schulordnung der Fall.

Und mal ganz ehrlich: wenn ein Gymnasiast nicht in der Lage ist eine mündlich gestellte Hausaufgabe zu erfassen, wer denn dann?

Gruß
Wawi

Alles klar!

Dankeschön!