Mal angenommen, an einem Gymnasium in NRW wird in der Lehrerkonferenz folgender Beschluss gefasst:
An einzelnen Tagen, die von der Lehrerkonferenz festgelegt werden gilt eine allgemeine Attestpflicht.
Im konkreten sind damit Tage nach Volksfesten, Oberstufenfeten, Wandertagen, Zeugniskonferenzen etc. gemeint.
Müsste für so einen Beschluss nicht eigentlich die Schulkonferenz befragt werden? Schließlich ist die Regelung eine finanzielle Belastung für Schüler und Eltern (Praxisgebühren und Kosten für das Attest).
Im „Kirchlichen Schulgesetz des Erzbistums Köln“ steht, dass eine Schulkonferenz entscheiden muss (§16). ( http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum… )
Gibt es für staatliche Schulen eine ähnliche Regelung?
Danke für jegliche Informationen!