Grüße zusammen!
Volljährigen Schülern wird bei zuviel Fehlzeiten eine Attestpflicht auferlegt - sie können also keine Entschuldigungen mehr selbst unterschreiben.
Ist das rechtens? Welche gesetzlichen Grundlagen greifen hier?
Wie verhält sich das bei minderjährigen Schülern, die von ihren Eltern entschuldigt werden. Kann hier ebenfalls bei einer Häufung von Fehlzeiten - die bis zu 3 Tagen selbst entschuldigt werden können - eine Attestpflicht den Eltern gegenüber ausgesprochen werden?
Überspitzt formuliert: Kann die Schule die Eltern zwingen einen Arztbesuch durchzuführen? Gar vorschreiben welcher Arzt erlaubt ist (amtsärtzliches Attest?)
Bin kein Experte für die Antwort, möchte aber sagen dass Schulrecht Landesrecht ist und in sofern wäre eine Nennung des bundeslands sicherlich sinnvoll.
Volljährigen Schülern wird bei zuviel Fehlzeiten eine
Attestpflicht auferlegt - sie können also keine
Entschuldigungen mehr selbst unterschreiben.
Ist das rechtens? Welche gesetzlichen Grundlagen greifen hier?
eine einheitliche „Attest-Verordnung“ gibt es nicht; die Rahmen-Vorgaben findest Du in den Schulgesetzen/-ordnungen der einzelnen Bundesländer, z. B.
Ob ein ärztliches Attest bei Schulversäumnis verlangt werden kann, hängt davon ab, ob die Schule begründete Zweifel daran hat, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde. […]
Ob solche begründeten Zweifel bestehen, entscheidet die Schule, hier die Schulleiterin oder der Schulleiter, nach eigenem Ermessen. (NRW)
…Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt (GSO Bayern)
dass Schüler meinen, dass sie mit „Entschuldigungen selber unterschreiben“ einen Freibrief fürs Schuleschwänzen kriegen müssen.
Volljährigen Schülern wird bei zuviel Fehlzeiten eine
Attestpflicht auferlegt - sie können also keine
Entschuldigungen mehr selbst unterschreiben.
Stell Dir mal vor: Ich kann mir fast gar keine „Entschuldigungen“ selber schreiben. Zumindestens wenn ich Gehaltsfortzahlung haben meinen Arbeitsplatz behalten möchte.
Gut, Du schreibst im Folgenden dann auch über Eltern minderjähriger, aber: Schulbesuch kostet Geld. Zwar nicht das des Schülers (soweit es über den normalen Lebensbedarf hinaus geht), und das ist gut so.
Aber dann muss die Schule auch den Erfolg des Schulbesuches sicherstellen dürfen-