Schulrecht Bayern Schulwahl Gymnasium

So liebe Wissende,

folgender theoretischer Fall:

„Kind“ wird mit sehr gutem Übertrittszeugniss an Gymnasium „A“ für den neusprachlichen Zweig angemeldet. Nach einiger Zeit bekommt die Familie ein Schreiben des Schulamtes dass „Kind“ nicht auf Gymnasium „A“ gehen wird sondern auf Gymnasium „B“.
Problem: Gymnasium „B“ hat keinen neusprachlichen sondern nur einen mathematisch naturwissenschaftlichen bwz wirtschaftsmathematischen Zweig.

Das Übertrittszeugnis wird nicht herausgegeben, die Anmeldung für Gymnasium „B“ sei fix und nichts mehr zu machen.
Ohne Übertrittszeugnis kann sich die Familie auch nicht mehr an anderen Schulen bewerben.

Wäre so eine Vorgehensweise des Schulamtes rechtens?
Was könnten die Eltern machen damit „Kind“ doch noch auf einen neusprachlichen Zweig kommt?

viele Grüße

Susanne

Hallo,
auch nur eine rein Hypo Antwort.Ohne Gewähr
In Bayern gibt es Schulsprengel, d.h. es hängt davon ab wo Kind A wohnt, Ist ds Gymn. in Stadt B, der Wohnort ist aber Sprengel C zugeordnet, kann Kind nicht auf Gymn in B gehen. Für solche Fälle gibt es sog. Gastschulanträge.
Hoffe das hilft am Anfang mal weiter
Gruß

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Hi,
nein der Schulsprengel wäre nicht das Problem.
Beide Schulen sind städtisch und das Kind wohnt auch in der Stadt.

trotzdem danke

susanne

Hallo,
sorry das es das nicht war.kann dir der elternbeirat eventl. zur Seite stehen?
Rein hypot. gibt es auch noch sog. Lehrerkonferenzen auf denen rein hypot. Schulen untereinander ausmachen welcher schüler wohingeht.damit z.b. nicht die schule a 300 scüler hat und die schule b nur 100. rein hypot. könnte man noch beim Schulamt anrufen, den zuständigen (sach)bearbeiter verlangen, ihm das nochmal darlegen wg. neigungen des Kindes,besseres lernen etc. und dann könnte man dem gegenüber klarmachen-rein hypoth.- das man diese Entscheidung bei einem Gang vors verwaltungsgericht prüfen wird (kostet meiner info nach auch nix)-vielleicht hilft das.
ansonsten muß ich passen weil schulgesetz ist speziell.
Hoffe du kriegst die richtige schule
alles gute
gruß

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Hi,

Gespräche mit dem Schulamt hat es schon gegeben.
Die lenken nicht ein, reden nicht und beharren auf ihrer Entscheidung.
Sie rücken auch das Zeugnis nicht raus.

Wahrscheinlich hilft dann nur der Gang zum Anwalt.

viele Grüße
Susanne

Hallo,
tut mir leid. Hier ist ein sehr guter Link, falls X keine Rechtsschutz oder so habt. http://www.frag-einen-anwalt.de/
Da gibts 1.Beratung wesentlich günstiger als beim Anwalt
Gruß

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