Schulrecht - Eigentum?!

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig gelandet bin (weiß nicht wo ich die frage sonst stellen soll).
Und zwar, habe ich die Frage, ob die Schule, bzw. deren Lehrer, Eigentum der Schüler einsammeln und länger als einen Tag einbehalten dürfen?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Schule die Sachen am Ende des Schultages herausgeben müssen.

Im Schulrecht für Niedersachsen, habe ich nichts derartiges annähernd finden können.

Danke im vorraus.

Gruß.

Hallo,
zum Vergleich: in Bayern dürfen Lehrer schulfremde Gegenstände (sofern sie der Schüler im Unterricht benützt oder deswegen eine Störung auftritt) bis zum Schuljahresende"behalten", d.h. sicher verwahren, oder sie müssen von den Eltern abgeholt werden. Natürlich kann man das auch anders machen, muss man aber nicht…
Gruß
Anna

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Hallo,
zum Vergleich: in Bayern dürfen Lehrer schulfremde Gegenstände
(sofern sie der Schüler im Unterricht benützt oder deswegen
eine Störung auftritt) bis zum Schuljahresende
„behalten“, d.h. sicher verwahren, oder sie müssen
von den Eltern abgeholt werden. Natürlich
kann man das auch anders machen,
muss man aber nicht…
Gruß
Anna

Das mag sein, aber ich bräuchte die Angaben für das niedersächsische Schulgesetz. So weit ich weiß ist Bayern da ohnehin ein bisschen strenger.
Gehen wir mal davon aus, dass der Betroffene volljährig ist, und sich die ganze Sache nach Unterrichtsschluss abgespielt hat.

Trotzdem danke für den Vergleich. :wink:

Gruß,

Anshel