vielleicht weiss ja zufällig jemand hier über die rechtlichen (=nachlesbaren) Rechtsgrundlagen f. Hessen Bescheid - wäre sehr dankbar für eine Info !
Wenn eine allgemeinbildende Schule ohne Rücksprache mit den Eltern eine Schulveranstaltung während der regulären Unterrichtszeit (z.B.Sportfest) auf einem anderen, weiter entfernten städt.Gelände abhalten möchte und es dafür keinen „zwingenden Grund“ gibt (d.h. keine defekten eigenen Anlagen oder Reparaturarbeiten o.ä.) -
müssen die Eltern ihre Kinder daran teilnehmen zu lassen bzw. ist eine Einverständniserklärung der Eltern einzuholen
haben die Eltern die dadurch entstehen Fahrtkosten selbst zu tragen oder ist das eine freiwillige Sache
bzw. werden diese Fahrtkosten vom Träger rückerstattet ?
Wenn jemand Info dazu hat: Bitte nur mit entsprechender (Gesetzes-) Quelle . „Nach Gefühl“-Meinungen würden uns leider nicht viel helfen- und es soll auch keine Diskussion werden, ob u.warum Ausflüge schön sind oder nicht usw. Es geht wirklich nur um die „rechtliche“ Seite und entsprechende Quellen !
Wäre prima, wenn jemand da etwas wüsste. Unter „Hess.Kultusministerium“ usw. konnten wir nur Infos zu Schülerbeförderung im Sinne von Monats-Schülerkarten usw. finden - aber nichts für einzelne Veranstaltungen.
vielleicht weiss ja zufällig jemand hier über die rechtlichen
(=nachlesbaren) Rechtsgrundlagen f. Hessen Bescheid - wäre
sehr dankbar für eine Info !
Im Hessischen Schulgesetz findest du dazu erstmal nichts.
Aber es gibt den „Wandererlass“. http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/p…
Die geschilderte Situation fällt am ehesten unter „Unterrichtsgänge und Fahrten in Verbindung mit Unterrichtsinhalten“ (S.2)
Auf S. 1 steht allgemeinverbindlich, dass solche Veranstaltungen mit einem „vertretbaren finanziellen Aufwand“ gestaltet werden müssen. Was „vertretbar“ ist, ist wohl Interpretationssache.
Wenn eine allgemeinbildende Schule ohne Rücksprache mit den
Eltern eine Schulveranstaltung während der regulären
Unterrichtszeit (z.B.Sportfest) auf einem anderen, weiter
entfernten städt.Gelände abhalten möchte und es dafür keinen
„zwingenden Grund“ gibt (d.h. keine defekten eigenen Anlagen
oder Reparaturarbeiten o.ä.) -
Auch hier gibt es keine festen Regeln. Wenn die Schulleitung die Veranstaltung an einem anderen Ort als die Schule stattfinden lassen will, dann wird sie dafür Gründe finden.
müssen die Eltern ihre Kinder daran teilnehmen zu lassen
bzw. ist eine Einverständniserklärung der Eltern einzuholen
Ja.
haben die Eltern die dadurch entstehen Fahrtkosten selbst zu
tragen oder ist das eine freiwillige Sache
Wenn die Schulleitung das Sportfest zu einer schulischen Veranstaltung erklärt, ist die Teilnahme Pflicht (S.3), d.h. die Eltern kommen für die Kosten auf. In Härtefällen kann ein eventuell existierender Förderverein um finanzielle Unterstützung gebeten werden.
bzw. werden diese Fahrtkosten vom Träger rückerstattet ?
Der Träger hat damit erstmal gar nichts zu tun.
Wenn jemand Info dazu hat: Bitte nur mit entsprechender
(Gesetzes-) Quelle .
Wie gesagt, Gesetz gibt es nicht.
Wäre prima, wenn jemand da etwas wüsste. Unter
„Hess.Kultusministerium“ usw. konnten wir nur Infos zu
Schülerbeförderung im Sinne von Monats-Schülerkarten usw.
finden - aber nichts für einzelne Veranstaltungen.
Schülerbeförderung betrifft nur den normalen Schulweg und hat mit Ausflügen etc. nichts zu tun.