Schulrecht -> Vorgabe der Frühstücksqualität?

Hallo Zusammen!

Meine Frage ist: Darf eine Schule bestimmen welche Nahrungsmittel und Getränke als gesund eingestuft sind und die anderen verbieten, bzw. die Kinder daran hindern diese zusichzunehmen?!?

Es geht hierbei um die Frühstückspause!

Angenommen die Schule beruft sich auf eine Vereinbarung zwischen der Lehrerschaft und den Elternvertretern.

Beispiel schlecht: Cola, ACE Drinks,Smoothies, Jogurt- und Milchdrinks, Weißbrot, Nutella, Knoppers, Milchschnitte…
Beispiel gesund: Graubrot, Apfelschorle, Wurst und Käse, Obst und Gemüse.

Danke im Voraus!
Greetz
Patrick

ps: Bitte keine Belehrung! Man ist sich bewusst was gut und was schlecht für Kinder ist. Die Frage zielt einfach darauf ab, ob die Schule das Vorschreiben und ggf. den Verzehr verbieten darf.

Hallo,

mit wegnehmen meinst du wegnehmen? Also, Kind bringt sich ein lecker Weißbrottoast mit dick Butter und Nutella mit in die Schule und der Lehrer hindert Kind daran, selbiges zu schnabulieren?
In dem Fall, IANAL, aber ich glaube nicht, dass die Schule das Recht hat, dies zu tun.

Ralph der sowas hin und wieder auch gerne isst

Hallo Ralph,

also ich meine nicht „wegnehmen“ im Sinne von „aus der Hand nehmen und wegschmeißen“, sondern das sie es den Kindern einfach verbieten das zu essen bzw. zu trinken.

Ich kann den Grundgedanken der „fiktiven“ Schule zwar verstehen, besonders wenn man sieht was manche Kinder wirklich als Frühstück dabei haben… Aber richtig finde ich es nicht!

Greetz
Patrick
*derauchgernmaleinschokobrotfuttert*

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