Mein Freund ist im letzten Jahr seiner Ausbildung und die Berufsschule hat ihm nun ein falsches Datum für seine Abschlussprüfung mitgeteilt, die , wie er eben mitbekommen hat, heute ist und zu der er nun nicht mehr kann, da er 200 km von der Berufsschule entfernt lebt. Nun berfürchtet er , dass er die Prüfung erst in einem halben Jahr nachmachen kann, aber er hat schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben und soll eg ab Juli fest eingestellt werden.
Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist, wenn die Schule solche Fehler begeht?
Hallo,
dürfte schwer sein der Schule den Fehler nachzuweisen, wenn sie ihn gemacht hat. Ich würde wohl eher versuchen ganz schnell ein Gespräch mit der Schule zu suchen. Wenn Dein Freund sonst nicht als unzuverlässig aufgefallen ist lassen die bei einer freundlichen Anfrage sicher mit sich reden. Wenn es nachweislich ein Fehler der Schule ist eine Rechtsberatung aufsuchen.
Gruß und viel Glück
Dropkick
Hallo Liyah. Er muss sich keine Sorgen machen, in einem solchem falle bekommt er einen Nachprüfungstermin mitgeteilt.
LG
Hallo,
hat er für beides einen schriftlichen Beweis? Ich würde als erstes mit der Schulleitung sprechen und den Irrtum versuchen aufzuklären und nachfragen, ob es - wie für durch Krankheit verhinderte Prüflinge - einen Ersatztermin gibt und ob er den nutzen darf, wenn der Irrtum auf der Schulseite liegt, wäre da vielleicht was möglich.
Wenn er was schriftliches hat und die sich aber quer stellen, würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn er in einer Gewerkschaft ist, kann er das sogar mit einem Anwalt von der Gewerkschaft erledigen - zumindest ist das so bei verdi/DGB. eine Schadensersatzklage macht dann auch Sinn, falls der Arbeitgeber deshalb vom Vertrag zurück tritt. Manche AGs sind aber kulant und stellen trotzdem ein - immerhin hat er die Ausbildung ja komplett durch - evtl. reicht für’s erste auch das letzte Zwischenzeugnis. Was sein kann ist, dass er dann mit einem niedrigeren Gehalt starten muss und erst, wenn die erfolgreich bestandene Prüfung vorliegt, mehr zahlt. Auch hier wäre eine Schadensersatzklage sinnvoll - aber eben nur, wenn Beweise vorliegen. Ansonsten kann er nur auf die Kulanz des Ag’s hoffen und die Prüfung in 6 Monaten nachholen.
Das ist meine persönliche Meinung, die keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit erhebt.
Hallo,
leider kann ich Ihnen in dieser Situation nicht weiter helfen. Am Besten, Sie nehmen Kontakt mit der IHK auf und lassen sich dort weiter helfen.
LG
Hallo Liyah,
leider kann bin ich nicht in der Lage, eine rechtsverbindliche Auskunft in diesem Fall zu geben.
Evtl. ein paar Tipps:
- Die Prüfung legt man normalerweise vor der IHK oder HWK ab. Es gibt hier normalerweise einen Prüfungsvorsitzenden u. einen Prüfungsausschuss.
Ich würde die Frage auch dort vortragen.
- Ich selbst bin der Meinung, dass Deinem Freund Schadensersatz zustehen müsste, wenn er jetzt nicht das Angestelltenverhältnis aufgrund der verhinderten Prüfung antreten kann.
Sorry, dass ich hier nicht besser helfen kann.
Gruß
Richy